Aktuelles | Lehramtsstudium (M.Ed. - Master of Education)

Master of Education

Die Informationen zu den Raum- und Zeitzuteilungen der Klausuren im Lehramt Master Bildungswissenschaften im Sommersemester 2024 werden spätestens ca. eine Woche vor dem Prüfungstermin hier eingestellt.

 

Prüfungskoordination Master Lehramt Bildungswissenschaften: Frau P. Schormann

Informationen zum PHW-Modul

Das PHW-Modul schließt ab dem WiSe 18/19 unbenotet ohne Prüfungsleistung ab. Bitte beachten Sie hierzu auch die Änderungen in den Fachprüfungsordnungen der Unterrichtsfächer. Für Studierende im Master of Education: es ist die aktive Teilnahme nachzuweisen, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung erfüllt wird. Es ist keine Prüfungs- oder Studienleistung zu erbringen. Besonderer Hinweis für die Vorlesungen von Herrn Prof. Ullrich und Herrn Prof. Hofäcker: Bitte melden Sie sich im LSF an.

Weitere Informationen zum Modul können Sie den Modulhandbüchern entnehmen (den entsprechenden Link finden Sie oben rechts im Infokasten).

Liebe Studierende,

mit dem WiSe 17/18 gab es in Bezug auf die Studienstruktur Änderungen im Modul PS und PHW:

  • Im Modul PS sind für alle Studierenden, die das Praxissemester ab dem WiSe 18/19 belegen nur noch insgesamt (einschließlich Unterrichtsfach) zwei Forschungsprojekte als Prüfungsleistung zu erbringen.

  • Das PHW-Modul schließt ab dem WiSe 18/19 unbenotet ohne Prüfungsleistung ab. Bitte beachten Sie hierzu auch die Änderungen in den Fachprüfungsordnungen der Unterrichtsfächer. Für Studierende im Master of Education: es ist die aktive Teilnahme nachzuweisen, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung erfüllt wird. Es ist keine Prüfungs- oder Studienleistung zu erbringen. Besonderer Hinweis für die Vorlesung von Herrn Prof. Ullrich: Bitte melden Sie sich im LSF an.

  • Die für alle Masterstudierenden gültigen Modulhandbücher finden Sie unter der Rubrik „Modulhandbücher“

Informationen zu vorgezogenen Masterleistungen ab SoSe 2018

„Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Weitere Informationen zu erhalten Sie unter dem Link "Informationen zu vorgezogenen Masterleistungen".

Informationen zum Praxissemester im Masterstudiengang finden Sie auf den Seiten des Schulpraktikumbüros des Zentrums für Lehrkräftebildung.

Zusatzqualifikation „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)":

Ab dem Wintersemester 2014/15  können Lehramtsstudierenden die Zusatzqualifikation „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)" zusätzlich zum Lehramtsstudium im Bereich DaZ erwerben. Weitere Informationen unter: 

https://www.uni-due.de/daz-daf/zus.php