Die Qualitätsverbesserungskommission der Fakultät für Geisteswissenschaften

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) vom 1. März 2011, sind die Hochschulen verpflichtet, Lehre und Studienbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Dafür erhalten sie jährlich zweckgebunde Mittel.
Die Vergabe dieser Mittel auf Fakultätsebene ist Aufgabe der Qualitätsverbesserungskommission (QVK) der Fakultät für Geisteswissenschaften. Dort können entsprechende Anträge eingereicht werden. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Leitlinien und Antragsverfahren.

Leitlinienkatalog der QVK Geisteswissenschaften

Kriterien der Vergabe von QV-Mitteln

  1. Jede_r Angehörige der Fakultät für Geisteswissenschaften ist antragsberechtigt. Dies gilt für alle Statusgruppen.

  2. Die zu fördernden Vorhaben sollen klar erkennbar zu Gunsten der Studierenden konzipiert sein.

  3. Folgende Vorhaben können bezuschusst und finanziert werden:

    1. Exkursionen: Diese können mit bis zu 30 % der voraussichtlich entstehenden Kosten (Unterkunfts-, Eintritts- und Fahrtkosten), jedoch maximal mit 150 € pro Teilnehmer_in bezuschusst werden. Der Mindestbetrag der entstehenden Kosten für einen Antrag auf Bezuschussung liegt bei 10 € pro Teilnehmer_in.
      Die Exkursion muss den geltenden Dienstreisekriterien der UDE entsprechen. Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass diese Kriterien nicht erfüllt oder verletzt werden, behält sich die Kommission vor, die Gelder einzubehalten.

    2. Kooperationen: Ebenso bezuschusst die QVK Kooperationen mit externen Institutionen, Akteur_innen und Expert_innen sowie Projekte, die ein Angebot darstellen, das über die grundständige Lehre des Fachs hinausgeht.

    3. Technik: Anträge zur Anschaffung von Technik müssen zunächst vom IT-Koordinator der Fakultät für Geisteswissenschaften geprüft und befürwortet werden. Eine verschriftlichte Stellungnahme des IT-Koordinators der Fakultät ist an jeden Antrag zur Technikanschaffung anzuhängen. Darüber hinaus soll jeder Antrag auf dessen Nachhaltigkeit überprüfbar sein. Hierzu muss jedem Antrag zur Anschaffung von Technik ein Kosten- und Nutzungsplan für die kommenden fünf Jahre beigefügt werden, aus dem zum Einen etwaige Wartungs- und Updatekosten klar ersichtlich werden, zum anderen dass die Finanzierung des Antrags für den oben genannten Zeitraum gesichert ist. Der QVK sollen nach Bewilligung keine weiteren Kosten bezüglich der Wartung und Verwahrung der Geräte anfallen. Außerdem muss ersichtlich sein, dass eine Nutzung im gesamten Zeitraum stattfinden wird, etwa durch Angabe von Seminaren, in denen die beantragte Technik verwendet werden soll. Diese Regelung gilt sowohl für die Anschaffung und Wartung von Hardware als auch für die von Software(-lizenzen) und etwaige Aktualisierungen. Die QVK wird Folgeanträge zur Weiterfinanzierung von bereits bewilligter Hardware oder Software, die innerhalb des oben genannten Zeitraums von fünf Jahren gestellt werden, nicht berücksichtigen.

    4. SHK-/WHK-Mittel: Auch Anträge für SHK-/WHK-Stellen sollen auf deren Nachhaltigkeit hin überprüfbar sein. Sind die einzustellenden Personen beispielsweise damit betraut, Materialien für die Digitalisierung der Lehre zu erstellen, so soll auch hier ein Nutzungsplan der Materialien für die kommenden zwei Jahre beigefügt werden.

    5. Tutorien/Lernräume: Bei der Wiederbeantragung der Finanzierung von Tutorien und/oder Lehr- Lernräumen ist ein Nutzungsnachweis in Form einer Teilnehmendenliste bzw. anonymen einfachen Statistik des vorangegangenen Förderzeitraums einzureichen. Bei der Bezuschussung von Tutorien wird als Höchstwert der Betrag angesetzt, der sich aus einem vierstündigen SHK-Vertrag für maximal 6 Monate ergibt.

    6. Projekte zur Distanzlehre: Die QVK-bezuschusst Projekte, die zum Ausbau und der Förderung der Distanzlehre dienen. Die Anträge müssen auf ihre Nachhaltigkeit überprüfbar sein: Für Materialien die für die Distanzlehre erstellt werden müssen, muss ein Nutzungsplan für die nächsten zwei Jahre vorliegen.

    7. Ausschluss und Transparenz: Werbematerialien sowie auch Praktikumsstellen werden von der QVK nicht bezuschusst. Aus den Anträgen muss zwingend hervorgehen, wenn für die zu fördernden Vorhaben gleichzeitig Zuschüsse aus weiteren Finanztöpfen der UDE beantragt werden oder bereits genehmigt wurden.

Antragsverfahren und Fristen

  1. Die Antragsfrist endet am 15. Januar eines Jahres, so dass die Kommission noch im jeweils laufenden Wintersemester die Möglichkeit der gemeinsamen Beratung hat.

  2. Eine genaue Beschreibung sowie eine detaillierte Kostenaufstellung des Projekts sind essentieller Bestandteil eines Antrages.

  3. Der vollständige und unterschriebene Antrag muss fristgerecht in elektronischer Form an die stellvertretende Vorsitzende der QVK, Frau Dr. Liane Schüller, gesandt werden; zudem muss er ebenfalls in elektronischer Form Frau Susanne Sogorski vom Dekanat Geisteswissenschaften übermittelt werden.

  4. Eine zweckmäßige Verwendung der Mittel muss der Kommission nachgewiesen werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

QVK-Mitglieder

 

Vorsitzende/r

N.N.

Stellvertretende Vorsitzende

Dr. Liane Schüller
 

Gruppe der Hochschullehrer:innen

Prof. Dr. Thorsten Merse

Prof. Dr. Corinna Schlicht

Prof. Dr. Bernhard Schröder
 

Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen

Dr. Regina Schleicher

Dr. Liane Schüller
 

Gruppe der Studierenden

Neele Arnold

Nadira Dorn

Kaija Greiten

Franziska Klinkert

Daniela Malberg

Carolin Neumeier

Theresa Oeverhaus

 

Gruppe der Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung

Christine Cangemi

Susanne Sogorski
(beratend)