Einzureichende Unterlagen zur Einschreibung
Erfolgt die Immatrikulation nicht online über das HISinOne-Portal, so lassen Sie uns alle Dokumente immer gesammelt und vollständig in einer E-Mail zukommen. Wir akzeptieren ausschließlich Dateien im PDF-Format. Achten Sie darauf, dass alle Seiten leserlich und gut eingescannt sind. Sehen Sie bitte davon ab uns mehrere Mails mit unterschiedlichen Dokumenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu senden. All das verzögert die Bearbeitung der eingehenden Anfragen massiv und damit letztlich auch Ihre eigene Immatrikulation.
Sollten wir Dokumente auf postalischem Wege benötigen (z.B. beglaubigte Kopien für stichprobenartige Kontrollen), werden wir gesondert auf Sie zukommen.
Amtlicher Identitätsnachweis: Personalausweis/Reisepass oder Aufenthaltstitel als Passersatz. Sensible Daten wie die Personalausweisnummer können auf Wunsch geschwärzt werden.
Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis/Sekundarschulabschlusszeugnis/Berufliche Qualifikation): Wir benötigen alle Seiten Ihres Zeugnisses und auf allen Seiten muss Ihr Name gut lesbar sein. Für den Fall, dass Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, beachten Sie bitte die Zuständigkeiten. In der Online-Immatrikulation durchlaufen Sie eine digitalen Prüfungsprozess zwecks Immatrikulation in einen Bachelorstudiengang.
Digitaler Nachweis über Ihren Krankversicherungsstatus: Wir sind aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet, Ihren Krankenversicherungsstatus zu überprüfen. Weitere Informationen erhalten Sie gesondert auf dieser Seite: klick.
Passfoto: Damit Ihnen ein Studierendenausweis ausgehändigt werden kann, laden Sie bitte ein Passfoto im HISinOne-Portal hoch, auf dem Sie gut erkennbar sind. Im Antrag auf Einschreibung muss das Foto eingeklebt werden (oder Sie senden uns eine separate Datei im JPG-Format zu).
Optionale Unterlagen/Nachweise
Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse: Sofern die studiengangspezifische Prüfungsordnung Kenntnisse der dt. Sprache vorsieht, sind diese auf Niveaustufe DSH-II nachzuweisen. Für die Einschreibung in das Staatsexamen Medizin sind abweichend hiervon Kenntnisse auf Niveaustufe DSH-III nachzuweisen.
Exmatrikulationsbescheinigung: Sollten Sie bereits zuvor an einer Hochschule in Deutschland(!) studiert haben, ist eine Exmatrikulationsbescheinigung vorzulegen, aus der explizit die absolvierten Hochschul- und Fachsemester hervorgehen. Wir sind verpflichtet, diese aus statistischen Gründen mit zu erfassen.
Immatrikulationsbescheinigung: Wenn Sie bei uns eine große Zweithörerschaft anstreben und zurzeit noch an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich der Bundesrepublik immatrikuliert sind, benötigen wir eine Studienbescheinigung, aus der die bisher absolvierten Hochschul- und Fachsemester hervorgehen und das Studienfach. Diese Studienbescheinigung ist immer jedes Semester neu vorzulegen, solange die Zweithörerschaft beibehalten wird.
Abschlussdokumente aus vorherigem Studium: Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, benötigen wir die zugehörigen Abschlussdokumente in dt./eng. Sprache aus statistischen Gründen. Dazu gehören auch ausländische Abschlüsse.
Antrag wg. endgültig nicht bestandener Prüfung: Sollten Sie in einem vorherigen Studium endgültig nicht bestanden haben, benötigen wir eine Genehmigung von Seiten des Prüfungsausschusses/Prüfungswesens, dass keine erhebliche Nähe zum beabsichtigten Studiengang besteht. Andernfalls ist die Einschreibung zu versagen: klick.
Generaleinwilligung Ihrer gesetzlichen Vertreter (=Erziehungsberechtigten): Minderjährige Studierende haben ein entsprechendes Formular auszufüllen und beizufügen: klick. Bitte fügen Sie auch eine Kopie des Personalausweises eines Ihrer Erziehungsberechtigten mit an.
Zulassungsbescheid: Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und einen Studienplatz zugewiesen bekommen haben, ist dieser im Falle ggf. der analogen Einschreibung mit anzufügen. In der Regel wird dieser aber digital zur Verfügung gestellt.
Einstufungsbescheid für das höhere Fachsemester: Wenn Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen möchten, benötigen wir vom Prüfungswesen einen entsprechenden Bescheid, aus dem die Einstufung in ein Fachsemester hevorgeht. Für Medizin gilt eine Ausnahme (s. unten).
Nachweis über die Teilnahme am Online-Self-Assessment zur Schreibkompetenz für angehende Lehramtsstudierende (SKaLa): Sofern Sie noch nicht bei uns im Lehramtsstudium eingeschrieben waren, ist die Teilnahme am SkaLa nachzuweisen. Die Teilnahme kann mittels Screenshot/Foto belegt werden. Den Test können Sie hier absolvieren: klick.
Weitere Informationen zum Thema Lehramt erhalten Sie hier: klick.
Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse: Für das Medizinstudium sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveaustufe DSH-III (oder ein entsprechendes Äquivalent) nachzuweisen, sofern Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Formal gleichwertig ist ein TestDaF (mind. 18 Punkte, kein Teilwert unter 4 Punkt), Telc C1 Hochschule mit dem Ergebnis "sehr gut" oder die Deutschnote in der Feststellungsprüfung mit der Note 1,3 bzw. dem Ergebnis 13 Punkte.
Zeugnis über das Bestehen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Physikum): Für den Fall, dass Sie bei uns in den klinischen Abschnitt einsteigen, ist das Physikum oder ein entsprechender Anerkennungsbescheid vom zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, wenn Sie über anerkennungsfähige Leistungen aus dem Ausland verfügen.
Zeugnis über das Bestehen des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Klinik): Wenn Sie bei uns in das Praktische Jahr einsteigen möchten, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Anerkennungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes bzw. des Dekanats der Medizinischen Fakultät: Ist erforderlich, wenn Sie bei uns in ein entsprechendes Fachsemester eingestuft werden möchten.
Abgeschlossenes Hochschulstudium: Die Einschreibung in einen Masterstudiengang setzt i.d.R. ein abgeschlossenes Bachelorstudium (oder Äquivalent wie z.B. Staatsexamen oder ein ausländisches Studium) voraus. Wenn lediglich die Zeugnisaushändigung aussteht, Sie das Studium aber abgeschlossen haben, lassen Sie uns eine gesonderte Bestätigung über den erreichten Bachelorabschluss zukommen. Ist das Studium nicht abgeschlossen und Sie müssen noch Leistungen erbringen, ist der Einstieg unter Berücksichtigung von §49, Abs. 6 HG NRW denkbar. Darüber entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss in eigener Zuständigkeit. Kontaktieren Sie uns hierzu bei etwaigen Rückfragen.
Gleichwertigkeitsbescheinigung: Sofern Sie nicht den gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Bachelorabschluss erworben haben (i.d.R. sind das externe Abschlüsse und zuvor abweichend studierte Fächer), ist eine Genehmigung des Prüfungsausschusses in Form einer sog. Gleichwertigkeitsbescheinigung vorzulegen. Durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation über das HISinOne-Portal erfolgt ggf. eine digitale Antragsstellung. Hierzu erhalten Sie gesonderte Informationen im Workflow der Antragsstellung.
Endgültiger Bescheid über die Zulassung zur Promotion: Wir benötigen vom Promotionsausschuss ein Dokument (nicht älter als 1 Jahr), aus dem hervorgeht, in welcher Fachrichtung Sie promovieren. Die Einschreibung in die Promotion ist verpflichtend.
Erhebungsbogen für die Promovierendenstatistik: Füllen Sie bitte nachfolgendes Dokument aus und fügen Sie dieses den Unterlagen bei: klick.