Allgemeine Informationen zum Einschreibungsverfahren

Endgültig nicht bestandene Prüfung im vorherigen Studium

Die Einschreibung in einen Studiengang ist zu versagen, wenn Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, soweit dies in der Prüfungsordnung für Ihren gewählten Studiengang bestimmt ist (gem. § 50 Abs. 1 Nr. 2 Hochschulgesetz vom 16. September 2014).

Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie zunächst das vollständig ausgefüllte Formular "Prüfung des Antrags auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studiengang" im Prüfungswesen einreichen.

Bitte beachten Sie, dass das Formular nur dann erforderlich wird, wenn Sie ein Studium auf derselben Ebene aufnehmen möchten. Wenn Sie also ein Masterstudium bei uns anstreben, über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügen und vor geraumer Zeit mal in irgendeinem Bachelorstudiengang endgültig nicht bestanden haben, dann ist das Formular obsolet. Wenn Sie dagegen im Masterstudium eine Prüfungsleistung an einer Hochschule endgültig nicht bestanden haben und bei uns ein Masterstudium aufnehmen möchten, wäre das Formular wiederum zwingend ausgefüllt vorzulegen.

Weitere inhaltliche Informationen erteilt die für den jeweiligen Studiengang zuständige Sachbearbeitung aus dem Prüfungswesen.

Für die anschließende Einschreibung ist die Bestätigung vom Sachgebiet Prüfungswesen vollständig und innerhalb der geltenden Fristen online hochzuladen bzw. postalisch einzureichen.