Gefördert werden Praktika
- mit einer Dauer von mindestens 60 Tagen bis maximal 360 Tagen
- in privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, Verbänden, Behörden etc.
- auch an Schulen eines EU-Landes (außer Schulen der Deutschen Konsulate)
- mit inhaltlichem Bezug zum Studium
Wir fördern sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika, bezahlte als auch unbezahlte Praktika.
- Wir empfehlen Ihnen, sich erst zu überlegen, wohin Sie gehen möchten und was Sie lernen möchten und sich dann in Eigeninitiative bei einem passenden Unternehmen zu bewerben.
- Ggf. unterstützen wir Sie auch bei der Praktikumssuche.
- Tipps rund um das Thema Bewerbungen im Ausland stellt das ABZ bereit.
- Weiterführende Links finden Sie hier.
Erasmus+ Praktikant/inn/en erhalten eine monatliche Teilförderung, die zwischen € 435,- und € 555,- liegt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Alle Studierenden und Absolvent/inn/en aller Fakultäten der UDE, ob EU-Bürger oder Bürger aus Drittstaaten, können mit Erasmus+ gefördert werden.
Voraussetzung ist die derzeitige Immatrikulation in einen Studiengang der Universität Duisburg Essen, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate durch ERASMUS+ (Studium und Praktikum) gefördert werden. Dies gilt auch für Praktika von Lehramtsstudierenden. Medizinstudenten können bis zu 24 Monate gefördert werden.
Auch Absolvent/inn/en können ggf. gefördert werden. Der Antrag auf Förderung muss aber noch während der Immatrikulation gestellt werden und das Praktikum muss innerhalb des ersten Jahres nach dem Abschluss beendet werden.
Die Praktika können jederzeit beginnen.
Die Stipendien können kurzfristig vergeben werden, es gibt keine Anmeldefrist. Die Anmeldung sollte lediglich vor Praktikumsbeginn erfolgen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 ist festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration teilnehmen wird. Das bedeutet, dass eine Erasmus+ Förderung für Großbritannien voraussichtlich bis mindestens März 2023 möglich sein wird.
Allerdings gibt es seit dem 01.01.2021 neue Visabestimmungen für alle, die ein Praktikum in Großbritannien absolvieren möchten. Ein Tier5-Visum ist nun für alle Praktikumssuchenden obligatorisch und mit hohen Kosten verbunden. Weitere Informationen vom DAAD gibt es hier.
Angesichts der Corona-Pandemie bietet die EU ab sofort auch die Möglichkeit der „Blended Mobility/Virtual Mobility“ an.
Eine „Blended Mobility“ besteht aus 2 Phasen: Phase 1 ist eine Praktikumsphase im Homeoffice in Deutschland, in Phase 2 erfolgt die Fortsetzung des Praktikums im Gastland.
Phase 2 sollte mindestens 60 Tage dauern, kann jedoch nach Lage der Pandemie auch kürzer ausfallen. Phase 1 und Phase 2 müssen jedoch zusammen mindestens 60 Tage ergeben. Zwischen Phase 1 und Phase 2 kann eine (kurze) Pause liegen.
Finanziell gefördert wird dann Phase 2.
Virtuelle Auslandsaufenthalte stellen derzeit eine Alternative zum physischen Aufenthalt dar, die Ihnen z.B. die Möglichkeit bieten, sich neue Kompetenzen in eine Online-Umgebung anzueignen. Die Anwendung digitaler Technologien stellen und die Organisation von Arbeitsabläufen in einem virtuellen Umfeld werden von Arbeitgebern zunehmend als eigenständige Qualifikation angesehen. Wir halten Sie auf den Webseiten des International Office auf dem Laufenden, sobald auch virtuelle Auslandspraktika mit Erasmus+ gefördert werden können.