Benutzerverwaltung
Funktionserweiterungen im Selfcare-Portal
Nach der Freischaltung des Selfcare-Portals Mitte Februar wurde das Portal nun um weitere Funktionen erweitert. Die Funktionen betreffen vor allem die Beschäftigten an der UDE.
Das Selfcare-Portal ist sowohl aus dem internen Universitätsnetz als auch aus dem Internet unter
https://selfcare.uni-due.de erreichbar. Die Anmeldung erfolgt mit Unikennung und dazugehörigem Passwort.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die neuen Funktionen vor:
2 Faktor Authentisierung
Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahme bei der Anmeldung an einer Anwendung mittels eines Token.
Im Selfcare-Portal ist es ab sofort für alle Mitarbeitenden möglich, einen zweiten Faktor für den Zugriff auf das Portal zu setzen.
Ausgewählte Programmbereiche im Portal werden zukünftig nur noch zur Verfügung stehen, wenn die 2FA-Authentisierung aktiviert ist. Das betrifft u. a. die Verwaltung von OU-Admin-Accounts zu (siehe nächsten Punkt Funktionskennungen).
Die 2FA-Authentisierung wird auch für die Anmeldung an VPN benötigt.
Funktionskennungen
Unter dem Punkt „Account“ - „Meine Funktionskennungen“ finden Sie im Selfcare-Portal eine Liste all Ihrer Funktionskennungen (die meisten derjenigen Kennungen, die bisher nur im AD waren, werden in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen).
Sie können hier u. a. das Passwort für Ihre Funktionskennungen setzen und Token zur Übertragung von Funktionskennungen auf andere Personen generieren. Die Übertragungsfunktion befindet sich aktuell noch in der Beta-Phase und die Funktionsfähigkeit ist daher noch nicht durchgängig sichergestellt. Wir informieren Sie, wenn Sie die Funktion uneingeschränkt nutzen können.
Nachdem Sie ein Passwort für Ihre Funktionskennung gesetzt haben, ist die Anmeldung mit dieser Funktionskennung an Fileshares wieder möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Funktionskennungen mit Admin-Berechtigungen am AD (OU-Admins) nur sichtbar sind, wenn Sie zuvor die 2FA-Lösung für das Selfcare-Portal eingerichtet und sich mindestens erstmalig mit 2FA angemeldet haben.
Es ist möglich, dass derzeit noch nicht alle Kennungen angezeigt werden. In diesem Fall bitten wir Sie um etwas Geduld.
zusätzliche Tools
SSH-Keys (insb. für HPC-Nutzung)
Zur Anmeldung an den HPC-Systemen ist es ab sofort möglich, sich neue SSH-Keys im Selfcare-Portal einzutragen.
Zusätzliche Tools
Auf der Startseite des Selfcare-Portals stehen Ihnen zwei neue Tools zur Verfügung.
Sie finden dort ab sofort einen QR-Code- sowie einen Passwortgenerator.
Die Benutzerverwaltung vergibt und verwaltet alle Unikennungen mit denen Sie unsere Services nutzen können, z.B. Zugang zum WLAN, Anmeldung in den PC-Pools, Softwaredownload, Stundenplanerstellung, Prüfungsanmeldung etc. Die benötigten Daten werden aus den Verwaltungssystemen für Studierende und Mitarbeiter/innen in ein Identity Management System übernommen, aus dem sie – unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - für DV-Systeme zur Verfügung gestellt werden.
Wofür wird die Unikennung benötigt? Hier finden Sie einige Beispiele.
Gültigkeit:
Die Unikennung ist bis zum Ausscheiden aus der Universität (Exmatrikulation, Dienstende) gültig. Danach werden die vergebenen Berechtigungen und Ressourcen wieder entfernt. Informationen dazu finden Sie unter Alumni Regelungen.
Für Mitarbeiter/innen
In der Regel erhalten neue Mitarbeiter/innen Ihre Zugangsdaten automatisch zugeschickt, sobald wir eine Neueinstellungsmitteilung des Personaldezernats erhalten haben.
Sollte sich die Unterzeichnung des Dienstvertrages verzögern, kann die Einrichtung einer Unikennung vorab mit dem Formular 'Antrag auf Einrichtung einer vom ZIM vergebenen Unikennung' [PDF]beantragt werden.
Ausnahmen:
Für folgende Personengruppen erstellen wir nur auf Wunsch, z.B. per E-Mail, eine Zugangsberechtigung:
- studentische Hilfskräfte
- Auszubildende
- Lehrbeauftragte
Für Studierende
Alle neu eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Immatrikulation die Bescheinigung über die Unikennung in HISinOne unter https://campus.uni-due.de/cm selbst abrufen. Informationen dazu finden Sie im Bereich Einschreibung unter
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/uni-kennung.pdf
Die Unikennung muss anschließend über unser Web-Portal freigeschaltet werden.
Studierende anderer Universitäten und Fachhochschulen füllen bitte folgenden Online-Antrag aus.
Für Mitarbeiter/innen des Uniklinikums
Ärztliche und Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen sowie Lehrbeauftragte erhalten auf Antrag eine Unikennung, wenn eine von zwei der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Ärztliche und Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen stehen auf der durch die Personalabteilung des Klinikums am ersten Montag des Monats übermittelten Liste.
- Bei Lehrbeauftragten holen wir eine Bestätigung des Dekanats ein.
Die Kennungen gelten bis zum in der Personalliste übermittelten Ausscheidedatum und verlängern sich bei Vertragsverlängerung automatisch. Kennungen für Lehrbeauftragte gelten zwei Jahre und können dann auf Antrag verlängert werden. (Wir sind dabei auch diesen Prozess zu automatisieren, sodass die Verlängerung mittelfristig automatisch geschieht.)
Für Gäste und Partner der Universität
Personen, die in den Fachbereichen und anderen Einrichtungen der Hochschule als Gäste oder Partner verschiedenster Art aktiv sind, ohne dass sie im Studierendensekretariat oder in der Personalverwaltung registriert sind, können eine Unikennung erhalten, indem Sie sich beim Gästemanagementportal (z.Zt. noch nicht wieder verfügbar) anmelden. Bitte wählen Sie hier 'Erstmalige Registrierung'.