Die Beauftragtenfunktion
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Stellvertreter*innen nehmen ihre gesetzlichen Aufgaben gemäß § 62b Abs. 2 -3 im Rahmen ihrer Möglichkeiten war.
Die Beauftragte für Behinderung im Studium wirkt darauf hin, unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, dass die besonderen Bedürfnisse dieser Studierendengruppe bedacht und angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
Sie wirkt, insbesondere bei der Planung und Organisation der Lehr-und Studienbedingungen und bei Nachteilsausgleichen, einschl. der Härtefälle während des Studierendenlebenszyklus und bei den Übergängen in die, in der und aus der Hochschule mit. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen. Beanstandet die beauftragte Person eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen.
Im Rahmen der Aufgaben nach Absatz 2 sind das Rektorat, die Leitung von wissenschaftlichen Einrichtungen und von Betriebseinheiten sowie die Fachbereichsleitung der beauftragten Person gegenüber auskunftspflichtig. Die beauftragte Person kann gegenüber allen Gremien der Hochschule Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben.
Sie übernimmt beratende Funktionen in einschlägigen Kommissionen und Gremien.
Für die Amtszeit von zwei Jahren bzw. einem Jahr wurden die Beauftragte und ihre Stellvertreter*in wie folgt gewählt:
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Daniela de Wall
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Prof. Dr. Florian Freitag (stellvertretender Beauftragter)
- Timon Rhein und Berkay Yurtseven (studentische Stellvertreter)