Wahlen zu den Universitätsgremien
Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Sommersemester 2024
Die Mitglieder dieser Gremien werden in der Gruppe der Studierenden im jährlichen Turnus - in den übrigen Statusgruppen im zweijährigen Rhythmus - gewählt.
In der Zeit vom 2. bis einschließlich zum 11. Juli 2024 stehen die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten in allen Statusgruppen an. Die Amtszeiten der studentischen Gremienmitglieder laufen vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025, die der Mitglieder aus den übrigen Statusgruppen vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026.
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wiederholungswahl zum Senat in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wahlkreis III
Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses finden Sie hier
Bekanntmachung der Wahlergebnisse
Ungültigkeit der Wahlen zum Senat in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Wahlkreis III und Wiederholung dieser Wahl
Wegen eines fehlerhaften Stimmzettels hat der Wahlvorstand die laufende Wahl zum Senat in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Wahlkreis III von Amts wegen für ungültig erklärt.
Diese Wahl wird in der Zeit vom 16. Juli 2024, 10.00 Uhr, bis zum 18. Juli 2024, 16.00 Uhr wiederholt.
Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier
Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge
Die Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge können Sie hier einsehen.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
1. Wahlvorschläge:
Bitte reichen Sie die Wahlvorschläge bis zum 11. Juni 2024 ein. Sie können die Unterlagen gescannt oder per Post vorlegen. Die Vordrucke finden Sie hier: WORD-Format PDF-Format
2. Briefwahlanträge:
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, so schreiben Sie bitte eine Mail an wahlen@uni-due.de. Als Studierende geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihre aktuelle Adresse an! Die Anträge müssen bis zum 18. Juni 2024, 16.00 Uhr eingegangen sein.
3. Aktives und passives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt ist nur, wer am 35. Tag vor dem ersten Wahltag (28. Mai 2024) Mitglied der Universität ist und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist, zum Wahltermin Mitglied der Universität ist und nicht beurlaubt ist. Passiv wahlberechtigt ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt und zudem in einem gültigen Wahlvorschlag (Liste) benannt worden ist.
Gehört ein Hochschulmitglied verschiedenen Fakultäten oder Gruppen an, so hat es bis zum Zeitpunkt der Schließung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten gegenüber dem Wahlvorstand zu erklären, in welcher Fakultät oder in welcher Gruppe es sein Wahlrecht ausüben will. Für den Fall, dass diese Erklärung unterbleibt, hat der Wahlvorstand sicherzustellen, dass dieses Hochschulmitglied nur in einer Fakultät und/oder einer Gruppe das Wahlrecht ausüben kann.
Promotionsstudierende, die zugleich der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung angehören, sind nicht in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.
4. Online-Wahl
Die Wahlberechtigten der Medizinischen Fakultät in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie in der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten in der Woche vor Beginn der Wahlen einen Wahlbrief durch das Wahlamt mit einer persönlichen PIN/TAN-Kombination zur individuellen Anmeldung im elektronischen Wahlportal.
Alle übrigen Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten am 1. Juli 2024 per Mail den Link zum Wahlportal. Dort können Sie sich mit Ihrer Uni-ID und Ihrem Passwort einwählen.
Die vollständige Wahlbekanntmachung können Sie hier einsehen.
gez. Dr. Till Massing
- Wahlleiter -