FAQ zum Thema Bewerbung - Losverfahren
Wer kann sich für das Losverfahren bewerben?
Für das Losverfahren kann sich jeder bewerben, der über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt. Hierbei ist es nicht mehr relevant, ob bereits ein abgeschlossenes Studium vorliegt oder die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde.
Die Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt im Falle der Zulassung bei der Einschreibung.
Wie bewerbe ich mich für die Teilnahme am Losverfahren (online/postalisch)?
Die Bewerbung für die Teilnahme am Losverfahren erfolgt ausschließlich online. Sofern Sie sich bereits zuvor für das reguläre Vergabeverfahren beworben haben, muss für die Teilnahme am Losverfahren auf jeden Fall eine separate Bewerbung erfolgen.
Für wie viele Studiengänge kann ich mich für die Teilnahme am Losverfahren bewerben?
Die Anzahl der Anträge ist nicht begrenzt. Sofern Sie sich für mehrere Fächer im Lehramtsstudiengang oder im 2-Fach-Bachelor bewerben möchten, ist für jeden einzelnen Teilstudiengang ein Antrag zu stellen; eine Fächerkombination ist nicht auszuwählen.
Wann bewerbe ich mich für das lokale Losverfahren der UDE (Fristen)?
Der Bewerbungszeitraum ist der Startseite zum Losverfahren zu entnehmen.
Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung zum Losverfahren einreichen?
Es sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Wir benötigen lediglich die Bewerbung im Onlineportal. Unterlagen, wie das Abiturzeugnis, werden im Falle der Zulassung bei der Einschreibung geprüft.
Ich habe einen Fehler in meiner Bewerbung gemacht. Wie kann ich Angaben korrigieren oder ändern?
Persönliche Angaben wie Kontaktadresse, E-Mail oder Telefonnummer können jederzeit geändert werden. Dazu loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten im Bewerberportal ein und klicken auf den Button "Zur Bewerberübersicht". Auf der rechten Seite haben Sie nun die Möglichkeit Ihre persönlichen Angaben zu ändern.
Wo erfahre ich, für welche Studiengänge ein Losverfahren stattfindet?
Sofern nach Durchführung des Haupt- und Nachrückverfahrens noch Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Losverfahren werden so lange durchgeführt, wie freie Studienplätze zur Verfügung stehen und Bewerber vorhanden sind, längstens jedoch bis Vorlesungsende.
Für welche Studiengänge ein Losverfahren durchgeführt wurde können Sie folgender Seite entnehmen:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/durchgefuehrte_losverfahren.shtml
Wie, wann und wo erfahre ich, ob ich eine Zusage oder Absage erhalten habe?
Ein Losverfahren wird unmittelbar nach Bewerbungsschluss durchgeführt. Nach Durchführung eines Losverfahrens ändert sich der Status Ihres Antrags “ in „Zulassungsangebot liegt vor“ (Zulassung) oder „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ (Ablehnung). Aufgrund dieser Statusänderung erhalten Sie eine Mail vom Campus-Management-System. Bitte loggen Sie sich dann umgehend mit Ihren Zugangsdaten im Bewerberportal der Hochschule ein und prüfen den Status Ihrer Bewerbung.
Der Zulassungsbescheid wird Ihnen online im Bewerberportal zum Download bereitgestellt. Diesem könnn Sie weitere Informationen zur Einschreibung entnehmen. Bitte sichern Sie sich diesen Bescheid per Speicherung und / oder Ausdruck zur weiteren Verwendung (Kindergeldkasse, BaföG-Amt etc.)
Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt.
Wenn ich erst im Losverfahren einen Studienplatz erhalte, kann ich dann noch regulär mit dem Studium beginnen?
Sollte Ihre Einschreibung zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Vorlesungsbetrieb bereits begonnen hat, so kann es sein, dass Sie Ihr Studium nicht sofort im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang aufnehmen und ggf. im laufenden Semester (bei mehrsemestrigen oder aufeinander aufbauenden Veranstaltungen auch in den Folgesemestern) nicht alle Leistungsnachweise erbringen können, welche vom jeweiligen Studienplan vorgesehen sind.
Die Folge kann in einer – unter Umständen beträchtlichen – Verlängerung der gesamten Dauer Ihres Studiums bestehen. Wenn Sie dies nicht hinnehmen wollen oder können, so bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, den Studienplatz nicht anzunehmen und auf die Einschreibung zu verzichten.
Wie hoch ist die Chance im Losverfahren ein Studienplatz zu erhalten?
Da beim Losverfahren die zur Verfügung stehenden Studienplätze nach dem Zufallsprinzip vergeben werden, kann keine Prognose über die Zulassungschancen gegeben werden.