Forschungsprojekte

Begleitevaluation der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete

Die Eingliederung in Ausbildung und Arbeit ist ein zentraler Faktor zur Förderung der Integration und sozialen Teilhabe der Menschen, die seit 2015 aus humanitären Gründen in Deutschland aufgenommen werden. Im April 2018 waren laut Migrations-Monitor Arbeitsmarkt der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in den Rechtskreisen SGB II und SGB III rund 487.500 Drittstaaten- Angehörige im Kontext von Fluchtmigration als arbeitsuchend registriert; fast 77.100 von ihnen befanden sich in diesem Monat in Maßnahmen des Regelinstrumentariums der Arbeitsförderung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter. Die Aufgabenstellung der Begleitevaluation ist, die Umsetzung, Inanspruchnahme, Wirksamkeit und Effizienz dieser arbeitsmarktorientierten Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete umfassend zu untersuchen und zu bewerten.

Die Evaluation ist entlang von fünf Maßnahmengruppen gegliedert:

Maßnahmen

  1. zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,

  2. zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung,

  3. zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,

  4. zur Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und

  5. zur Schaffung von Beschäftigung.

Vorgehen

Die Evaluation, an der insgesamt sieben Institute beteiligt sind (siehe unten), umfasst fünf Module:

  1. Das Monitoringliefert laufend Informationen über die Nutzung der verschiedenen Maßnahmen mit Angaben u.a. zu Teilnahmezahlen und Teilnehmendenstruktur, zur Erreichung der angestrebten Zielgruppen und zu regionalen Unterschiede beim Maßnahmeneinsatz.

  2. Die quantitative Wirkungsanalyse untersucht, inwieweit sich Integrationsfortschritte bei den Geflüchteten auf die Teilnahme an Maßnahmen zurückführen lassen und welchen Einfluss andere Faktoren - wie der lokale Arbeits- und Ausbildungsmarkt - haben. 

  3. Das Modul Gender Mainstreaming und Gleichstellung widmet sich der Frage, ob es zwischen unterschiedlichen Gruppen Geflüchteter systematische Unterschiede bei der Förderung gibt, welche strukturellen Hintergründe dies ggfs. hat und wie dies unter Gleichstellungsgesichtspunkten zu bewerten ist.

  4. Die Effizienzanalyse soll klären, in welchem Verhältnis die Wirkungen der Maßnahmen zu den dafür eingesetzten Ressourcen stehen und ob es Nebenwirkungen außerhalb der Zielgruppe sowie Verdrängungseffekte am Arbeitsmarkt oder bei der Verteilung von Ressourcen gibt.

  5. Die Implementationsanalyse soll ein umfassendes Bild von der Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen vor Ort zeichnen. So gilt es zu klären, welche Bedeutung institutionelle Rahmenbedingungen und Akteurskonstellationen haben können und über welche Mechanismen diese wiederum die Wirksamkeit der Maßnahmen beeinflussen können.

Das IAQ führt in Kooperation mit dem Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) die Implementationsanalyse durch. In diesem Rahmen werden in 16 ausgewählten Kommunen (kreisfreie Städte und Kreise) lokale Fallstudien durchgeführt; in jeder von ihnen werden zwei Maßnahmentypen vertieft analysiert. Die Fallstudien verteilen sich auf zwei Phasen der Jahre 2018 und 2019. Vor Ort werden jeweils 11 bis 14 leitfadengestützte Interviews mit Vertretungen des Jobcenters, der Arbeitsagentur, einer Integrationsanlaufstelle (sofern vorhanden), von Maßnahmenträgern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen öffentlichen Stellen geführt.

 

Kooperationen

Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA), Gesamtleitung

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW)

Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen

Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW)

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Kantar Deutschland GmbH

RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI)

Projektleitung

Prof. Dr. Martin Brussig

Institut für Arbeit und Qualifikation

Fakultät für Gesellschaftswissenschaften

 

Projektmitarbeit

Johannes Kirsch

Katharina Schilling

 

 

Förderung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

 

Projektlaufzeit

09/2017 - 09/2021