Herzlich Willkommen bei der Gremienvertretung der akademischen Mitarbeiter*innen der Universität Duisburg-Essen !
Aktuelles
Gesetzesänderung § 44 Hochschulgesetz NRW verabschiedet
Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen vom 23. Mai 2024
Ordnung für die Verfahren zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre sowie für Evaluationen vom 26. April 2024
Digitalisierungsleitlinie der Universität Duisburg-Essen vom 25. März 2024
Dienstvereinbarung zum Homeoffice an der Universität Duisburg‐Essen für wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte
Grundsätze für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Duisburg-Essen (Grundsätze GwP) Vom 13. Juli 2023
Dienstvereinbarung zur Gestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und Regeln guter Praxis für die Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau vom 31.10.2019
Wichtige Arbeitsschutzgesetze
Aushangpflichtige Arbeitsgesetze, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Die Hochschule ist als Arbeitgeberin gesetzlich verpflichtet, allen Beschäftigten bestimmte Arbeits- und Arbeitsschutzgesetze vollständig oder in Auszügen frei zugänglich zu machen.
Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Schreiben des Kanzlers vom 20.04.2011 und des Rektors vom 10.2.2015 / 20.2.2019)
Es ist grundsätzlich untersagt, dass Angehörige dieser Gruppe über die 10-Stunden-Grenze hinaus arbeiten. Ebenso ist darauf zu achten, dass die 11-stündige-Ruhezeitregelung zwischen Arbeitsende und -beginn eingehalten wird.