Aufschlüsselung der Verteilung
Prozente Die inneruniversitäre Verteilung
Die Organe und Gremien der Universität haben bereits grundsätzliche Beschlüsse über die inneruniversitäre Verteilung der Studienbeiträge gefasst. Diesen Beschlüssen zufolge sollen die Mittel, die nach dem Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von z. Zt. 14 Prozent für einen von der NRW-Bank verwalteten Ausfallfonds verbleiben,
zu 5 Prozent für den Aufbau einer Stiftung für Studium und Lehre an der Universität Duisburg-Essen,
zu 30 Prozent für zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre
und zu 65 Prozent für dezentrale, von den Fachbereichen zu organisierende Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre
verwendet werden. Die Mittel für die Fachbereiche werden nach einem Schlüssel an die Fachbereiche verteilt, der die Studienbeiträge jedes einzelnen Studierenden studiengangsbezogen genau in dem Verhältnis an die an dem jeweiligen Studiengang beteiligten Fächern zuweist, wie diese zu dem jeweiligen Studiengang beitragen.
Ab dem Sommersemester 2008 werden 40% dieser Fachbereichsmittel nach der Anzahl der Absolventen (2-Jahres-Durchschnitt), die restlichen 60% weiterhin nach der Anzahl der Studierenden in den einzelnen Studiengängen verteilt .