Das Bachelor-/Master Konzept
Allgemeine Information zu den Bachelor- und Masterstudiengängen
Vom Diplomstudiengang zum Bachelor/Master-Konzept
Die Ersetzung der bisherigen Diplom-Studiengänge durch Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgt im Rahmen des „Bologna-Prozesses”: 1999 hatten sich 29 europäische Staaten verpflichtet, ihre Hochschulsysteme anzugleichen, inzwischen beteiligen sich 45 Länder an dieser Entwicklung. Studiengänge und Studienabschlüsse sollen hinsichtlich Struktur und Qualität vergleichbar sein. Studierende können dann leichter - auch innerhalb Europas - die Hochschule wechseln. AbsolventInnen steht der gesamte europäische Arbeitsmarkt offen.
Ein wesentliches Merkmal dieser Reform ist die Übernahme der bisher schon international weit verbreiteten Abschlüsse Bachelor und Master. Der Bachelor-Studiengang führt in sechs Semestern zu einem berufsqualifizierenden Abschluss - in der Mathematik zu einem „Bachelor of Science” (B.Sc.). Wer eine weitergehende berufliche Qualifizierung oder Spezialisierung anstrebt oder eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen möchte, abolviert einen 4-semestrigen Master-Studiengang - Abschluss „Master of Science” (M.Sc.). Dieser baut - bei uns - auf dem Bachelor-Studiengang auf, ist also ein „konsekutiver Masterstudiengang”. (Im Gegensatz dazu gibt es auch allgemeinbildende Masterstudiengänge, die nicht direkt auf einem vorhergehenden Studiengang aufbauen.)
Module und ECTS-Punkte
Die zu erbringenden Studienleistungen werden durch die Begriffe „Module” und „ECTS-Punkte” beschrieben. „Module" sind Studieneinheiten, die aus aufeinander bezogenen Teil-Veranstaltungen bestehen, z. B. aus einer Vorlesung und Übung. Diese Module werden studienbegleitend geprüft - durch eine oder evtl. mehrere Teilprüfungen (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit,...). Im „Modulhandbuch” werden alle Module inhaltlich beschrieben und die Prüfungsmodalitäten festgelegt.
Die CP sind Bestehenspunkte und dokumentieren, dass Studienleistungen in einem definierten Umfang erbracht worden sind. Darüber hinaus wird die Leistung auch benotet. Die Gesamtnote für das Bachelor- bzw. Masterzeugnis wird als gewichtetes Mittel aus den Noten und den CP ermittelt.
Mit Hilfe der CP wird auch der Studienverlauf und schließlich Studienerfolg erfasst. Für den Bachelor-Abschluss benötigen Studierende insgesamt 180 CP. Die Prüfungsordnung legt außerdem für verschiedene Bereiche (Grundmodule, Aufbaumodule, Vertiefungsmodule, Anwendungsfach, Bachelor/Master-Arbeit,...) Mindestzahlen zu erreichender CP fest. Für den Master-Abschluss sind 120 CP erforderlich. Rechnet man die im Studienjahr zu erwerbenden 60 CP auf das Jahr mit um, so benötigt man 225 8-Stunden-Arbeitstage. Kurz gesagt: Studieren ist als Fulltime-Job konzipiert.
Schließlich kann eine Prüfungsordnung auch eine auf den CP beruhende Malus-Regelung enhalten: Wenn Studierende mehrere Prüfungen nicht bestehen, dürfen sie ihr Studium nicht fortsetzen.
Akkreditierung
Neu ist für die Hochschulen auch, dass die Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen einer Akkreditierung in regelmäßigen Abständen geprüft und zugelassen werden müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Fachbereiche sinnvolle, berufsvorbereitende, in der vorgesehenen Zeit studierbare Programme anbieten und das erforderliche Personal hierfür bereitstellen können.