Allgemeine Informationen zum Einschreibungsverfahren
Endgültig nicht bestandene Prüfung im vorherigen Studium
Die Einschreibung in einen Studiengang ist zu versagen, wenn Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, soweit dies in der Prüfungsordnung für Ihren gewählten Studiengang bestimmt ist (gem. § 50 Abs. 1 Nr. 2 Hochschulgesetz vom 16. September 2014).
Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie zunächst das vollständig ausgefüllte Formular
Prüfung des Antrags auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studiengang ausfüllen und im Sachgebiet Prüfungswesen einreichen.
Weitere Informationen erteilt die für den jeweiligen Studiengang zuständige Sachbearbeitung.
Für die anschließende Einschreibung ist die Bestätigung vom Sachgebiet Prüfungswesen vollständig und innerhalb der geltenden Fristen online hochzuladen bzw. postalisch einzureichen.