Freiversuchsregelung: CEHVO aktualisiert
von Arne Rensing | 2022-05-10 | English version: https://www.uni-due.de/de/intranet/news.php?id=829
(Bild: Moritz Wussow/stock.adobe.com)
Die Anfang Mai aktualisierte Ordnung zur Umsetzung der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbereich gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung - CEHVO) an der UDE ist jetzt online abrufbar.
Die Ordnung legt unter anderem die Freiversuchsregelung bei Prüfungen fest: Sie gilt mit Blick auf den Grundsatz der prüfungsrechtlichen Gleichbehandlung weiterhin für Prüfungen, die zwar im Sommersemester 2022 angetreten werden, aber organisatorisch
- dem Sommersemester 2020,
- dem Wintersemester 2020/21,
- dem Sommersemester 2021 oder
- dem Wintersemester 2021/22
zuzuordnen sind.
Für Prüfungen, die organisatorisch dem Sommersemester 2022 zuzuordnen sind, wird sie nicht fortgeschrieben.
Zum Download:
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2-49-7_mai_2022.pdf
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