Allgemeine Informationen zum Einschreibungsverfahren

Staatsexamen Medizin

Wenn Sie sich auf dieser Seite informieren, haben Sie in der Regel bereits ein Studienplatzangebot in der Medizin an der Universität Duisburg-Essen erhalten. Doch keine Sorge: selbst wenn Sie noch kein Studienplatzangebot erhalten haben, sind Sie hier ebenfalls goldrichtig.

Sie möchten wissen, ob Ihre Unterlagen eingegangen sind? Sie benötigen Ihre Studienbescheinigung? Welche Unterlagen müssen Sie überhaupt einreichen? Sie haben Interesse an einem Medizinstudium und wissen nicht wie es weitergeht? Lesen Sie sich die untenstehenden Fragen und Antworten bitte aufmerksam durch. Innerhalb von 10-15 Minuten sollten Sie genau die Informationen haben, die Sie für den Prozess der Immatrikulation und für die Organisation Ihres Medizinstudiums benötigen.

Sollten im Nachgang doch noch Fragen ausstehen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Von der Einschreibung bis hin zur Exmatrikulation

Wo bekomme ich Informationen zu dem Studiengang?

Suchen Sie allgemeine Informationen zum Studium der Medizin oder zur Organisation des Studienverlaufes, wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat der Medizinische Fakultät (klick).

In unserem Sachgebiet Einschreibungswesen sind Fragen hinsichtlich der Bewerbungs- und Einschreibungsmodalitäten richtig adressiert. Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auf den Seiten des Bereiches Zulassung (klick). Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben und sich immatrikulieren möchten, empfehlen wir die Fragen und Antworten weiter unten.

Ich habe einen Zulassungsbescheid, was jetzt?

Lesen Sie sich bitte zunächst den Zulassungsbescheid aufmerksam durch. In diesem ist eine Frist aufgeführt, innerhalb derer die Unterlagen inhaltlich vollständig und formal korrekt einzureichen sind. Im eigenen Interesse empfehlen wir die Unterlagen bereits mit Erhalt des Zulassungsbescheides schnellstmöglich zusammenzustellen und noch vor Fristende einzureichen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Damit wir Sie für das Studium der Medizin einschreiben können und dürfen, sind neben dem Antrag auf Einschreibung diverse Unterlagen und Informationen vorzulegen. Diese Erfordernisse ergeben sich u.a. aus der Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin in der jeweils aktuell gültigen Fassung (klick) und aus dem Hochschulstatistikgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (klick):

  • Sekundarschulabschlusszeugnis (dt. Abitur oder ausländisches Abituräquivalent) beglaubigt/Original: reichen Sie bitte alle Seiten des jeweiligen Zeugnisses ein. Handelt es sich um eine ausländische Zugangsberechtigung, so ist eine vorherige Prüfung durch das Akademische Auslandsamt (=International Office) der Universität Duisburg-Essen erforderlich: hzb@uni-due.de.
     
  • Kopie eines amtl. Identitätsnachweises: Kopie vom Reisepass oder vom Personalausweis oder eines Aufenthaltstitels mit der Funktion als Passersatz. Wir sind dazu verpflichtet die Angaben im Antrag auf Einschreibung gegen zu prüfen und Ihren Namen in Anlehnung an den Identitätsnachweis zu erfassen.
     
  • Nachweis über die Krankenversicherung (M10): bitte wenden Sie sich zur elektronischen Übermittlung Ihres Krankenversicherungsstatus einmal an Ihre zuständige Krankenkasse. Erfahrungsgemäß sollte die Übermittlung keine 24 Stunden dauern. Im Zuge Ihrer Anfrage erhalten Sie i.d.R. eine Übermittlungsbestätigung. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung wie bspw. zur Privatversicherung finden Sie hier (klick).
     
  • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule: auf der Exmatrikulationsbescheinigung müssen neben den absolvierten Fachsemestern auch zwingend die Hochschulsemester aufgeführt sein. Studienbescheinigungen reichen nicht aus. Ausländische Studienzeiten müssen nicht mittels Exmatrikulationsbescheinigung nachgewiesen werden.
     
  • Ggf. Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (=Physikum) bzw. Anerkennungsbescheid vom Landesprüfungsamt beglaubigt/Original: die Einschreibung in ein Klinisches Semester (=2. Abschnitt) des Medizinstudiums setzt voraus, dass der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Sofern Sie das Zeugnis vom Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis dato nicht erhalten haben und/oder auch keine anderweitige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorlegen können, ist eine formale Einschreibung nicht möglich. Haben Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Ausland absolviert, so ist ein Anerkennungsbescheid vom Landesprüfungsamt mit einzureichen. Auf diesem muss explizit ausgewiesen werden, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden und dass Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden haben bzw. dass ein ausländisches Äquivalent vorgelegt wurde.
     
  • Deutschkenntnisse: wenn Sie über keinen dt. Abschluss mit einer Hochschulzugangsberechtigung verfügen, sind entsprechende Deutschkenntnisse auf Niveaustufe DSH-3 nachzuweisen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier (klick).
     

Unterlagen abgeben - per Post oder persönlich?

Grundsätzlich bestehen beide Optionen. Sie können Ihre vollständigen Unterlagen gerne persönlich vor Ort innerhalb unserer Service- und Sprechzeiten abgeben, alternativ aber auch bequem per Post zusenden.

Unsere Postanschrift lautet:

Universität Duisburg-Essen
Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
Sachgebiet Einschreibungswesen - Bereich Einschreibung
Universitätsstr. 2
45141 Essen

Kann ich fehlende Unterlagen per E-Mail nachreichen?

Unterlagen, die nicht zwingenderweise im Original oder in beglaubigter Kopie nachzureichen bzw. vorzulegen sind, können gerne an das Funktionspostfach medizinstudium@uni-due.de gesendet werden. Bitte senden Sie uns die Unterlagen nicht kommentarlos als Anhang, sondern fügen Sie ergänzend noch personenbezogene Daten mit an: vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum und ggf. Geburtsort.

Unvollständige Anträge führen in der Verwaltung dazu, dass wir Sie gesondert kontaktieren und über das Fehlen von Unterlagen informieren müssen. Das verzögert die Bearbeitung der Anträge teils erheblich. Solange Sie die Fristen wahren können, senden Sie uns die Unterlagen nach Möglichkeit gesammelt und vollständig zu. Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, kontaktieren Sie uns bitte mit ausführlicher schriftlicher Begründung. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Fristverlängerungen einzuräumen.

Sind meine Unterlagen angekommen und wann kriege ich eine Rückmeldung?

Mit Erhalt der Unterlagen bemühen wir uns, Ihre eingereichten Dokumente innerhalb von drei Werktagen zu sichten und zu bearbeiten. Da neben der reinen Bearbeitungszeit der Anträge vor allem aber auch die logistischen internen und externen Schritte zu berücksichtigen sind, ist davon auszugehen, dass die abschließende Bearbeitung des Antrages bei postalischem Versand der Unterlagen innerhalb von 7-10 Werktagen erfolgt.

Etwaige Nachfragen zum Bearbeitungsstand verzögern die Bearbeitungszeiten teils erheblich, weshalb wir bitten von Nachfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen.

Sollten Sie einen Tag vor regulärem Fristende keine Rückmeldung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail. Haben Sie keine Sorge, Ihr Studienplatz wird nicht sofort anderweitig vergeben, wenn Sie sich rechtzeitig bei uns gemeldet haben.

Was für eine Art von Eingangsbestätigung erhalte ich?

Erst wenn Sie Ihre Unterlagen inhaltlich vollständig und formal korrekt eingereicht haben, erhalten Sie von uns nach abschließender Bearbeitung Hinweise zum Einrichten der Uni-Kennung (klick) für das sog. HISinOne-Portal (klick) und zum zu entrichtenden Semesterbeitrag (klick). Ein Video-Tutorial zum HISinOne-Portal finden Sie auf unserem YouTube-Kanal: klick.

Für den Fall, dass Ihre Unterlagen unvollständig bei uns eingegangen oder abgegeben worden sind, teilen wir Ihnen telefonisch oder via E-Mail mit, welche Unterlagen ergänzend einzureichen sind. Bitte beachten Sie unbedingt die aufgeführten Fristen im Zulassungsbescheid und/oder unsere gesonderten Hinweise via E-Mail.

Solange einschreiberelevante Dokumente fehlen, ist es nicht möglich, dass wir Ihnen eine (vorläufige) Bestätigung zusenden. 

Ist es schlimm, wenn Unterlagen fehlen oder gefehlt haben?

Keine Sorge, solange Sie die aufgeführten Fristen und unsere Hinweise wahren, wird Ihnen ein unvollständiger Antrag nicht negativ ausgelegt. Im eigenen Interesse haben Sie sich alles aufmerksam durchgelesen und gehen aktiv mit uns in die Kommunikation, wenn etwas dazwischenkommt. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages ist maßgeblich auch von Ihnen abhängig.

Soll ich den Semesterbeitrag schon vor der Eingangsbestätigung überweisen?

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag erst dann, wenn Sie von uns eine postalische Bestätigung über die Einschreibung erhalten haben. Im Verwendungszweck der Überweisung ist zwingend Ihre Matrikelnummer anzugeben, die Sie noch nicht haben, wenn der Antrag nicht abschließend bearbeitet wurde. Alles Weitere zum Semesterbeitrag erfahren Sie hier: klick.

Kann ich die Zugangsdaten für das HISinOne-Portal schon vorab via E-Mail bekommen?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen versenden wir die Zugangsdaten zu unserem HISinOne-Portal nicht via E-Mail. Wir senden Ihnen die Daten auf postalischem Wege zu und bitten an der Stelle um etwas Geduld. Je schneller Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, desto schneller bekommen Sie von uns auch eine Rückmeldung.

Ab wann steht das Semesterticket zur Verfügung?

Sobald Sie bei uns abschließend eingeschrieben wurden und den Semesterbeitrag entrichtet haben, wird das Semesterticket (klick) zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die systemseitige Verbuchung Ihrer Überweisung ca. 3-5 Tage dauern kann. Sofortüberweisungen ändern an diesem Prozess nichts. Es ist uns nicht möglich, das Semesterticket vorher zur Verfügung zu stellen; daran geknüpft sind technische Mechanismen.

Woher kriege ich meine Studienbescheinigung?

Ihre Studienbescheinigung steht mit abschließender Bearbeitung Ihres Antrages und der Einrichtung der Uni-Kennung digital im HISinOne-Portal zur Verfügung. Abschließend bedeutet in dem Fall auch, dass der Semesterbeitrag überwiesen und verbucht sein muss. Bitte beachten Sie, dass die systemseitige Verbuchung Ihrer Überweisung ca. 3-5 Tage dauern kann.

Wann bekomme ich meinen Studierendenausweis?

Ihren Studierendenausweis erhalten Sie bei einer Einschreibung nach Semesterbeginn ca. innerhalb von 2-3 Wochen mit erfolgter Immatrikulation und mit Überweisung des Semesterbeitrages. Erfolgt die Immatrikulation weit vor Semesterbeginn, senden wir Ihnen den Studierendenausweis rechtzeitig zum Semesterbeginn zu.

Wie komme ich an die Zugangsdaten zu OpenCampus?

Die Organisation Ihres Studiums erfolgt primär über die Plattform OpenCampus. Die Verantwortung und Betreuung von OpenCampus liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Studiendekanats der Medizinischen Fakultät. Vollständig immatrikulierte Studierende wenden sich bei Fragen bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Studiendekanats: klick

Grundsätzlich gilt: benötigen Sie irgendwelche Bescheinigungen hinsichtlich Ihres Studiums oder wollen die bereits entrichteten Zahlungen und Ihren Studierendenstatus einsehen, dann sind Sie im HISinOne-Portal richtig.

Kann ich mich exmatrikulieren oder vom Studienplatz zurücktreten?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei uns inmitten eines Semesters exmatrikulieren, wenn Sie einen Hochschulwechsel anstreben. Wenn die Immatrikulation noch nicht abschließend bearbeitet wurde, genügt hierzu eine einfache E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie vom Studienplatz zurücktreten möchten. Etwaig eingereichte Unterlagen erhalten Sie zu unserer Entlastung in Kürze zurück.

Bitte beachten Sie, dass je nach Zeitpunkt der beantragten Exmatrikulation Rückerstattungsmöglichkeiten des Semesterbeitrages (teilweise) ausgeschlossen sind. Informationen hierzu finden Sie hier: klick.

Ich möchte einen Studienplatztausch beantragen, wie funktioniert das?

Seit dem Sommersemester 2024 bietet die Universität Duisburg-Essen in enger Absprache mit dem Dekanat der Medizinischen Fakultät keine Studienplatztausche mehr an. Wenn Sie bei uns bereits eingeschrieben sind, ist ein Studiengangwechsel selbstverständllch weiterhin möglich, sofern Sie die Zugangs- und Einschreibvoraussetzungen erfüllen.

Ich habe weitere Fragen, wie erreiche ich die Kolleginnen und Kollegen?

Weitere Informationen zu unseren Service- und Sprechzeiten erhalten Sie auf unserer Homepage unter: klick.