FAQ zum Thema Exmatrikulation

Exmatrikulation - Aufgabe des Studiums

Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen. Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Dazu benötigen Sie den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation. Wenn Sie als Erst- oder Neueinschreiber-/in vom Studium zurücktreten möchten und das Semester noch nicht begonnen hat, scrollen Sie bitte etwas weiter runter.

Die Exmatrikulation wird grundsätzlich zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam. Diese kann aber auch mit sofortiger Wirkung erfolgen. In beiden Fällen erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung über das HISinOne-Portal. Bitte Sichern Sie sich die Bescheinigung durch Ausdrucken und Speichern, da sie für zukünftige behördliche Angelegenheiten relevant ist.

Eine Exmatrikulation Ihrerseits ist aus folgenden Gründen möglich:

  • Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Prüfung muss intern verbucht sein)
  • Unterbrechung des Studiums
  • Hochschulwechsel
  • Einberufung zum Wehr-/Zivildienst (hier ist eine Bestätigung über die Einberufung erforderlich)
  • Abbruch des Studiums
  • Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
  • Sonstige Gründe

Studierende, die sich nach Ablauf der Rückmeldefrist noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Ablauf des Semesters automatisch wegen "fehlender Rückmeldung" exmatrikuliert.

NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

Anlaufstellen

Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Dann können Ihnen verschiedenen Anlaufstellen weiterhelfen.

Mehr lesen

Inklusionsportal

Informationsportal zum Studium mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankung.

Mehr lesen

Erstsemesterportal

Ich bin neu an der UDE. Woran muss ich noch denken?

Mehr lesen

Hier finden Sie Erklärungen Glossar

Was heißt eigentlich, „...“ ?

Mehr lesen