Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife (z.B. Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
- oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis.
Eine Zulassung ist auch ohne Abitur (z.B. mit Fachhochschulreife) möglich, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen einer Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung eine besondere studiengangbezogene fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweist. Für die Eignungsfeststellung sind die vorausgegangenen schulischen und außerschulischen Vorbildungen und Qualifikationen mit Angabe der absolvierten Fächer und der erzielten Noten durch Zeugniskopien nachzuweisen. Der Prüfungsausschuss kann vor seiner Entscheidung die Bewerberin oder den Bewerber zu einem Gespräch und/oder einem schriftlichen und/oder mündlichen Eignungstest einladen. Die jeweilige Form der Prüfung wird rechtzeitig vor dem Termin bekannt gegeben.
Der Bewerbungsschluss für die Zulassung zur Eignungsfeststellung ist der 15. Juni. Bewerberinnen oder Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife müssen sich nicht der Eignungsfeststellung unterziehen.
Zulassung
Örtliche Zulassungsbeschränkung. Die Registrierung erfolgt im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) zunächst über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Dort erhalten Sie Ihre Bewerber-Identifikationsnummer (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Mit diesen Nummern bewerben Sie sich im Anschluss bitte online beim Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen.
Bewerbungsfrist für das jeweilige Wintersemester: 15.07.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung bis zum 15.07. des jeweiligen Jahres bei uni-assist ein.
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens. Eine (näherungsweise) Umrechnung der Punktwerte in die „NC-Note“ finden Sie hier.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
• Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
• Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
• Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office): http://www.uni-due.de/international/deutschkurse.shtml
Weitere Sprachkenntnisse
Bewerber und Bewerberinnen sollten über hinreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache sowie englischsprachiger Fachliteratur folgen zu können.
Studienbegleitende Praktika
Während des Bachelor-Studiums ist eine berufspraktische Tätigkeit – das so genannte Industriepraktikum – im Umfang von 12 Wochen zu absolvieren.
Beratung und Anerkennung von Praktika erfolgt durch das Praktikantenamt/ Praktikantenstelle für Industriepflichtpraktika (https://www.uni-due.de/iw/de/studium/praktikantenamt.shtml ).