Seminar - Institut für Physiologie

Bestehensregelung für Studierende der Medizin

Anwesenheit:
Bei Versäumen von Seminarveranstaltungen ist nur in begründeten Fällen (Krankheit mit Attest) die Vereinbarung eines Ersatztermins möglich.

Klausur:
Am Ende des Seminars muss eine Klausur über alle sieben Themen geschrieben werden.

Zu Beginn des Sommersemesters findet eine Wiederholungsklausur statt.

Die Bestehensgrenze liegt jeweils bei 60 %.

Mit der Anmeldung zum Seminar sind Sie automatisch zu der dazugehörigen Klausur angemeldet. Das bedeutet, dass die Nichtteilnahme an der Klausur nur in begründeten Fällen (Krankheit mit Attest) möglich ist.

Nach der Prüfungsordnung kann der Gesamtleistungsnachweis insgesamt dreimal wiederholt werden. Danach ist eine Wiederzulassung zum Seminar der Physiologie ausgeschlossen.

Hinweis zur Prüfungsteilnahme

  1. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer Prüfung entsteht ein Fehlversuch im Sinne der Studienordnung (§ 9 Abs. 4 Nr. 2), sofern Sie - z. B. durch regelmäßige Kursteilnahme - als angemeldet gelten.
  2. Die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung ist nur zulässig, wenn die reguläre Prüfung desselben Semesters nicht bestanden wurde oder eine Entschuldigung gemäß Studienordnung (§ 9 Abs. 4 Nr. 2) vorliegt.

Der Seminarschein ist Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum.