Die notwendige IT-Ausstattung wird von der jeweiligen Organisationseinheit zur Verfügung gestellt. Die Ausstattung mit dem notwendigen Mobiliar (Bürostuhl) erfolgt grundsätzlich auf Kosten der Beschäftigten.
Ja, ein gesonderter Arbeitsraum ist grundsätzlich nicht erforderlich. Der Arbeitsplatz im Homeoffice muss sich in einem Raum befinden, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen sowie für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist.
Für die spontane Arbeit im Homeoffice wird eine Mindestausstattung mit einem Tisch und einem Stuhl, die eine aufrechte Sitzposition ermöglicht, empfohlen.
Eine hinreichend schnelle Internetverbindung ermöglicht ungestörtes und funktionsfähiges Arbeiten. Hierunter fallen insbesondere eine störungsfreie Kommunikation zur Dienstelle (z. B. im Rahmen von Videokonferenzen, E-Mail-Verkehr, Nutzung von OTC, usw.) und der reibungslose Zugriff auf die jeweiligen Laufwerke, Programme usw. Sollte die Funktions- und Arbeitsfähigkeit durch (Internet-/Verbindungs-)Störungen eingeschränkt sein und ein Arbeiten im Homeoffice nicht möglich, ist die Arbeitsaufnahme am dienstlichen Arbeitsplatz obligatorisch.
Die Anforderungen an den Homeoffice-Arbeitsplatz steigen mit der Nutzungsdauer und können der Anlage 2 zur DV HO entnommen werden.
Kategorie |
Minimal |
Funktional |
Optimal |
Nutzungsdauer |
nicht ganztägig
max. 20 Stunden/Monat |
nicht mehrmals ganztägig
pro Woche, max. 40 Stunden/Monat |
ganztägig, mehrmals
ganztägig* pro Woche |
Mit ganztägig ist gemeint, dass über sechs Stunden pro Tag im Homeoffice gearbeitet wird. Eine Dauer unter sechs Stunden gilt nicht als ganztägig im Sinne der Dienstvereinbarung.