Herzlich Willkommen bei der Gremienvertretung der akademischen Mitarbeiter*innen der Universität Duisburg-Essen !
Aktuelles
Dienstvereinbarung zur Gestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und Regeln guter Praxis für die Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau vom 31.10.2019
Neue Veröffentlichung: Grundsätze für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Duisburg-Essen vom 13.06.2018
Leitlinien für die Gestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und Regeln guter Praxis für die Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau
Wichtige Arbeitsschutzgesetze
Aushangpflichtige Arbeitsgesetze, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Die Hochschule ist als Arbeitgeberin gesetzlich verpflichtet, allen Beschäftigten bestimmte Arbeits- und Arbeitsschutzgesetze vollständig oder in Auszügen frei zugänglich zu machen.
Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Schreiben des Kanzlers vom 20.04.2011 und des Rektors vom 10.2.2015 / 20.2.2019)
Es ist grundsätzlich untersagt, dass Angehörige dieser Gruppe über die 10-Stunden-Grenze hinaus arbeiten. Ebenso ist darauf zu achten, dass die 11-stündige-Ruhezeitregelung zwischen Arbeitsende und -beginn eingehalten wird.