Ablauf einer Therapie
Der Einstieg in die Psychotherapie beginnt mit einem kurzen Telefonat zu unseren telefonischen Sprechzeiten in dem wir einige wichtige Informationen einholen und Sie erste Fragen stellen können. Eine unserer leitenden Psychologinnen wird sich anschließend zeitnah bei Ihnen melden, um einen Termin zu einer ersten Psychotherapeutischen Sprechstunde zu vereinbaren. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit uns kennenzulernen und Ihre Schwierigkeiten zu schildern. Zudem stellen unsere leitenden Psychologinnen zunächst eine Verdachtsdiagnose und besprechen mit Ihnen, ob ambulante Psychotherapie in Ihrer Situation das richtige Behandlungsmittel ist. Sollte das nicht der Fall sein, z.B. aufgrund der akuten Schwere einer Erkrankung, geben wir Ihnen Informationen zu alternativen Möglichkeiten der Behandlung, z.B. in einer Klinik.
Wenn in der Psychotherapeutischen Sprechstunde die Aufnahme einer Therapie empfohlen wurde, setzen wir Sie zunächst einmal auf unsere Warteliste. Wie lang die Wartezeit bis zum Therapiebeginn in etwa sein wird, erfahren Sie ebenfalls in der Sprechstunde. Wir ordnen Sie dann Ihrem*r Therapeuten*in zu. Es kann sich eine kurzfristige Akutbehandlung oder eine Psychotherapie anschließen. Die Akutbehandlung dient der Vermeidung von Chronifizierung und/oder der Krisenbehandlung und umfasst max. 12 Sitzungen im Jahr. Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt als beantragungspflichtige Psychotherapie. Diese beginnt mit zwei bis vier probatorischen Sitzungen, in denen geklärt wird, ob eine Psychotherapie bei Ihren psychischen Problemen erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in tragfähig ist.
Wenn Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und wir denken, dass wir Ihnen helfen können, stellen wir für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Über die einzuhaltenden Formalien klärt Sie Ihr*e Psychotherapeut*in auf. Dem Antrag muss eine Bestätigung eines*r somatischen Arztes*Ärztinbeigefügt werden (sog. „Konsiliarbericht“), dass keine körperlichen Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen. Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie (12 Sitzungen + 12 Sitzungen) oder als Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt und durchgeführt werden. Auch eine langfristige Fortführung als Rückfallprophylaxe ist möglich. Soll eine Langzeittherapie durchgeführt werden, schreibt Ihr*e behandelnde*r Psychotherapeut*in einen anonymisierten schriftlichen Bericht, der ungeöffnet von der Krankenkasse an einen externen Gutachter weitergeleitet wird.. Wenn der externe Gutachter auf Grundlage dieses Berichts die Therapie befürwortet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Für Kurzzeittherapien ist kein solcher Bericht notwendig.
Ambulante Psychotherapie kann als Einzeltherapie, in einer Gruppe von 3 bis 9 Teilnehmenden oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden i.d.R. Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einbezogen. Einzelsitzungen dauern meist 50 Minuten, Gruppentherapien dauern i.d.R. 100 Minuten. Die Sitzungen finden meist wöchentlich statt. Im Behandlungsverlauf kann die Häufigkeit der Sitzungen variieren. Dies wird individuell von Patient*in und Therapeut*in vereinbart.