Anwesenheitspflicht
Anwesenheitspflicht? Die gibt’s doch gar nicht?
Bereits seit Oktober 2014 ist die Anwesenheitspflicht in nordrhein-westfälischen Hochschulen abgeschafft einige Dozenten und sogar ganze Fachbereiche ignorieren die rechtliche Lage.
Basis bildet § 64 des Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW). Hier werden auch alle Ausnahmen explizit aufgeführt.
Wann darf ein Dozent also nun die Anwesenheit voraussetzen?
Anwesenheitspflicht ist nur dann zulässig wenn das Lernziel ausschließlich durch Anwesenheit erreicht werden kann. So zum Beispiel bei Sprachkursen, praktischen Übungen, Laborpraktika, Exkursionen, etc.. Seminare zählen nur in genehmigten Ausnahmen zu dieser Veranstaltungsform.
Was ist wenn meine Studien-/ Prüfungsordnung eine Anwesenheitspflicht vorsieht?
Nach § 84 Abs. 2 des HZG NRW sind alle Absätze in Prüfungs- und Studienordnungen außer Kraft gesetzt, die dem § 64 nicht ent- oder gar widersprechen.
Mein Dozent behauptet, dass es sich bei der Veranstaltung um eine „praktische Übung“ handelt
Praktische Übungen“ sind als Lehrformen nach Fachprüfungsordnung in der Chemie nicht vorgesehen. Falls der Lehrende sich auf die Veranstaltungsart „Übung“ bezieht so ist nach FPO keine Anwesenheitspflicht vorgesehen und dadurch nicht rechtlich vertretbar.
Wer entscheidet, ob eine Anwesenheitspflicht zulässig ist?
Der jeweilige Fachbereichsrat, der die Prüfungsordnung beschließt. Der Grund für die Anwesenheitspflicht muss dabei für jeden Durchschnittsbeobachter unmittelbar einsichtig sein. Zudem ist auch bei den gesetzlichen Ausnahmen nach § 64 Absatz 2a Halbsatz 2 des Hochschulgesetzes stets zu prüfen, ob es Alternativen zur Anwesenheitspflicht gibt.“ (Zitat: https://goo.gl/y7ZraZ)
Wie kann man eine „aktive Teilnahme“ (meist in Form einer Studienleistung) nachweisen ohne anwesend zu sein?
Sofern die aktive Teilnahme als Studienleistung nicht durch die Anwesenheit generiert wird, muss seitens des Dozenten eine Ersatzmöglichkeit geschaffen werden. Ein Beispiel wäre die Bearbeitung und Abgabe von Aufgaben.
Alle Kriterien für eine Anwesenheitspflicht in meinem Seminar sind erfüllt worden. Wie oft darf ich nun Fehlen?
Aus der Begründung des Ministeriums zur Anwesenheitspflicht geht hervor, dass das Veranstaltungsziel trotz 1/3 Fehlzeit erreicht werden kann.
Was tun wenn mein Dozent trotzdem Anwesenheit fordert?
Deine Fachschaft oder der ASTA sind dir in diesem Fall gern behilflich.
Den Kontakt zur Fachschaft findest du hier: Kontakt
Hife vom ASTA gibt’s hier: http://www.asta-due.de/tag/anwesenheitspflicht/