Allgemeine Informationen zum Losverfahren
Losverfahren - Wenn Plätze frei bleiben...
Die Hochschule führt ein lokales Losverfahren durch, sofern nach Abschluss der Vergabeverfahren (Stiftung für Hochschulzulassung, Orts-NC) noch Studienplätze frei geblieben sind. Gegebenenfalls werden mehrere Losverfahren durchgeführt, so lange freie Studienplätze zur Verfügung stehen und Bewerber vorhanden sind, längstens jedoch bis Vorlesungsende. Ein Losverfahren wird nur für freie Studienplätze im 1. Fachsemester durchgeführt.
Für welche Studiengänge Losverfahren durchgeführt wurden, können Sie folgender Seite entnehmen: Informationen zu durchgeführten Losverfahren
Die Bewerbung zur Teilnahme am Losverfahren erfolgt ausschließlich online. Auch wenn Sie sich zuvor bereits für das reguläre Vergabeverfahren beworben haben, muss für die Teilnahme am Losverfahren auf jeden Fall eine separate Bewerbung erfolgen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
https://www.hochschulstart.de/ergebnisse-entscheidungen/koordiniertes-nachruecken
Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?
Die Anzahl der Anträge ist nicht begrenzt. Sofern Sie sich für einen Lehramtsstudiengang oder den 2-Fach-Bachelor bewerben möchten, muss eine vollständige Fächerkombination ausgewählt werden. Sollten Sie dafür bereits immatrikuliert sein und nur einen Fachwechsel vornehmen wollen, wählen Sie bitte als 2. Fach das Dummyfach 'Fachwechsler' aus. Im Lehramt ist immer als 3. Fach Bildungswissenschaften zu wählen.
Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung zum Losverfahren einreichen?
Es sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Wir benötigen lediglich die Bewerbung im Onlineportal. Unterlagen, wie z. B. das Abiturzeugnis, werden im Falle der Zulassung bei der Einschreibung geprüft.
Ich habe einen Fehler in meiner Bewerbung gemacht. Wie kann ich Angaben korrigieren oder ändern?
Persönliche Angaben wie Kontaktadresse, E-Mail oder Telefonnummer können jederzeit geändert werden. Dazu loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten im Bewerberportal ein und klicken auf den Button "Zur Bewerberübersicht". Auf der rechten Seite haben Sie nun die Möglichkeit Ihre persönlichen Angaben zu ändern.
Wie, wann und wo erfahre ich, ob ich eine Zusage oder Absage erhalten habe?
Ein Losverfahren wird unmittelbar nach Bewerbungsschluss durchgeführt. Nach Durchführung eines Losverfahrens ändert sich der Status Ihres Antrags “ in „Zulassungsangebot liegt vor“ (Zulassung) oder „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ (Ablehnung). Aufgrund dieser Statusänderung erhalten Sie eine Mail vom Campus-Management-System. Bitte loggen Sie sich dann umgehend mit Ihren Zugangsdaten im Bewerberportal der Hochschule ein und prüfen den Status Ihrer Bewerbung.
Sofern der Antragsstatus auf "eingegangen" bzw. "gültig" bleibt, konnte kein Losverfahren für diesen Studiengang durchgeführt werden, da keine freien Studienplätze zur Verfügung standen.
Der Zulassungsbescheid wird Ihnen online im Bewerberportal zum Download bereitgestellt. Diesem können Sie weitere Informationen zur Einschreibung entnehmen. Bitte sichern Sie sich diesen Bescheid per Speicherung und/oder Ausdruck zur weiteren Verwendung (Kindergeldkasse, BaföG-Amt etc.)
Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt.
Wenn ich erst im Losverfahren einen Studienplatz erhalte, kann ich dann noch regulär mit dem Studium beginnen?
Sollte Ihre Einschreibung erst nach Vorlesungsbeginn erfolgen, kann es sein, dass Sie Ihr Studium nicht von Beginn an im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang aufnehmen und ggf. im laufenden Semester nicht alle Leistungsnachweise erbringen können, die vom jeweiligen Studienplan vorgesehen sind.
Dies kann eine Verlängerung der gesamten Studiendauer zur Folge haben. Wenn Sie dies nicht hinnehmen wollen oder können, sollten Sie den Studienplatz nicht annehmen und auf die Einschreibung verzichten.
Wie hoch ist die Chance im Losverfahren ein Studienplatz zu erhalten?
Bei der Onlinebewerbung wird durch ein Zufallsprinzip automatisch eine Losnummer vergeben, die die Rangfolge, nach der die Studienplätze vergeben werden, bestimmt. Daher kann keine Prognose über die Zulassungschancen gegeben werden
Kriterien wie Note, Wartezeit oder z. B. Zweitstudium haben keinen Einfluss.