Allgemeine Informationen zum Einschreibungsverfahren
Weiterbildungsstudiengänge
Die Zulassung für Weiterbildungsstudiengänge ist bei der für das jeweilige Weiterbildungsangebot zuständigen Fakultät zu beantragen.
Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen informiert die Fakultät das Sachgebiet Einschreibungswesen über die erteilten Zulassungen und übermittelt die Einschreibungsanträge.