Lehramtsstudium & Anpassungslehrgang
Auf dieser Seite erhalten Sie wissenswerte Informationen rund um das Thema Lehramtsstudium und zum Anpassungslehrgang an der Universität Duisburg-Essen. Wenn Sie sich mit den Inhalten vertraut gemacht und sich für ein Lehramtsstudium entschieden haben, lesen Sie bitte unsere allgemeinen Informationen zum Einschreibungsverfahren aufmerksam durch.
Bitte beachten: Die hier aufgeführten Inhalte sind primär einschreibungsspezifischer Natur. Für den Fall, dass Sie eine erste Anlaufstelle benötigen, weil Sie sich noch nicht sicher sind, ob ein Lehramtsstudium für Sie in Frage kommt, empfehlen wir Kontakt mit dem Akademischen Beratungs-Zentrum und/oder dem Zentrum für Lehrkräftebildung aufzunehmen. Gleiches gilt für Fragen zu fachspezifischen Inhalten einzelner Fächer.
Unserem Studienangebot können Sie entnehmen, welche Fächer wir in den unterschiedlichen Schulformen anbieten und welche Fächer zulassungsfrei bzw. zulassungsbeschränkt sind: klick.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Fächern finden Sie auch in der Studiengangübersicht vom Akademischen Beratungszentrum: klick. Unter dem Anfangsbuchstaben "L" finden Sie die jeweilige Schulform und die angebotenen Fächer.
Wenn Sie sich für eine Fächerkombination entschieden haben und zur Einschreibung übergehen möchten, sichten Sie bitte die obige Verlinkung zu den allgemeinen Informationen zum Einschreibungsverfahren.
Zugangsvoraussetzung für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss (Lehramts-Bachelor), der nach einem mindestens dreijährigen einschlägigen Studium in zwei bzw. drei zur Kombination zugelassenen Fächern bzw. Lernbereichen und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten erreicht wurde, oder ein vergleichbarer Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat.
Im Masterstudium können nur die Fächer fortgeführt werden, die bereits im Bachelorstudium abgeschlossen wurden.
Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen. Sollten Sie dies nicht tun, könnte es bei der Anmeldung zum Referendariat bei fehlenden Leistungen ggf. zu Problemen kommen.
Es ist durchaus möglich, dass Sie gegebenenfalls für das abgeschlossene Bachelorstudium noch fehlende Leistungspunkte erwerben müssen, um nach den landesrechtlichen Vorgaben des Lehrerausbildungsgesetzes NRW (LABG) und der Lehramtszugangsverordnung (LZV) - nach Ihrem Masterstudium - die Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst zu erfüllen.
Bei einem extern erworbenen Lehramts-Bachelor (das Fach Bildungswissenschaften ist auf Ihrem Bachelorzeugnis mit aufgeführt) füllen Sie bitte den Antrag auf Prüfung des extern erworbenen Lehramts-Bachelorabschlusses nach erfolgter Einschreibung in den Lehramts-Masterstudiengang M. Ed. aus und legen diesen nach Ihrer Einschreibung den Prüfungsausschüssen vor.
Diese Prüfung sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse bis zum Ende des Einschreibungssemesters in die Wege geleitet haben. Sofern Auflagen durch die Prüfungsausschüsse festgelegt wurden, sind die Bescheide dem Bereich Prüfungswesen vorzulegen. Eine Anmeldung zur Masterarbeit kann nur dann erfolgen, wenn Sie die gegebenenfalls zuvor erteilten Auflagen erfüllt haben.
Falls Ihr erster berufsqualifizierender Abschluss kein lehramtsbezogener Bachelorabschluss ist (z.B. 2-Fach-Bachelor oder Bachelor ohne Angabe des Faches Bildungswissenschaften auf dem Bachelorzeugnis), muss vorab eine Prüfung der Gleichwertigkeit durch die zuständigen Prüfungsausschüsse erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für den Zugang zum Lehramts-Masterstudiengang M. Ed. aus und legen diesen zusammen mit dem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records den Prüfungsausschüssen Ihrer Fächer sowie der Bildungswissenschaften zwecks Prüfung der Gleichwertigkeit vor.
Zu einer Übersicht unserer Fakultäten gelangen Sie hier: klick.
Wenn alle zu beteiligenden Prüfungsausschüsse den Antrag geprüft haben und die gegebenenfalls erteilten Auflagen insgesamt nicht mehr als 45 Leistungspunkte umfassen, können Sie sich für den gewählten Lehramts-Masterstudiengang einschreiben.
Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Leistungen eines Faches des Lehramtsbachelors und des Masters of Education. Ausgenommen sind lediglich die Praxisphasen und Abschlussarbeiten.
Dies bedeutet, dass ein Erweiterungsfach sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang studiert werden muss.
Wenn Sie an unserer Hochschule für einen Lehramtsstudiengang eingeschrieben sind, kann das Studium eines Erweiterungsfaches parallel zum Bachelor- oder Masterstudiengang als auch nach Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiengangs begonnen werden. Das Studium kann im ersten Fachsemester nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Für den Fall, dass Sie an mehreren Hochschulen oder in mehreren Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben sind, gilt die gesetzliche Regelung, dass maximal ein Studiengang zulassungsbeschränkt sein darf. Eine Lehramtskombination aus mehreren zulassungsbeschränkten Fächern ist im Übrigen als ein Studiengang zu werten! Sofern Sie sich also für ein zulassungsfreies Erweiterungsfach einschreiben möchten, ist nichts weiter zu beachten. Sofern Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach einschreiben möchten, besteht die Möglichkeit, die Fächer untereinander zwischen dem "Hauptstudium" und dem Erweiterungsstudium zu tauschen, sofern ein Fach im "Hauptstudium" zulassungsfrei ist. Bei konkreten Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne unter: lehramtsstudium@uni-due.de.
Im Studienangebot ist veröffentlicht, welche zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Fächer im Lehramt angeboten werden.
Sofern besondere Zugangsvoraussetzungen wie Eignungsprüfung und Fremdsprachenkenntnisse für das Studium erforderlich sind, muss dies bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Weitere Informationen können der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Faches entnommen werden.
Die Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach im Lehramt, kann nur mit einer gültigen Zulassung erfolgen. Es muss zuvor eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bewerbung erfolgen.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, kann die Umschreibung nicht online, sondern nur mittels Antrags auf Änderung des Studiums beantragt werden.
Für die Einschreibung bzw. Umschreibung lassen Sie uns bitte die nachfolgenden Dokumente gesammelt via E-Mail lehramtsstudium@uni-due.de nebst Antrag auf Änderung des Studiums über Ihre studentische E-Mail-Adresse zukommen:
- Zulassungsbescheid
- Abiturzeugnis (alle Seiten, Ihr Name muss gut leserlich sein)
- Nachweise über fachspezifische Voraussetzungen (z.B. Eignungsprüfung/Sprachkenntnisse)
- Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
Die Einschreibung in ein zulassungsfreies Erweiterungsfach im Lehramt ist innerhalb der Einschreibungsfrist möglich.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, kann die Umschreibung nicht online, sondern nur mittels Antrags auf Änderung des Studiums beantragt werden.
Für die Einschreibung bzw. Umschreibung lassen Sie uns bitte die nachfolgenden Dokumente gesammelt via E-Mail lehramtsstudium@uni-due.de nebst Antrag auf Änderung des Studiums über Ihre studentische E-Mail-Adresse zukommen:
- Abiturzeugnis (alle Seiten, Ihr Name muss gut leserlich sein)
- Nachweise über fachspezifische Voraussetzungen (z.B. Eignungsprüfung/Sprachkenntnisse)
- Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
Studierende anderer Hochschulen, die den Lehramtsmasterstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, können sich nicht für ein Erweiterungsfach einschreiben, da die Ausbildungsgänge in der Bachelor- /Masterstruktur nicht einheitlich geregelt sind.
Aber: Bachelorabsolventen anderer Hochschulen, die an unserer Hochschule für das Masterstudium zugelassen werden, können sich für ein Erweiterungsfach im Bachelorstudiengang einschreiben. Da der Masterstudiengang nicht zulassungsbeschränkt ist, können Sie sich als Zweitstudienbewerber um einen Studienplatz bewerben bzw. für ein zulassungsfreies Fach einschreiben.
Absolventen des Masters of Education oder des Staatsexamens im Lehramt anderer Hochschulen können sich ebenfalls für ein Erweiterungsfach im Bachelor bewerben (Zweitstudienbewerberquote) bzw. einschreiben, da sie alle Vorgaben nach der Lehramtszugangsverordnung erfüllen.
Personen mit einer Lehramtsbefähigung in einem Staat der EU oder des EWR bzw. der Schweiz können diese als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung ist bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.
Personen mit einer Lehramtsbefähigung in einem Nicht-EU-Staat können diese ebenfalls als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung ist bei der Bezirksregierung Detmold zu stellen.
Falls die jeweilige Bezirksregierung im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen eines Lehramtsabschlusses in NRW festgestellt hat, besteht die Möglichkeit, die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang auszugleichen. Im Anerkennungsbescheid sind die in einem festgelegten Zeitrahmen nachzustudierenden Leistungen genau aufgeführt.
Informationen zum konkreten Verfahrensablauf sind hier zu finden:
Für EU/EWR/Schweiz: klick.
Für Drittstaatler (Nicht-EU): klick.
Da in jedem Fall Studien-/Prüfungsleistungen zu erbringen sind, ist eine reguläre Immatrikulation erforderlich. Rein formal erfolgt die Immatrikulation in die Studienfächer, in denen Sie im Zuge des Anerkennungsverfahrens Leistungen nachstudieren müssen. Die Einschreibung kann bis zum Ende des jeweiligen Semesters erfolgen und erfordert keinen Nachweis adäquater Deutschkenntnisse auf Niveaustufe DSH-II. Eine Gasthörerschaft scheidet aus, weil Sie mit diesem Hörerstatus nicht zum Ablegen von Prüfungsleistungen berechtigt sind. Die Erbringung von Leistungen ist von den künftigen Lehrkräften eigenverantwortlich in Abstimmung mit den jeweiligen Fakultäten zu organisieren. Informieren Sie sich hierzu bitte beim Zentrum für Lehrkräftebildung.
Die Immatrikulation erfolgt mittels Antrag auf Einschreibung, hierfür müssten Sie uns nachstehende Unterlagen einreichen (gerne via E-Mail an lehramtsstudium@uni-due.de):
- Antrag auf Einschreibung, inklusive Anlage 1, ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie Personalausweis
- Bescheid über den Anpassungslehrgang von Seiten der Bezirksregierung
- Bestätigung der Hochschulzugangsberechtigung von Seiten der Zulassung International.