Zugangsvoraussetzungen - Teilstudiengang „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ (DSSZ) mit der Lehramtsoption Grundschule

Zugangsvoraussetzungen

Bachelor

▶ allgemeine Zugangsvoraussetzungen für das Lehramt Grundschule gemäß § 2 GPO BA.
▶ Für das Studiengangsprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ werden Kenntnisse der türkischen Sprache
entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) empfohlen.

Master

▶ allgemeine Zugangsvoraussetzungen für das Lehramt Grundschule gemäß § 2 GPO MA.
▶ Bachelorabschluss „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit
    Zuwanderungsgeschichte“ oder äquivalente Leistungen.

▶ Optionale Vertiefung „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“:
- BA-Abschluss im Studiengangsprofil „HSU Türkisch“ im Umfang von mindestens 20 Credits
- Nachweis von Türkischkenntnissen auf Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

▶ Optionale Vertiefung „Didaktik für HSU-Lehrkräfte (mit Schwerpunkt auf romanische Sprachen)“:
- Nachweis von Sprachkenntnissen in einer Herkunftssprache auf Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
 
Bedingung ist außerdem ein vorheriges, bescheinigtes Beratungsgespräch  in der Lehreinheit DaZ/DaF zu den beruflichen Perspektiven des Teilstudiengangs.

Ansprechpartner*innen sind:
Dr. Andrea Schäfer-Jung
andrea.schaefer@uni-due.de
Prof. Dr. Katja F. Cantone-Altıntaș
katja.cantone@uni-due.de

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung fürdie Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen (§ 2 Absatz 5).

Für das Studiengangssprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ sollten Bewerber*innen hinreichende Sprachkenntnisse haben, um Veranstaltungen in türkischer Sprache besuchen zu können. Es werden Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) empfohlen, diese stellen aber keine Zugangsvoraussetzung dar.

Die Sprachkenntnisse sind mit einer Studienleistung im Rahmen der Veranstaltung „Integrierter Sprachkurs I“ als Sprachtest auf B2-Niveau im ersten Fachsemester nachzuweisen. Mit Abschluss des Bachelorstudiums erreichen Studierende Niveaustufe C1 (GER).

Bewerbung

Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Bewerbungsfristen finden Sie auf der Seite des Akademischen Beratungszentrums.

Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf dem Informationsblatt des Studiensekretariats.