Nach Abzug aller Vorabquoten (Zweitstudium, Minderjährige, Härtefälle etc.) werden die verbliebenen Studienplätze in den Hauptquoten vergeben. Diese setzen sich zusammen aus der Quote Note (20 %) und der Quote Hochschuleigene Auswahl (80 %). In der Quote nach Note werden die Studienplätze nach der Durchschnittsnote des Abiturs vergeben. Bei Ranggleichheit wird vorrangig berücksichtigt, wer einen Dienst geleistet hat. Im Übrigen entscheidet das Los.
In der Quote der hochschuleigenen Auswahl werden die Studienplätze für den Bachelorstudiengang Psychologie nach der Durchschnittsnote des Abiturs und dem Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests vergeben. Maßgeblich für die Vergabe der Studienplätze in dieser Quote ist ein Punktwert, der mit einer Gewichtung von 51/49 aus den Kriterien Abiturnote (51 %) und dem Ergebnis des Studieneignungstests (49 %) ermittelt wird. Bei Ranggleichheit wird vorrangig berücksichtigt, wer einen Dienst geleistet hat. Im Übrigen entscheidet das Los.
Detaillierte Informationen entnehmen können der Bachelor-Zulassungsordnung (§ 3 Abs. 4 - 6 und Anlage 2) entnommen werden.
Die Wartezeit findet im Bachelorstudiengang Psychologie keine Anwendung.
Hinweis:
Bewerber:innen, die bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben, werden in der Quote 'Zweitstudium' berücksichtigt. Bewerber:innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der beruflichen Qualifikation (Ausnahme Zugangsprüfung) erworben haben, werden in der Quote 'Beruflich Qualifizierte' berücksichtigt.
Sowohl in der Quote Zweitstudium als auch in der Quote für beruflich Qualifizierte findet das Ergebnis des Studieneignungstests keine Anwendung, da in diesen Quoten andere Kriterien für die Vergabe der Studienplätze maßgeblich sind.