Allgemeine Informationen zum Einschreibungsverfahren
Fristen und Zugangsvoraussetzungen
Die Einschreibungsfristen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Link:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/einschreibungsfristen.php
Die Einschreibung in einen Studiengang kann nur dann erfolgen, wenn die Einschreibungs- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Zugangsvoraussetzungen können der jeweiligen Prüfungsordnung entnommen werden.
Ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt (NC) oder zulassungsfrei (F) ist, können Sie bitte dem Studienangebot unserer Hochschule entnehmen.
Zugang mit ausländischen Abschlüssen
Alle relevanten Informationen zur Einschreibung und zur Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen (EU und Nicht-EU) erhalten Sie hier: klick.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist in jedem Fall eine Bewerbung erforderlich.
Unter dem nachstehenden Link erfahren Sie alles zum Thema Bewerbungsverfahren:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml
Eine Einschreibung bzw. Umschreibung, kann nur mit einer gültigen Zulassung beantragt werden.
Fragen zur Bewerbung beantwortet Ihnen der Bereich Zulassung. Die Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_zulassung.shtml
Im Falle der Zulassung wird Ihnen der Zulassungsbescheid online im Bewerberportal der Hochschule bereitgestellt. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Zulassungsfreie Studiengänge / Online Immatrikulation
Die Einschreibung kann für alle zulassungsfreien Studiengänge des ersten Fachsemesters, außer
Medizin, Weiterbildungsstudiengänge und Promotionsstudien
online über das Portal beantragt werden.
Die Einschreibung ist ausschließlich während der festgesetzten Fristen möglich.
Wenn Sie schon an der Universität Duisburg-Essen studiert haben oder aktuell hier immatrikuliert sind, können Sie die Einschreibung nicht online beantragen. Registrieren Sie sich auf keinen Fall neu, da Sie dann einen weiteren Account an unserer Hochschule erhalten, der zu erheblichen Bearbeitungsschwierigkeiten führt.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter den Punkten Wiedereinschreibung und Studiengangwechsel / Umschreibung.
Bei Masterstudiengängen kann eine vorgelagertes Bewerbungsverfahren zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Fakultät.
Die Online-Einschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt einer nachgelagerten Kontrolle der hochgeladenen Dokumente. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) und gegebenenfalls Ihren ersten Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule postalisch nachreichen müssen.
Hierüber erhalten Sie zu gegebener Zeit eine besondere Benachrichtigung. Bitte schicken Sie nur in diesem Fall eine amtlich beglaubigte Kopie des oder der Zeugnisse zusammen mit Ihrer Studienbescheinigung bis zu dem genannten Termin an das Sachgebiet Einschreibungswesen oder nutzen Sie die Terminbriefkästen an beiden Standorten. Die beglaubigten Kopien werden Ihnen nach der Überprüfung wieder zugeschickt. Sollten die erforderlichen Dokumente nicht fristgemäß bei der Universität eingehen, werden Sie mit Ablauf des Semesters exmatrikuliert.
Unter nachfolgendem Link können Sie die Einschreibung zum Studium online beantragen:
Wiedereinschreibung
Studieninteressierte, die zuvor schon an der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben waren und seit mindestens einem Semester exmatrikuliert sind, können einen Antrag auf Wiedereinschreibung stellen.
Der ausgefüllte Antrag auf Einschreibung kann unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen bei persönlicher Vorsprache während der Öffnungszeiten oder auch auf postalischen Weg eingereicht werden. Bitte beachten Sie die für die Einschreibung geltenden Fristen.
Studiengangwechsel / Umschreibung
Was muss ich bei einem Studiengangwechsel bzw. Umschreibung beachten?
Sofern Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind und einen Studiengangwechsel oder einen Fachwechsel im Lehramtsstudium (Umschreibung) vornehmen möchten, sind grundsätzlich die Einschreibungs- und Zugangsvoraussetzungen sowie die eventuell bestehenden Zulassungsbeschränkungen zu beachten.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt Fristen und Zugangvoraussetzungen.
Der Studiengangwechsel bzw. die Umschreibung wird erst dann durchgeführt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich für das entsprechende Semester zurückgemeldet haben.
Detaillierte Informationen zur Umschreibung entnehmen Sie bitte den Abschnitten "Umschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang“ bzw. „Umschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang".
Sofern Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind oder waren und einen Studiengangwechsel und somit einen Hochschulwechsel vornehmen möchten, handelt es sich nicht um eine Umschreibung, sondern um eine Neueinschreibung. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Informationen zur Einschreibung.
Drittstaatsangehörige dürfen nicht nach Belieben den Studiengang oder die Hochschule wechseln. Der beabsichtigte Wechsel ist immer zuerst mit der Ausländerbehörde abzustimmen. Weitere Informationen sind auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes zu finden.
Umschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang
Wenn Sie einen Studiengangwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Studienfach anstreben, muss zuvor eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bewerbung erfolgen.
- Zulassungsbescheid
- Abiturzeugnis (alle Seiten); bei postalischer oder persönlicher Beantragung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen
- Kopie des Studierendenausweises (bei postalischer oder persönlicher Beantragung)
- Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern diese für den gewünschten Studiengang erforderlich sind (z. B. Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.)
- Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
Ein Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Studiengang bzw. in ein zulassungsfreies Fach ist innerhalb der Einschreibungsfrist möglich.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, kann die Umschreibung nicht online, sondern nur mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“ beantragt werden.
Bitte schicken Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen über Ihre studentische Emailadresse zu.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag mit den Unterlagen postalisch oder persönlich während unserer Öffnungszeiten einzureichen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kopie des Studierendenausweises (bei postalischer oder persönlicher Beantragung)
- Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern diese für den gewünschten Studiengang erforderlich sind (z. B. Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.)
- Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
Staatsexamen Medizin
Die Einschreibung für Staatsexamen Medizin, ist bei persönlicher Vorsprache während der Öffnungszeiten oder auf postalischem Weg mit dem ausgefüllten Antrag auf Einschreibung unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen zu beantragen.
Postanschrift
Universität Duisburg-Essen
Bereich Einschreibung / Medizin
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Die Einschreibung erfolgt nur mit einem gültigen Zulassungsbescheid.
Fragen bezüglich der Bewerbung beantwortet Ihnen der Bereich Zulassung, Kontaktdaten siehe nachstehender Link:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_zulassung.shtml
Detaillierte Erläuterungen zum Studiengang Medizin entnehmen Sie bitte der Informationsseite für Medizin.
Endgültig nicht bestandene Prüfung im vorherigen Studium
Die Einschreibung in einen Studiengang ist zu versagen, wenn Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, soweit dies in der Prüfungsordnung für Ihren gewählten Studiengang bestimmt ist (gem. § 50 Abs. 1 Nr. 2 Hochschulgesetz vom 16. September 2014).
Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie zunächst das vollständig ausgefüllte Formular
Prüfung des Antrags auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studiengang ausfüllen und im Sachgebiet Prüfungswesen einreichen.
Weitere Informationen erteilt die für den jeweiligen Studiengang zuständige Sachbearbeitung.
Für die anschließende Einschreibung ist die Bestätigung vom Sachgebiet Prüfungswesen vollständig und innerhalb der geltenden Fristen online hochzuladen bzw. postalisch einzureichen.
Höheres Fachsemester
Wenn Sie sich an unserer Hochschule für ein höheres Fachsemester immatrikulieren möchten, ist dies möglich, sofern Sie bereits Studienleistungen erbracht haben, die für den gewünschten Studiengang anerkannt werden können.
Zudem ist zu prüfen, ob der gewünschte Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt (NC) und somit eine Bewerbung erforderlich ist oder ob der Studiengang zulassungsfrei (F) ist und deshalb die Einschreibung ohne vorherige Bewerbung erfolgen kann.
Detaillierte Erläuterungen zum Thema Höheres Fachsemester entnehmen Sie bitte der Informationsseite Höheres Fachsemester.
Erweiterungsfach im Lehramt
Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Leistungen eines Faches des Lehramtsbachelors und des Masters of Education. Ausgenommen sind lediglich die Praxisphasen und Abschlussarbeiten.
Dies bedeutet, dass ein Erweiterungsfach sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang studiert werden muss.
Wenn Sie an unserer Hochschule für einen Lehramtsstudiengang eingeschrieben sind, kann das Studium eines Erweiterungsfaches parallel zum Bachelor- oder Masterstudiengang als auch nach Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiengangs begonnen werden. Das Studium kann im ersten Fachsemester nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Da Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben dürfen und das Erweiterungsfachstudium ein eigenständiges Studium ist, kann die Immatrikulation nur beantragt werden, wenn Sie in Ihrem ersten Studiengang zulassungsfreie Fächer studieren.
Im Studienangebot ist veröffentlicht, welche zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Fächer im Lehramt angeboten werden.
Sofern besondere Zugangsvoraussetzungen wie Eignungsprüfung und Fremdsprachenkenntnisse für das Studium erforderlich sind, muss dies bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Weitere Informationen können der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Faches entnommen werden.
Die Einschreibung wird durchgeführt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich für das entsprechende Semester zurückgemeldet haben.
Externe Interessenten beachten bitte die Informationen unter „Erweiterungsfach für Externe“.
Einschreibung in ein zulassungsfreies Erweiterungsfach
Die Einschreibung in ein zulassungsfreies Erweiterungsfach im Lehramt ist innerhalb der Einschreibungsfrist möglich.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, kann die Umschreibung nicht online, sondern nur mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“ beantragt werden.
Bitte schicken Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen über Ihre studentische Emailadresse zu.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag mit den Unterlagen postalisch oder persönlich während unserer Öffnungszeiten einzureichen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kopie des Studierendenausweises (bei postalischer oder persönlicher Beantragung)
- Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern diese für den gewünschten Studiengang erforderlich sind (z. B. Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.)
- Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach
Die Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach im Lehramt, kann nur mit einer gültigen Zulassung erfolgen. Es muss zuvor eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bewerbung erfolgen.
Fragen zur Bewerbung beantwortet Ihnen der Bereich Zulassung.
Die Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_zulassung.shtml
Im Falle der Zulassung wird Ihnen der Zulassungsbescheid online im Bewerberportal der Hochschule bereitgestellt. Weitere Informationen sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, kann die Umschreibung nicht online, sondern nur mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“ beantragt werden.
Bitte schicken Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen über Ihre studentische Emailadresse zu.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag mit den Unterlagen postalisch oder persönlich während unserer Öffnungszeiten einzureichen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Zulassungsbescheid
- Abiturzeugnis (alle Seiten); bei postalischer oder persönlicher Beantragung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen
- Kopie des Studierendenausweises (bei postalischer oder persönlicher Beantragung)
- Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern diese für den gewünschten Studiengang erforderlich sind (z. B. Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.)
- Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
Falls der Bachelor- oder Masterstudiengang bereits abgeschlossen wurde, ist eine Bewerbung für ein Zweitstudium erforderlich.
Erweiterungsstudium für Externe
Studierende anderer Hochschulen, die den Lehramtsmasterstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, können sich nicht für ein Erweiterungsfach einschreiben, da die Ausbildungsgänge in der Bachelor- /Masterstruktur nicht einheitlich geregelt sind.
Bachelorabsolventen anderer Hochschulen, die an unserer Hochschule für das Masterstudium zugelassen werden, können sich für ein Erweiterungsfach im Bachelorstudiengang einschreiben. Da der Masterstudiengang nicht zulassungsbeschränkt ist, können Sie sich als Zweitstudienbewerber um einen Studienplatz bewerben bzw. für ein zulassungsfreies Fach einschreiben.
Absolventen des Masters of Education anderer Hochschulen können sich ebenfalls für ein Erweiterungsfach im Bachelor bewerben (Zweitstudienbewerberquote) bzw. einschreiben, da sie alle Vorgaben nach der Lehramtszugangsverordnung erfüllen.
Die Immatrikulation kann mit dem Antrag auf Einschreibung und den erforderlichen Unterlagen persönlich während unserer Öffnungszeiten oder postalisch beantragt werden. Bei postalischer Antragstellung schicken Sie die Unterlagen bitte an nachstehende Postanschrift:
Universität Duisburg-Essen
Bereich Einschreibung / Lehramt
Universitätsstraße 2
45141 Essen
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
Weiterbildungsstudiengänge
Die Zulassung für Weiterbildungsstudiengänge ist bei der für das jeweilige Weiterbildungsangebot zuständigen Fakultät zu beantragen.
Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen informiert die Fakultät das Sachgebiet Einschreibungswesen über die erteilten Zulassungen und übermittelt die Einschreibungsanträge.
Promotionsstudien
Interessenten für Promotionsstudien schicken bitte den ausgefüllten Antrag auf Einschreibung mit den erforderlichen Unterlagen postalisch zu.
Für Studiengänge am Campus Duisburg:
Universität Duisburg-Essen
Bereich Einschreibungswesen
Geibelstr. 41
47057 Duisburg
Für Studiengänge am Campus Essen:
Universität Duisburg-Essen
Bereich Einschreibungswesen
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Bewerber aus den EU-Staaten:
Zusätzlich ist eine Bestätigung der Hochschulzugangsberechtigung des Akademischen Auslandsamtes erforderlich.
Bitte senden Sie dazu vorab eine E-Mail an folgende Adresse:
E-Mail Betreff: Name, Vorname, gewünschter Studiengang
- Kopie Passport
- Alle Zeugnisse (Abitur oder Bachelorzeugnis inklusive Übersetzungen Deutsch oder Englisch)
- Sprachnachweis Deutsch
Das Akademische Auslandsamt teilt Ihnen das Ergebnis der Überprüfung mit.
Bewerber aus den Non-EU-Staaten:
Wenden Sie sich bitte für die Einschreibung an das Akademische Auslandsamt