FAQ zum Thema Beurlaubung

Grundsätzliches zur Beurlaubung

Eine Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen (s. u.) nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann. Während eines Urlaubssemesters haben Sie weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch grundsätzlich keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden und das Semesterticket hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit.

Die Beurlaubung erfolgt immer nur für ein Semester und muss jedes Semester innerhalb der Fristen neu beantragt werden. Eine zeitliche Begrenzung von Beurlaubungen gibt es nicht.

Den Antrag auf Beurlaubung können Sie auf unserer Internetseite als pdf-Dokument herunterladen.

NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

Anlaufstellen

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