Exmatrikulation - Aufgabe des Studiums
Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen. Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Dazu benötigen Sie den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation. Wenn Sie als Erst- oder Neueinschreiber-/in vom Studium zurücktreten möchten und das Semester noch nicht begonnen hat, scrollen Sie bitte etwas weiter runter.
Die Exmatrikulation wird grundsätzlich zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam. Diese kann aber auch mit sofortiger Wirkung erfolgen. In beiden Fällen erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung über das HISinOne-Portal. Bitte Sichern Sie sich die Bescheinigung durch Ausdrucken und Speichern, da sie für zukünftige behördliche Angelegenheiten relevant ist.
Eine Exmatrikulation Ihrerseits ist aus folgenden Gründen möglich:
- Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Prüfung muss intern verbucht sein)
- Unterbrechung des Studiums
- Hochschulwechsel
- Einberufung zum Wehr-/Zivildienst (hier ist eine Bestätigung über die Einberufung erforderlich)
- Abbruch des Studiums
- Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
- Sonstige Gründe
Studierende, die sich nach Ablauf der Rückmeldefrist noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Ablauf des Semesters automatisch wegen "fehlender Rückmeldung" exmatrikuliert.
Aus folgenden Gründen erfolgt die Exmatrikulation durch die Hochschule mit Ablauf des jeweils gültigen Semesters:
- fehlende Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist
- fehlender Krankenversicherungsnachweis
- Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung
- Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
- Einstellung des Studiengangs gemäß Auslaufregelung
Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu in der Regel vorab informiert werden. In einigen Fällen ergänzend auch durch die jeweiligen Fakultäten. Wahren Sie unbedingt die vorgegebenen Fristen und beachten Sie etwaige Sperren in Ihrem HISinOne-Portal.
I. Rechtliche Grundlagen
- Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen
- Beitragsordnung des Studierendenwerks Essen-Duisburg
- Ordnung zur Rückerstattung und Übernahme der Kosten des Mobilitätsbeitrages der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen
II. Einzelfälle
- Exmatrikulation von Ersteinschreibern/Neueinschreibern/Rückmeldern
vor Semesterbeginn
⇔ Erstattung des kompletten Betrages (inkl. Semesterticket) durch den
Bereich Einschreibung
- Exmatrikulation von Ersteinschreibern/Neueinschreibern
vor Vorlesungsbeginn
⇔ Keinerlei Erstattung durch den Bereich Einschreibung
- Exmatrikulation von Rückmeldern vor Vorlesungsbeginn
⇔ Keinerlei Erstattung durch den Bereich Einschreibung
- Hochschulwechsel im laufenden Semester an der Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Essen-Duisburg (nur Folkwang Universität der Künste oder Hochschule Ruhr West) nach §4, Abs. 2 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Essen-Duisburg
⇔ Erstattung des Studierendenwerksbeitrages bei Vorlage einer
Studienbescheinigung der aufnehmenden Hochschule durch das Studierendenwerk
- Hochschulwechsel innerhalb von zwei Wochen nach Semesterbeginn nach §4, Abs. 3 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Essen-Duisburg
⇔ Erstattung des Studierendenwerksbeitrages bei Vorlage einer
Studienbescheinigung der aufnehmenden Hochschule durch das Studierendenwerk
III. Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages (z. B. wegen Auslands- oder
Praxissemester, Hochschulwechsel, Exmatrikulation) durch den AStA:
- Die Informationen und zugehörigen Anträge sind auf den Seiten des AStA zu finden: klick.
Wichtig zu beachten: Wir als Universität bzw. Bereich Einschreibung vereinnahmen zwar die Gelder, sind aber nicht für die Erstattungsmodalitäten verantwortlich.
Wenn Sie vor Semesterbeginn vom Studienplatz zurücktreten, ist eine E-Mail an studienservice@uni-due.de ausreichend.
Der Studierendenausweis ist Eigentum der Universität und ist daher zurückzugeben, sofern Sie diesen bereits erhalten haben. Sollten Sie den Semesterbeitrag bereits bezahlt haben, wird Ihnen dieser erstattet. Die Rückerstattung erfolgt auf das Konto, über das die Zahlung Ihrerseits vorgenommen wurde. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung bis zu 10 Werktage dauern kann.
Gut zu wissen: Bei einem Rücktritt erhalten Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung. Die Einschreibung ist Ihrer Rücktrittserklärung unwirksam und muss an einer anderen Hochschule weder angegeben noch nachgewiesen werden.
Zwei Fallszenarien sind darüber hinaus zu berücksichtigen:
1) Wenn Sie nach Semesterbeginn vom Studienplatz zurücktreten und den Semesterbeitrag noch nicht bezahlt haben, ist die Verfahrensweise identisch.
2) Wenn Sie nach Semesterbeginn den Semesterbeitrag bereits entrichtet haben, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. In diesem Fall ist der Antrag auf Exmatrikulation einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Exmatrikulation grundsätzlich unzulässig ist. Auch dann, wenn die Prüfungsverbuchung rückwirkend für das vorherige Semester erfolgt ist.
Sollten Sie sich zurückgemeldet haben, ist die Stornierung der Rückmeldung für das jeweilige Semester nur bis zum Ende des jeweiligen Vorsemesters möglich. Bedeutet: Haben Sie sich z.B. für das Sommersemester 2025 zurückgemeldet, so ist die Stornierung der Rückmeldung bzw. die Exmatrikulation auf Antrag nur bis zum Ende des vorherigen Wintersemesters 2024/25, also bis zum 31.03.2025, möglich.
Sobald das Semester, für das Sie die Rückmeldung beantragt haben, begonnen hat, ist eine Stornierung der Rückmeldung nicht mehr möglich. Die Exmatrikulation erfolgt in diesen Fällen mit Eingang Ihrer E-Mail bzw. Ihres Antrages auf Exmatrikulation. Damit verbunden ist, dass die Rückerstattungen des (anteiligen) Semesterbeitrages vollständig in den Verantwortungsbereich des AStA und des Studierendenwerks übergehen.
Deshalb unbedingt zur Kenntnis nehmen: Melden Sie sich nur dann zurück, wenn Sie beabsichtigen Prüfungsleistungen im nachfolgenden Semester zu erbringen. Für die Prüfungsverbuchung und/oder Zeugnisaushändigung müssen Sie nicht zurückgemeldet sein. Für den Fall, dass Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, werden wir Sie nachrangig zurückmelden. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte gesondert.