Produktentwicklung (PEB)
Inhalt
Im Rahmen der Vorlesungen werden die bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Produktentwicklung erweitert. Der thematische Schwerpunkt wird auf Herausforderungen in der Produktentwicklung liegen, deren Lösungsmöglichkeiten werden im Laufe der Veranstaltung behandelt.
Ziel ist die Vermittlung tiefergehender Methoden der Produktentwicklung. Nach dem Besuch der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, komplexere Entwicklungsaufgaben zu lösen.
Organisation
Die Organisation der Lehrveranstaltung erfolgt über den entsprechenden moodle-Kurs. Den Zugriffsschlüssel erhalten Sie ausschließlich in der ersten Vorlesung.
Allgemeine Informationen zur Prüfung
Für die Prüfung müssen Sie sich im Anmeldezeitraum beim Prüfungsamt anmelden. Der Termin für die Prüfung wird ebenfalls vom Prüfungsamt bekannt gegeben. Die Prüfung ist eine 120-minütige schriftliche Prüfung.
Erlaubte Hilfsmittel für die Prüfung Produktentwicklung sind:
- Schreib- und Zeichenmaterial
- nicht programmierbarer Taschenrechner
In der Prüfung Produktentwicklung können 120 Punkte erreicht werden, 60 Punkte sind zum Bestehen der Prüfung notwendig. Die Ergebnisse der Prüfungen werden ausschließlich vom Prüfungsamt bekannt gegeben.
Die Klausurfragen beziehen sich auf die Inhalte der Vorlesungen und Übungen. Als Unterstützung für das Selbststudium sind am Ende jeder Vorlesungsdatei themenbezogene Orientierungsfragen aufgeführt.
Einsicht
Der Termin für die Einsicht wird vom Lehrstuhl über moodle kommuniziert, nachdem die Prüfungsergebnisse veröffentlicht wurden.
Sollten Sie nicht auf den moodle-Kurs zugreifen können, so bitten wir Sie um eine E-Mail an lehre.pep@uni-due.de. Sie werden anschließend dem Kurs hinzugefügt und können Ihren Einsichtstermin buchen.
Mündliche Prüfung
Für den Studiengang Maschinenbau gilt: Nachdem zweiten nicht bestandenen schriftlichen Prüfungsversuch können Sie sich zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung anmelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich während der Klausureinsicht.
Für allen anderen Studiengänge sei auf die jeweiligen Prüfungsordnungen verwiesen.