Erweiterungsfach im Lehramt
Was muss beachtetet werden
Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Leistungen eines Faches des Lehramtsbachelors und des Masters of Education. Ausgenommen sind lediglich die Praxisphasen und Abschlussarbeiten.
Dies bedeutet, dass ein Erweiterungsfach sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang studiert werden muss.
Wenn Sie an unserer Hochschule für einen Lehramtsstudiengang eingeschrieben sind, kann das Studium eines Erweiterungsfaches parallel zum Bachelor- oder Masterstudiengang als auch nach Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiengangs begonnen werden. Das Studium kann im ersten Fachsemester nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Für den Fall, dass Sie an mehreren Hochschulen oder in mehreren Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben sind, gilt die gesetzliche Regelung, dass maximal ein Studiengang zulassungsbeschränkt sein darf. Eine Lehramtskombination aus mehreren zulassungsbeschränkten Fächern ist im Übrigen als ein Studiengang zu werten! Sofern Sie sich also für ein zulassungsfreies Erweiterungsfach einschreiben möchten, ist nichts weiter zu beachten. Sofern Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach einschreiben möchten, besteht die Möglichkeit, die Fächer untereinander zwischen dem "Hauptstudium" und dem Erweiterungsstudium zu tauschen, sofern ein Fach im "Hauptstudium" zulassungsfrei ist. Bei konkreten Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne unter: lehramtsstudium@uni-due.de.
Im Studienangebot ist veröffentlicht, welche zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Fächer im Lehramt angeboten werden.
Sofern besondere Zugangsvoraussetzungen wie Eignungsprüfung und Fremdsprachenkenntnisse für das Studium erforderlich sind, muss dies bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Weitere Informationen können der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Faches entnommen werden.
Die Einschreibung wird durchgeführt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich für das entsprechende Semester zurückgemeldet haben.
Externe Interessenten beachten bitte die Informationen unter „Erweiterungsfach für Externe“.
Einschreibung in ein zulassungsfreies Erweiterungsfach
Die Einschreibung in ein zulassungsfreies Erweiterungsfach im Lehramt ist innerhalb der Einschreibungsfrist möglich.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, kann die Umschreibung nicht online, sondern nur mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“ beantragt werden.
Bitte schicken Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen über Ihre studentische Emailadresse zu.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag mit den Unterlagen postalisch oder persönlich während unserer Öffnungszeiten einzureichen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Abiturzeugnis (um auszuschließen, dass eine fachgebundene Hochschulreife vorliegt, mit der lediglich eine fächerbezogene Berechtigung zur Aufnahme eines Studiums einhergeht)
- Kopie des Studierendenausweises (bei postalischer oder persönlicher Beantragung)
- Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern diese für den gewünschten Studiengang erforderlich sind (z. B. Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.)
- Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach
Die Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach im Lehramt, kann nur mit einer gültigen Zulassung erfolgen. Es muss zuvor eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bewerbung erfolgen.
Fragen zur Bewerbung beantwortet Ihnen der Bereich Zulassung.
Die Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_zulassung.shtml
Im Falle der Zulassung wird Ihnen der Zulassungsbescheid online im Bewerberportal der Hochschule bereitgestellt. Weitere Informationen sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, kann die Umschreibung nicht online, sondern nur mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“ beantragt werden.
Bitte schicken Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen über Ihre studentische Emailadresse zu.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag mit den Unterlagen postalisch oder persönlich während unserer Öffnungszeiten einzureichen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Zulassungsbescheid
- Abiturzeugnis (alle Seiten); bei postalischer oder persönlicher Beantragung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen
- Kopie des Studierendenausweises (bei postalischer oder persönlicher Beantragung)
- Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern diese für den gewünschten Studiengang erforderlich sind (z. B. Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.)
- Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
Erweiterungsstudium für Externe
Studierende anderer Hochschulen, die den Lehramtsmasterstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, können sich nicht für ein Erweiterungsfach einschreiben, da die Ausbildungsgänge in der Bachelor- /Masterstruktur nicht einheitlich geregelt sind.
Bachelorabsolventen anderer Hochschulen, die an unserer Hochschule für das Masterstudium zugelassen werden, können sich für ein Erweiterungsfach im Bachelorstudiengang einschreiben. Da der Masterstudiengang nicht zulassungsbeschränkt ist, können Sie sich als Zweitstudienbewerber um einen Studienplatz bewerben bzw. für ein zulassungsfreies Fach einschreiben.
Absolventen des Masters of Education oder des Staatsexamens im Lehramt anderer Hochschulen können sich ebenfalls für ein Erweiterungsfach im Bachelor bewerben (Zweitstudienbewerberquote) bzw. einschreiben, da sie alle Vorgaben nach der Lehramtszugangsverordnung erfüllen.
Die Immatrikulation kann mit dem Antrag auf Einschreibung und den erforderlichen Unterlagen persönlich während unserer Öffnungszeiten oder postalisch beantragt werden. Bei postalischer Antragstellung schicken Sie die Unterlagen bitte an nachstehende Postanschrift:
Universität Duisburg-Essen
Bereich Einschreibung / Lehramt
Universitätsstraße 2
45141 Essen
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter nachstehendem Link:
Falls der Bachelor- Masterstudiengang oder das Staatsexamen im Lehramt bereits abgeschlossen wurde, ist eine Bewerbung für ein Zweitstudium erforderlich.