1. Wie komme ich zu einer Praktikumsstelle?

Grundsätzlich können Sie sich Ihre Praktikumsstelle entsprechend Ihrer fachlichen Interessen und ggf. beruflichen Orientierungen selbst suchen. Bitte beachten Sie dabei aber auch die Grundsätze zur Eignung von Praktikumsstellen im Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft (vgl. Fragen 2 und 3). Wenn Sie für Ihre Entscheidung, welches Praxisfeld für Sie sinnvoll wäre, gerne Beratung hätten, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen im Praktikumsbüro EW oder an die Lehrende der praktikumsvor-/nachbereitenden Seminare wenden.

Das Praktikumsbüro EW selbst hält kein Angebot an Praktikumsstellen für Sie bereit, kann Ihnen aber möglicherweise Einrichtungen und Unternehmen nennen, für die ein Praktikum vorstellbar wäre. Ein Anspruch auf Vermittlung einer Praktikumsstelle besteht nicht.

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2. Welche Praktikumsstellen sind im Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft geeignet?

Geeignet für die Durchführung von Praktikumsvorhaben sind alle Institutionen, Organisationen, Betriebe/Unternehmen oder Projekte, in denen pädagogische Aufgaben anfallen oder erledigt werden. Bei der Frage nach der Eignung einer Praktikumsstelle für Ihren Studiengang relevant sind vor allem die Aufgaben, die Sie im Praktikum übernehmen und die einen pädagogischen oder erziehungswissenschaftlichen Bezug aufweisen müssen. Dies können Bildungseinrichtungen sein, aber auch Einrichtungen, Unternehmen oder Organisationen außerhalb des Bildungswesens: Hauptsache ist, dass Sie im Praktikum pädagogische Aufgaben übernehmen und diese begleiten werden.

Geeignet für die Durchführung von Praktikumsvorhaben sind solche Organisationen, in denen in der Regel mindestens eine Fachkraft mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung tätig ist und in denen durch diese Fachkraft eine ausreichende Einarbeitung und Begleitung der Praktikantinnen und Praktikanten gewährleistet ist. Nutzen Sie für Ihre Entscheidungsfindung im Zweifel auch die Beratungsangebote des Praktikumsbüros EW oder fragen Sie Ihre/n Dozenten/in des praktikumsvorbereitenden Seminars.

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3. Muss die Praxisbegleiterin/der Begleiter in der Praktikumseinrichtung vor Ort einen Uni-Abschluss in Pädagogik haben?

Ihre Begleiterin/ihr Begleiter in der Praktikumseinrichtung sollte eine einschlägige akademische Qualifikation in einem pädagogischen oder affinen Beruf haben, um eine fachlich-adäquate Einführung, Beratung und Betreuung gewährleisten zu können. Es ist sehr wünschenswert jedoch nicht zwingend erforderlich, dass es sich um einen Diplom-, Bachelor- oder Master-Abschluss im Fach Erziehungswissenschaft handelt. In manchen Praktikumsfeldern treffen Sie eher PsychologInnen, SoziologInnen oder SozialpädagogInnen an, die für das jeweilige Feld einschlägig sind. Daneben gibt es pädagogische Einsatzgebiete, in denen das pädagogische Fachpersonal keine akademische, sondern eine berufliche Qualifikation mit pädagogischen Bezügen hat – dies schließt eine Anerkennung der Praktikumsstelle je nach Aufgabenfeld aber nicht grundsätzlich aus!

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4. Ab wann muss ich mich um eine Praktikumsstelle bemühen?

Einige Einrichtungen und Unternehmen planen die Beschäftigung und den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten langfristig (mit einem Vorlauf von einem halben bis zu einem Jahr), andere – auch attraktive – Praktikumsmöglichkeiten ergeben sich relativ kurzfristig (zwei bis drei Monate im Voraus). 

Nutzen Sie zur Gewinnung von Orientierung und zur Zielfindung bereits frühzeitig die Anregungen, Informationen und Kontakthinweise aus den Lehrveranstaltungen "Institution und Profession" und "Praktikumsvorbereitung", eigenen Felderkundungen sowie die Beratungsmöglichkeiten des Praktikumsbüros. Die Suche einer geeigneten Einrichtung führt nach Klärung der inhaltlichen Ausrichtung des Praktikums vergleichsweise einfacher und schneller zum Ziel.

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5. Wie und wo melde ich mein Praktikum an?

Das studienbegleitende Pflichtpraktikum muss vor Beginn im Praktikumsbüro EW angemeldet werden und die jeweilige Praktikumsstelle und das Praktikumsvorhaben müssen vom Praktikumsbüro EW genehmigt worden sein. Zur Anmeldung des Praktikums und Genehmigung Ihrer Praktikumsstelle und Ihres Praktikumsvorhabens legen Sie dem Praktikumsbüro eine vollständig ausgefüllte Vorhabenskizze vor.
Das Formular für die Anmeldung, Anerkennung und Bescheinigung des Praktikums finden Sie hier und in der Rubrik "Materialien und Formulare".

Die Skizzierung des Praktikumsvorhabens setzt voraus, dass Sie mit der betreffenden Praktikumseinrichtung mindestens ein erstes Kontaktgespräch geführt haben, in dem Sie sich neben der grundsätzlichen Möglichkeit zum Praktikum mit der Einrichtung auch über ein gewünschtes bzw. mögliches Vorhaben (Zielsetzung, Einsatzbereiche, voraussichtliche Aufgaben etc.) verständigt haben. Die Bereitschaft der Einrichtung, Sie als Praktikanten/Praktikantin in der beschriebenen Weise zu beschäftigen, lassen Sie sich bitte auf dem Formular mit Unterschrift bestätigen.

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6. Wozu dient und wie verwende ich das Formular „Praktikumsbescheinigung“?

Das Formular „Bestätigung des Praktikums durch den Praktikumsgeber“ finden Sie hier  (S. 3) und in der Rubrik "Materialien und Formulare".

Die Praktikumsbescheinigung dient dem Nachweis einer vollständig und erfolgreich abgeschlossenen Praktikumsphase durch die Praktikumseinrichtung.

Die vollständig ausgefüllte und von der Einrichtung unterschriebene Praktikumsbescheinigung reichen Sie bitte beim Praktikumsbüro EW – gerne auch als PDF per E-Mail – ein. Nur dann kann die Verbuchung der Credits für das Praktikum auf Ihrem Studienkonto veranlasst werden.

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7. Wie lange dauert ein Praktikum mindestens?

Das Pflichtpraktikum dauert 320 Stunden. Das entspricht einem Zeitblock von acht Wochen bei unterstellten vierzig Stunden Praktikumszeit in der Woche (Vollzeitpraktikum; zu anderen Möglichkeiten der Zeitorganisation siehe Frage 8). Je nach Ihren Absichten oder den Interessen der Praktikumseinrichtung kann es auch sinnvoll bzw. geboten sein, das Praktikum über einen längeren Zeitraum anzulegen. Zu der dann notwendigen Zeitorganisation können Sie sich gerne im Praktikumsbüro EW beraten lassen.

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8. Welche Möglichkeiten der Zeitorganisation gibt es für das Praktikum (Blockpraktikum, studienbegleitend in Teilzeit etc.)?

Der „Klassiker“ unter den Praktika ist das Block-Praktikum in Vollzeit über mindestens acht zusammenhängende Wochen à vierzig Stunden pro Woche. Das entspricht mindestens 320 Praktikumsstunden. Dieses Praktikumsformat eignet sich vor allem für eine Durchführung in den Semesterferien.

Aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll oder nötig sein, das Praktikum über einen längeren Zeitraum als acht Wochen als Teilzeitmaßnahme durchzuführen (z.B. bei einer halben Praktikumsstelle über mindestens 16 Wochen). Für die Anerkennerung als Pflichtpraktikum muss das Minimum von 320 Stunden Praktikumszeit erreicht werden. Teilzeitpraktika sind vorzugsweise studienbegleitend angelegt. Sie selbst müssen bei dieser Zeitorganisation unbedingt darauf achten, dass Ihr Praktikum einerseits nicht konkurrierend zum Studienfortschritt wirkt. Die Praktikumszeiten pro Woche dürfen andererseits aber auch nicht zu kurz sein (empfohlen werden mind. 2 Tage pro Woche), um Ihnen einen ausreichend zusammenhängenden Zugang zum jeweiligen Praxisfeld zu ermöglichen.

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, das Praktikum mit einem Vollzeitblock zu beginnen (z.B. in den Semesterferien) und als Teilzeitpraktikum studienbegleitend abzuschließen. Dies kann aus vielen Gründen wünschenswert, sinnvoll oder gar geboten sein, insbesondere dann, wenn Sie auf diese Weise der Zeitplanung Ihrer ausgewählten Praktikumsstelle entgegenkommen und Sie so evtl. gar ein Scheitern der Stellenzusage vermeiden können.

Ebenso ist grundsätzlich ein Splitting der Praktikumszeit denkbar (z.B. zwei Zeitblöcke über je vier Wochen verteilt auf zwei Semesterferien). Bei einem gesplitteten Vollzeit-Praktikum soll keiner der Zeitblöcke kleiner als vier Wochen sein.

Alle Formen der Zeitorganisation Ihres Praktikums abweichend vom Vollzeit-Modell bedürfen der Zustimmung des Praktikumsbüros und sind auf dem Anmeldeformular anzugeben.

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9. Kann man das im Bachelor-Studium obligatorische Praktikum in mehr als einer Einrichtung machen?

Zunächst: Sie können und sollten während Ihres Studiums so viele Praxiserfahrungen (Praktika, Hospitationen, Projektmitarbeit etc.) sammeln, wie Sie möchten und wie es sich mit Ihrer Studien- und weiteren Lebenssituation vereinbaren lässt.

Eine Aufteilung der laut Modulhandbuch und Praktikumsordnung minimalen Praktikumszeit (320 Stunden) auf mehr als eine Einrichtung kommt grundsätzlich nicht in Frage. Ausnahmen können nach Beratung mit dem Praktikumsbüro im Einzelfall vereinbart werden, wenn beide Praktikumsteile ein inhaltlich sinnvolles Gesamtvorhaben darstellen (z.B. Vergleich ähnlicher Arbeitsfelder in unterschiedlicher Organisationsform oder Analyse des Zusammenwirkens komplementäre Arbeitsfelder). Bei einem institutionell gesplitteten Vollzeit-Praktikum soll keiner der Zeitblöcke kleiner als vier Wochen sein, um Ihnen einen ausreichenden Zugang zur jeweiligen Praktikumseinrichtung und deren Arbeit zu gewährleisten.

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10. Wie bereite ich mich auf mein Praktikum vor?

Seitens der Universität liegt die spezifische Praktikumsvorbereitung, -begleitung und ‑nachbereitung in der Hand der im Modul 9 Lehrenden, ergänzt und verstärkt durch Angebote professioneller prozessbegleitender und nachbetrachtender Supervision.

Das Lehrangebot wird im Regelfall jedes Semester angeboten. Vor Ihrem Praktikum sollten Sie frühzeitig am Seminar zur Praktikumsvorbereitung (Modul 9.1) teilnehmen, damit Sie ein für sich, für Ihr Studium und Ihre individuelle Situation passendes Praktikum finden. Sobald Sie im Praktikum sind oder dieses abgeschlossen haben, können Sie das Angebot zur praktikumsbegleitenden Supervision (Modul 9.2) nutzen. Nach Abschluss des Praktikums nutzen Sie das Lehrangebot zur Praktikumsnachbereitung (Modul 9.3); hier werden die Praxiserfahrungen fachlich aufgearbeitet und reflektiert und die nötigen Hilfestellungen zum Erstellen des Praktikumsberichts gegeben. Die Lehrangebote finden Sie im LSF.

Falls es beim Praktikum zu größeren Änderungen, Problemen etc. kommt, können Sie sich auch an das Praktikumsbüro EW wenden. 

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11. Was sind meine Aufgaben während des Praktikums?

Die Aufgaben innerhalb Ihres Praktikums ergeben sich aus Ihren Praktikumszielen, den in der Praktikumseinrichtung gegebenen Möglichkeiten sowie der schließlich mit der Praktikumseinrichtung und dem Praktikumsbüro EW abgestimmten Vorhabenskizze. Im Praktikum sollte der Schwerpunkt auf der Übernahme von im weitesten Sinne qualifizierten pädagogischen Aufgaben in Feldern der außerunterrichtlichen Kinder-, Jugend- und Erwachsenen-/Weiterbildung liegen. Durch das Praktikum sollten Sie das jeweilige pädagogische Aufgabenfeld hospitierend kennen lernen sowie in eigener Praxis erfahren, erproben und weiterentwickeln. Hilfstätigkeiten und fachfremde, also nicht originär pädagogische Tätigkeiten können im Einzelfall vorkommen, dürfen jedoch nur einen sehr geringen Anteil des gesamten Praktikums ausmachen bzw. müssen in einem ausgewiesenen Zusammenhang mit pädagogischen Tätigkeiten stehen.

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12. Wer an der Uni unterstützt mich bei der Praktikumsvorbereitung, - begleitung und ‑nachbereitung?

Seitens der Universität liegt die spezifische Praktikumsvorbereitung, -begleitung und ‑nachbereitung in der Hand der im Modul 9 Lehrenden, ergänzt und verstärkt durch Angebote professioneller prozessbegleitender und nachbetrachtender Supervision.

Das Lehrangebot wird im Regelfall jedes Semester angeboten. Vor Ihrem Praktikum sollten Sie frühzeitig am Seminar zur Praktikumsvorbereitung (Modul 9.1) teilnehmen, damit Sie ein für sich, für Ihr Studium und Ihre individuelle Situation passendes Praktikum finden. Sobald Sie im Praktikum sind oder dieses abgeschlossen haben, können Sie das Angebot zur praktikumsbegleitenden Supervision (Modul 9.2) nutzen. Nach Abschluss des Praktikums nutzen Sie das Lehrangebot zur Praktikumsnachbereitung (Modul 9.3); hier werden die Praxiserfahrungen fachlich aufgearbeitet und reflektiert und die nötigen Hilfestellungen zum Erstellen des Praktikumsberichts gegeben. Die Lehrangebote finden Sie im LSF.

Falls es beim Praktikum zu größeren Änderungen, Problemen etc. kommt, können Sie sich auch an das Praktikumsbüro EW wenden.  

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13. Wie bereite ich mich auf die Auswertung (Analyse und Reflexion) meiner Praktikumserfahrungen und -beobachtungen vor?

 

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14. Wer liest am Ende meinen Bericht?

Den Praktikumsbericht legen Sie bitte der Dozentin/dem Dozenten vor, bei der/dem Sie die praktikumsvorbereitende Veranstaltung im Modul 9 besucht haben. Konkrete Hinweise und Hilfestellungen zur Anfertigung des Praktikumsberichts erhalten Sie außerdem im Rahmen des Lehrangebots zur Praktikumsnachbereitung (Modul 9.3). Ihre Lehrenden nehmen den Bericht ab und die Credits für Ihren Praktikumsbericht werden im Anschluss vom Praktikumsbüro EW an das Prüfungswesen gemeldet und dort in Ihrem Studienkonto verbucht.

 

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15. Wann muss ich meinen Praktikumsbericht abgeben?

Der Praktikumsbericht sollte drei, spätestens aber nach sechs Monaten nach Abschluss des Praktikums abgegeben werden. Ist aus besonderen Gründen die Abgabe erst später möglich, vereinbaren Sie mit Ihrer/m Dozentin/ Dozenten, bei der/dem Sie den Bericht abgeben werden, einen anderen Abgabet­­­ermin.

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16. Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?

Der Praktikumsbericht soll ca. zwanzig Seiten lang sein. Dabei handelt es sich um einen Richtwert, der den Grad der Ausführlichkeit andeuten will. Ein guter, vollständiger Bericht kann ebenso fünfzehn wie auch fünfundzwanzig Seiten lang sein – ein schlechter auch. Quälen Sie also nicht Ihr Textverarbeitungsprogramm mit der Ausnutzung aller Formatierungsfinessen, sondern konzentrieren Sie sich in erster Linie auf die inhaltliche Qualität und Vollständigkeit Ihrer Darstellungen, Analysen und Reflexionen.

Konkrete Hinweise zum Aufbau, Inhalt etc. des Praktikumsberichts erhalten Sie von den Lehrenden der praktikumsvor- und nachbereitenden Seminare.

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17. Kann ich die Praktikumsstelle im Verlauf auch wechseln?

Dies geht, ausgenommen beim zuvor genehmigten Praktikumsstellen-Splitting, siehe Frage 9 – grundsätzlich nicht. Bei Problemen in oder mit der Praktikumseinrichtung siehe Frage 18.

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18. Kann ich bei Problemen das Praktikum abbrechen?

Diese Situation sollten Sie möglichst vermeiden. Probleme in oder mit der Praktikumseinrichtung sollten Sie bereits bei ersten „schwachen Signalen“ wahr- und ernst nehmen und versuchen, zunächst intern im Gespräch mit Ihrer Praktikumsbetreuung vor Ort den Sachverhalt zu klären und konstruktive Verabredungen zu treffen, die das Problem lösen können. Bei Bedarf können Sie sich auch mit dem Praktikumsbüro EW an der Universität oder ggf. mit der Supervisorin/dem Supervisor aus Modul 9.2 beraten und dort um Hilfestellung, evtl. auch Vermittlung bitten.

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19. Kann ich mir vorangegangene Praktika oder berufspraktische Tätigkeiten für das Praktikum im Bachelor-Studiengang anerkennen lassen?

Eine Anerkennung früherer Praktika oder anderer berufspraktischer Tätigkeiten als gleichwertige Leistung zum studienbegleitenden Pflichtpraktikum im BA-EW ist im Einzelfall möglich. Über die Anerkennung entscheidet auf gesonderten Antrag das Praktikumsbüro EW. Für die Antragstellung füllen Sie bitte das „Antragsformular zur Anerkennung von vorherigen Praktika bzw. anderen berufspraktischen Tätigkeiten für den BA-EW“ vollständig aus und reichen Sie dieses bitte zusammen mit entsprechenden Beschäftigungsnachweisen beim Praktikumsbüro EW – gerne auch als PDF per E-Mail – ein. Das Praktikumsbüro EW prüft, ob Ihre Tätigkeit überwiegend pädagogische Aufgaben beinhaltet hat und im zeitlichen Umfang von mindestens 320 Arbeitsstunden ausgeübt wurde.

Ob Sie von der Möglichkeit einer Anerkennung vorheriger Praktika oder berufspraktischer Zeiten als Pflichtpraktikum Gebrauch machen, sollten Sie sich im eigenen Interesse gut überlegen. Prüfen Sie, ob Ihnen Ihre bisherigen praktischen Erfahrungen für eine berufliche Interessenklärung und Orientierung ausreichen und ob Sie schon ausreichende Praxiseinblicke in das gewünschte spätere berufliche Einsatzgebiet nach Studienabschluss bekommen haben. Möglicherweise kommt für Sie auch besser eine Teilanerkennung des Pflichtpraktikums in Betracht, um Ihr Profil noch durch ein weiteres verkürztes studienbegleitendes Praktikum in alternativen beruflichen Aufgaben- und Einsatzgebieten mit pädagogischen Bezügen zu erweitern. Bei der Klärung, ob eine Teil- und/oder Vollanerkennung für Sie möglich und sinnhaft ist, kann Ihnen möglicherweise auch ein frühzeitiges Beratungsgespräch im Praktikumsbüro EW helfen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zum vollständigen Abschluss des BA-EW Moduls 9 im Falle einer Anerkennung Ihrer berufspraktischen Zeiten als Praktikumsäquivalent in jedem Fall auch einen Praxis- und Reflexionsbericht schreiben müssen, der den Anforderungen des Praktikumsberichts entspricht und bei den Dozenten/innen der praktikumsvor- und nachbereitenden Veranstaltungen in Modul 9 abgegeben werden muss.

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20. Wie bin ich während meines Praktikums unfallversichert?

"Die Studierenden sind grundsätzlich während ihrer Aus- und Fortbildung an der Hochschule oder Fachhochschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass die Studierenden immatrikuliert sind und dass die Tätigkeit, die zum Unfall führt, in dem organisatorischen Verantwortungsbereich der (Fach-) Hochschule stattfindet. Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes. Die Länder tragen die Kosten des Versicherungsschutzes.

Bei Praktika während des Studiums besteht in der Regel kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Unerheblich ist dabei, ob das Praktikum in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird. (Hervorhebung PB-EW) Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. Die Unternehmen tragen die Kosten des Versicherungsschutzes mit ihren Beiträgen zur Unfallversicherung." (Quelle: DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

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