Zulassung und Einschreibung
Lesen Sie sich bitte zunächst den Zulassungsbescheid aufmerksam durch. In diesem ist eine Frist aufgeführt, innerhalb derer die Unterlagen inhaltlich vollständig und formal korrekt einzureichen sind. Im eigenen Interesse empfehlen wir die Unterlagen bereits mit Erhalt des Zulassungsbescheides schnellstmöglich zusammenzustellen und noch vor Fristende einzureichen.
Damit wir Sie für das Studium der Medizin einschreiben können und dürfen, sind neben dem Antrag auf Einschreibung diverse Unterlagen und Informationen vorzulegen. Diese Erfordernisse ergeben sich u.a. aus der Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin in der jeweils aktuell gültigen Fassung (klick) und aus dem Hochschulstatistikgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (klick):
- Sekundarschulabschlusszeugnis (dt. Abitur oder ausländisches Abituräquivalent) beglaubigt/Original: reichen Sie bitte alle Seiten des jeweiligen Zeugnisses ein. Handelt es sich um eine ausländische Zugangsberechtigung, so ist eine vorherige Prüfung durch das Akademische Auslandsamt (=International Office) der Universität Duisburg-Essen erforderlich: hzb@uni-due.de.
- Kopie eines amtl. Identitätsnachweises: Kopie vom Reisepass oder vom Personalausweis oder eines Aufenthaltstitels mit der Funktion als Passersatz. Wir sind dazu verpflichtet die Angaben im Antrag auf Einschreibung gegen zu prüfen und Ihren Namen in Anlehnung an den Identitätsnachweis zu erfassen.
- Nachweis über die Krankenversicherung (M10): bitte wenden Sie sich zur elektronischen Übermittlung Ihres Krankenversicherungsstatus einmal an Ihre zuständige Krankenkasse. Erfahrungsgemäß sollte die Übermittlung keine 24 Stunden dauern. Im Zuge Ihrer Anfrage erhalten Sie i.d.R. eine Übermittlungsbestätigung. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung wie bspw. zur Privatversicherung finden Sie hier (klick).
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule: auf der Exmatrikulationsbescheinigung müssen neben den absolvierten Fachsemestern auch zwingend die Hochschulsemester aufgeführt sein. Studienbescheinigungen reichen nicht aus. Ausländische Studienzeiten müssen nicht mittels Exmatrikulationsbescheinigung nachgewiesen werden.
- Ggf. Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (=Physikum) bzw. Anerkennungsbescheid vom Landesprüfungsamt beglaubigt/Original: die Einschreibung in ein Klinisches Semester (=2. Abschnitt) des Medizinstudiums setzt voraus, dass der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Sofern Sie das Zeugnis vom Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis dato nicht erhalten haben und/oder auch keine anderweitige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorlegen können, ist eine formale Einschreibung nicht möglich. Haben Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Ausland absolviert, so ist ein Anerkennungsbescheid vom Landesprüfungsamt mit einzureichen. Auf diesem muss explizit ausgewiesen werden, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden und dass Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden haben bzw. dass ein ausländisches Äquivalent vorgelegt wurde.
- Deutschkenntnisse: wenn Sie über keinen dt. Abschluss mit einer Hochschulzugangsberechtigung verfügen, sind entsprechende Deutschkenntnisse auf Niveaustufe DSH-3 nachzuweisen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier (klick).
Bitte lassen Sie uns alle Dokumente gesammelt und vollständig in einer E-Mail zukommen. Wir akzeptieren ausschließlich Dateien im PDF-Format. Achten Sie darauf, dass alle Seiten leserlich und gut eingescannt sind. Sehen Sie bitte davon ab uns mehrere Mails mit unterschiedlichen Dokumenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu senden. All das verzögert die Bearbeitung der eingehenden Anfragen massiv und damit letztlich auch Ihre eigene Immatrikulation in die Medizin. Entscheidend ist das Eingangsdatum Ihres vollständigen(!) Antrages.
Formal unzureichend und inhaltlich unvollständige Anträge können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist umso wichtiger, dass Sie alle hier aufgeführten Informationen aufmerksam lesen. Für den Fall, dass Sie die angegebene Frist im Zulassungsbescheid nicht einhalten können, kontaktieren Sie uns bitte mit ausführlicher schriftlicher Begründung. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Fristverlängerungen einzuräumen.
Sollten wir Dokumente auf postalischem Wege benötigen (z.B. beglaubigte Kopien für stichprobenartige Kontrollen), werden wir gesondert auf Sie zukommen.
Senden Sie die Dokumente bitte an medizinstudium@uni-due.de.
Mit Erhalt der Unterlagen bemühen wir uns, Ihre eingereichten Dokumente innerhalb von drei Werktagen zu sichten und zu bearbeiten. Da neben der reinen Bearbeitungszeit der Anträge vor allem aber auch die logistischen internen und externen Schritte zu berücksichtigen sind, ist davon auszugehen, dass die abschließende Bearbeitung des Antrages innerhalb von 7-10 Werktagen erfolgt.
Etwaige Nachfragen zum Bearbeitungsstand verzögern die Bearbeitungszeiten teils erheblich, weshalb wir bitten von Nachfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen.
Sollten Sie einen Tag vor regulärem Fristende keine Rückmeldung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail. Haben Sie keine Sorge, Ihr Studienplatz wird nicht sofort anderweitig vergeben, wenn Sie sich rechtzeitig bei uns gemeldet haben.
Keine Sorge, solange Sie die aufgeführten Fristen und unsere Hinweise wahren, wird Ihnen ein unvollständiger Antrag nicht negativ ausgelegt. Im eigenen Interesse haben Sie sich alles aufmerksam durchgelesen und gehen aktiv mit uns in die Kommunikation, wenn etwas dazwischenkommt. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages ist maßgeblich auch von Ihnen abhängig.