FAQ zum Thema Rückmeldung
Was heißt Rückmeldung?
Studierende, die nach Ablauf eines Semesters das Studium im Folgesemester an unserer Hochschule fortsetzen möchten, müssen sich innerhalb einer vorgeschrieben Frist durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden.
Was passiert, wenn ich die Rückmeldefrist verpasse?
Nach Ablauf der Rückmeldefrist kann eine Rückmeldung auch noch verspätet beantragt werden. In diesem Fall wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben. Dieser Betrag ist zusammen mit dem Semesterbeitrag in einer Summe zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 5 Werktage ab Überweisungsdatum dauern kann, bis die Zahlung auf Ihrem Beitragskonto verbucht ist und Sie rückgemeldet sind. Erst dann können Sie eine Studienbescheinigung für das neue Semester ausdrucken.
Sofern nach Beginn des Folgesemesters die Rückmeldung noch nicht erfolgt ist, wird die Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters durchgeführt, für das zuletzt der Semesterbeitrag entrichtet wurde.
Wie kann ich meinen Semesterbeitrag für das kommende Semester bezahlen?
Die Zahlung des Semesterbeitrages kann ausschließlich durch Überweisung erfolgen. Die Bankverbindung können Sie folgender Seite entnehmen:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Angabe des Verwendungszwecks.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Überweisungsträger mit den Kontodaten und Ihrer Matrikelnummer (Verwendungszweck) online auszudrucken. Dazu loggen Sie sich bitte mit Ihrer Uni-Kennung auf folgender Seite ein und klicken auf „Meine Funktionen“: https://campus.uni-due.de/cm
Ich habe meine letzte Prüfungsleistung erbracht. Muss oder darf ich mich zurückmelden?
Eine Rückmeldung muss bis zu dem Semester erfolgen, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wird. Die Abgabe der Abschlussarbeit zählt als Prüfungsleistung.
Sie müssen somit für das Semester rückgemeldet sein, in dem Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben.
Für die Begutachtung Ihrer Abschlussarbeit und die Aushändigung Ihres Abschlusszeugnisses ist keine Rückmeldung erforderlich. Sollte das Zeugnis jedoch erst im Folgesemester ausgehändigt werden, haben Sie die Möglichkeit, sich für ein weiteres Semester zurückzumelden und bis zum Ablauf des Semesters eingeschrieben zu bleiben, in dem das Zeugnis ausgehändigt wird. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Bereich Einschreibungswesen.