Stellenausschreibung

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Einsatzort

Campus Essen

Einsatzbereich

Fakultät für Chemie

Techniker:in im Röntgenbereich (w/m/d, Nr. 520-24)
EG 9b TV-L

Die Fakultät für Chemie zählt zu den größten Chemie-Fakultäten Deutschlands und bietet 3 Studien-gänge unter einem Dach: Chemie, Water Science und Lehramt Chemie.

Die Abteilung für Röntgenstrukturanalyse der Universität Duisburg-Essen (Anorganische Chemie) führt als universitätsweite Serviceabteilung Messungen mittels Pulverdiffraktometrie und Einkristalldiffraktometrie durch. Dafür steht eine Reihe moderner Diffraktometer zur Verfügung. Entsprechend der Natur einer Universität sind die zu untersuchenden Proben und Fragestellungen vielfältig und oft auch herausfordernd.

Besetzungszeitpunkt

Beginn: schnellstmöglich

Vertragsdauer

unbefristet

Arbeitszeit

39 Std. 50 Min. (100 %)

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Sie werden als Techniker/-in gesucht, um die folgenden Aufgaben in einem hohen Maße an Eigenverantwortung wahrzunehmen
    • Einarbeitung in die technischen Details der Geräte für den Regelbetrieb und den Reparaturfall. Die Geräte arbeiten unter Hochspannung und erzeugen Röntgenstrahlung, daher ist eine besondere Kompetenz und sorgfältiges Arbeiten erforderlich.
    • Der Regelbetrieb der Geräte umfasst insbesondere die folgenden Tätigkeiten: Das Einbringen von Proben und Kristallen, die Durchführung von Messungen, das Auslesen von Daten, die Justierung und Kalibrierung der Geräte, die Behebung von kleineren Störungen, den Umbau von Messaufbauten; die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen.
    • Der Reparaturfall umfasst insbesondere die folgenden Tätigkeiten: Die Behebung von Störungen durch eigene Reparaturen sowie im Kontakt mit Herstellern und Servicetechnikern.
  • Sie sind Beauftragte/-r für Strahlenschutz und Sicherheit in diesem Bereich.

Ihr Profil

  • Techniker/-in im Röntgenbereich, Chemietechniker/-in, Physiktechniker/-in oder vergleichbare Qualifikation.
  • Interesse an technischen, chemischen und physikalischen Fragestellungen wird vorausgesetzt.
  • Nach einer angemessenen Einarbeitungszeit kennen Sie die Geräte sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software und können die Geräte sowohl im Regelbetrieb als auch im Reparaturfall eigenverantwortlich betreuen.

Sie erwartet

  • in sicheres und unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem abwechslungsreichen, vielseitigen Aufgabengebiet in einem forschungsintensiven Umfeld
  • eine interessante, verantwortungsvolle Tätigkeit mit großem Gestaltungspotenzial, bei der Sie Kontakte mit nahezu allen Bereichen der UDE haben
  • ein Arbeitsumfeld mit einem respektvollen, wertschätzenden Miteinander
  • gleitende Arbeitszeit und die Möglichkeit von Homeoffice
  • Familienfreundlichkeit durch Betreuungsangebote für Ihre Kinder
  • Beratung bei familiären Pflegeaufgaben
  • ein breit aufgestelltes Fort- und Weiterbildungsangebot, individuelle Einarbeitung
  • eine sehr gute öPNV-Anbindung und kostenfreie Parkplätze
  • attraktive Sport- und Gesundheitsangebote (Hochschulsport)

Bewerbungsfrist

2024-09-27

Kennziffer

520-24

Bewerbung

Leider ist die Bewerbungsfrist für diese Stelle abgelaufen.

Zur Onlinebewerbung

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Informationen zur Stelle

Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Herrn Prof. Dr. Matthias Epple, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Chemie, 45117 Essen (Telefon 0201 / 183-2413, E-Mail: matthias.epple@uni-due.de und zum Bewerbungsverfahren im Personalsachgebiet bei Frau Golz (Telefon 0201/183-2126, E-Mail: martina.golz@uni-due.de ).

 

Informationen über die Fakultät und die ausschreibende Stelle finden Sie unter:

https://www.uni-due.de/chemie/ak_epple/

 

Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern
(siehe www.uni-due.de/diversity).

Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.


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Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
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