Studium für beruflich Qualifizierte

"Studium ohne Abitur" Studium für beruflich Qualifizierte

Der Zugang zu einem Hochschulstudium kann über eine berufliche Qualifikation erfolgen, wenn keine oder keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung nach den Vorschriften des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) oder des Kunsthochschulgesetzes vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195) vorliegt und bisher kein Studienabschluss in Deutschland erworben wurde.

Je nach beruflicher Vorbildung bestehen die nachfolgend genannten Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

Hilfe & Kontakt

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie mit Ihrer beruflichen Vorbildung über eine Zugangsberechtigung verfügen? Ob Ihre berufliche Vorbildung Ihrem gewünschten Studiengang fachlich äquivalent ist oder nicht? Ob gegenfalls eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung absolviert werden muss?

Für all Ihre Fragen steht Ihnen der Bereich für beruflich Qualifizierte selbstverständlich gerne beratend und unterstützend zur Verfügung.

Links & Downloads

Kontakt Bereich Beruflich Qualifizierte
Berufsausbildungshochschulzugangsverordnung
Berufsausbildungshochschulzugangsordnung der Hochschule
Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung
Online-Portal (Antragsstellung / Bewerbung)