Informationen zum Studiengang Psychologie

Informationen zum Studiengang Psychologie (Bachelor)

Der Bachelorstudiengang Psychologie wird an der Universität Duisburg-Essen im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester angeboten. Die Studienplätze werden von der Hochschule vergeben, so dass die Bewerbung ausschließlich über das Bewerberportal der Hochschule erfolgt. Da die Studienplätze im Rahmen des dialogorientierten Serviceverfahrens über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) koordiniert werden, ist zusätzlich die Registrierung bei hochschulstart.de zwingend erforderlich.

Priorisierung & Koordinierung

Spätestens zum Bewerbungsschluss sollten Sie die Priorisierung Ihrer Bewerbungsanträge bei hochschulstart.de vornehmen. Ansonsten ergibt sich die Priorisierung aus der zeitlichen Reihenfolge des elektronischen Eingangs der Bewerbungen. Der zuerst abgegebene Antrag ist somit die höchstpriorisierte Bewerbung. Sobald die Hochschulen ihre Ranglisten an hochschulstart.de übermitteln, beginnt die Koordinierung im Rahmes des dialogorienterten Serviceverfahrens. Wenn mehrere Zulassungsangebote vorliegen, scheidet die Zulassungsabgebote für niedriger priorisierte Bewerbungen sofort und unwiderrflich aus dem Verfahren aus.

Detaillierte Informationen zur Priorisierung entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite bei hochschulstart.de.

Vergabekriterien und Ranglistenerstellung

Nach Abzug aller Vorabquoten (Zweitstudium, Minderjährige, Härtefälle etc.) werden die verbliebenen Studienplätze in den Hauptquoten vergeben. Diese setzen sich zusammen aus der Quote Note (20 %) und der Quote Hochschuleigene Auswahl (80 %). In der Quote nach Note werden die Studienplätze nach der Durchschnittsnote des Abiturs vergeben. Bei Ranggleichheit wird vorrangig berücksichtigt, wer einen Dienst geleistet hat. Im Übrigen entscheidet das Los.

In der Quote der hochschuleigenen Auswahl werden die Studienplätze für den Bachelorstudiengang Psychologie nach der Durchschnittsnote des Abiturs und dem Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests vergeben. Maßgeblich für die Vergabe der Studienplätze in dieser Quote ist ein Punktwert, der mit einer Gewichtung von 51/49 aus den Kriterien Abiturnote (51 %) und dem Ergebnis des Studieneignungstests (49 %) ermittelt wird. Bei Ranggleichheit wird vorrangig berücksichtigt, wer einen Dienst geleistet hat. Im Übrigen entscheidet das Los.
Detaillierte Informationen entnehmen können der Bachelor-Zulassungsordnung (§ 3 Abs. 4 - 6 und Anlage 2) entnommen werden.

Die Wartezeit findet im Bachelorstudiengang Psychologie keine Anwendung.

Hinweis:
Bewerber:innen, die bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben, werden in der Quote 'Zweitstudium' berücksichtigt. Bewerber:innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der beruflichen Qualifikation (Ausnahme Zugangsprüfung) erworben haben, werden in der Quote 'Beruflich Qualifizierte' berücksichtigt.
Sowohl in der Quote Zweitstudium als auch in der Quote für beruflich Qualifizierte findet das Ergebnis des Studieneignungstests keine Anwendung, da in diesen Quoten andere Kriterien für die Vergabe der Studienplätze maßgeblich sind.

Ermittlung des Punktwertes für die Quote in der hochschuleigenen Auswahl

Die Durchschnittsnote Ihres Abiturs und das Ergebnis des Studieneignungstests werden in einen Punktwert umgewandelt. Es können je Kriterium maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl wird auf drei Nachkommastellen ohne Rundung mit folgender Gewichtung berechnet:

Gesamtpunkte = 0,51 * Notenpunkte + 0,49 * Testpunkte
 

1. Punktwert für die Durchschnittsnote des Abiturs (Notenpunkte):

Note Punkte   Note Punkte   Note Punkte
<= 1,0 30   2,1 19   3,1 9
1,1 29   2,2 18   3,2 8
1,2 28   2,3 17   3,3 7
1,3 27   2,4 16   3,4 6
1,4 26   2,5 15   3,5 5
1,5 25   2,6 14   3,6 4
1,6 24   2,7 13   3,7 3
1,7 23   2,8 12   3,8 2
1,8 22   2,9 11   3,9 1
1,9 21   3,0 10   4,0 0
2,0 20            



2. Punktwert für das Ergebnis des Studieneignungstest (Testpunkte):

Das Ergebnis des Studieneignungstests wird mit zwei Werten ausgegeben: Standardwert und Prozentrang.
Für die Berechnung der Testpunkte ist der Standardwert maßgeblich.

Standardwert Punkte   Standardwert Punkte   Standardwert Punkte   Standardwert Punkte
>= 130 30,0   114 22,0   99 14,5   84 7,0
129 29,5   113 21,5   98 14,0   83 6,5
128 29,0   112 21,0   97 13,5   82 6,0
127 28,5   111 20,5   96 13,0   81 5,5
126 28,0   110 20,0   95 12,5   80 5,0
125 27,5   109 19,5   94 12,0   79 4,5
124 27,0   108 19,0   93 11,5   78 4,0
123 26,5   107 18,5   92 11,0   77 3,5
122 26,0   106 18,0   91 10,5   76 3,0
121 25,5   105 17,5   90 10,0   75 2,5
120 25,0   104 17,0   89 9,5   74 2,0
119 24,5   103 16,5   88 9,0   73 1,5
118 24,0   102 16,0   87 8,5   72 1,0
117 23,5   101 15,5   86 8,0   71 0,5
116 23,0   100 15,0   85 7,5   <= 70 0,0
115 22,5                  

 

Fachspezifischer Studieneignungstest (BaPsy-DGP's)

Der fachspezifische Studieneignungstest für den Bachelorstudiengang Psychologie (BaPsy-DGPs) wird zentral von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) in Kooperation mit der TransMIT GmbH durchgeführt.

Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, erhöht jedoch die Chance auf einen Studienplatz. Da der Test mit einer Gewichtung von 49 % in die Bildung der Rangliste einfließt, besteht bei Nichtteilnahme die Möglichkeit, auch mit einer sehr guten Abiturnote eine Ablehnung zu erhalten.

Der Test findet einmal jährlich im Mai statt. Anmeldezeitraum ist Mitte Dezember bis Mitte Februar eines jeden Jahres.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Seite BaPsy DGPs.