Zugangsvoraussetzungen
Seit dem 1. März 2020 müssen Studierende der Medizin, die neu an der Medizinischen Fakultät aufgenommen werden, ihren Masern-Impfstatus gegenüber der Universität anzeigen. Einzelheiten sind dem Informationsblatt zu entnehmen. Bitte nutzen Sie das Formular zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt.
Zulassung
Vergabe der Studienplätze
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de.
Für den zulassungsbeschränkten Studiengang Medizin gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Das im Folgenden dargestellte Verfahren gilt nur für Bewerber*innen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen. Im bundesweiten Vergabeverfahren wird zuerst eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B. ausländische Bewerber*innen, Landarztquote, Zweitstudienbewerber*innen etc.) vergeben. Im Anschluss erfolgt die Vergabe der gesamten restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten. Alle Bewerber*innen werden automatisch in allen drei Quoten erfasst:
- Abiturbestenquote (30 %)
- Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10 %)
- Quote für das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) (60 %)
Abiturbestenquote (30 %):
Auf der Rangliste der Abiturbestenquote entscheidet die Punktzahl des Abiturergebnisses und als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und das Los. Zuerst werden 16 Landes-Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit gebildet (je Bundesland). Danach werden diese 16 Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit nach einer speziellen Berechnung (Sainte-Laguë-Verfahren) in eine Bundesliste für ganz Deutschland umgewandelt.
Zusätzliche Eignungsquote (10 %):
Innerhalb der ZEQ-Quote werden schulnotenunabhängige Kriterien wie Studierfähigkeitstests, Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Dienst, Preise und Interviews berücksichtigt. Diese Kriterien werden von den Hochschulen ausgewählt und gewichtet (100 Punkte-Skala). Folgende Werte werden an der Universität Duisburg-Essen bei der Vergabe einbezogen:
Kriterien |
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
(max. 100 Punkte) |
Test für medizinische Studiengänge (TMS) |
max. 30 Punkte |
Anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich |
max. 30 Punkte |
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
|
max. 40 Punkte |
Informationen zur Zusätzlichen Eignungsquote bei hochschulstart.de
Auswahlverfahren der Hochschule (60 %):
Die restlichen 60 % werden durch das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben, es können max. 100 Punkte erreicht werden. Folgende Werte werden an der Universität Duisburg-Essen bei der Vergabe einbezogen:
Kriterien |
Auswahlverfahren der Hochschule
(max. 100 Punkte) |
Abiturpunkte |
max. 45 Punkte |
Test für medizinische Studiengänge (TMS) |
max. 45 Punkte |
Anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich |
max. 10 Punkte |
Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung für einen Studienplatz seit dem Wintersemester 2020/2021 der Test für die Medizinischen Studiengänge (TMS) eines der Bewerbungskriterien darstellt. Die Teilnahme ist freiwillig. Bewerber*innen, die am TMS teilnehmen möchten, müssen sich selbst bei der TMS-Koordinationsstelle anmelden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter TMS-Info.
Anerkannte Dienste im fachlich einschlägigen Bereich
Anerkannt werden folgende Dienste (ab mindestens 11 vollendeten Monaten Dauer):
- Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwiliges Ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts, Europäischer Freiwilligendienst, Anderer Dienst im Ausland (ADIA), Zivildienst, Freiwilliger Wehrdienst, Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit mindestens 2 Jahre Dauer bei folgenden Einrichtungen: Johanniter, Malteser, Feuerwehr, DLRG, ASB, DRK/DKMS, THW. (E-Paper Hochschulstart.de, Seite 4).
Bewerbungsfristen:
- Bewerbungsfrist Alt-Abiturienten: 31.05.
Bewerbungsfrist Neu-Abiturienten: 15.07.
Als Alt-Abiturient:innen werden Bewerber:innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Bewerber:innen, die nach dem 15. Januar ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gelten als Neu-Abiturient:innen.
Terminübersicht Hochschulstart.de
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de. Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich zentral über uni-ASSIST e.V
NC-Werte
Übersichten der Auswahlgrenzen vergangener Semester finden Sie im Download-Bereich bei hochschulstart.de.
Eignungsfeststellungsverfahren
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht durch oder aufgrund völkerrechtlicher Verträge Deutschen gleichgestellt sind und die über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen hinaus ihre Studierfähigkeit in einer besonderen Zugangsprüfung nachweisen. Der Nachweis der Studierfähigkeit erfolgt durch die Teilnahme am Kerntest sowie dem für den gewählten Studiengang einschlägigen studienfeldspezifischen Modul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“ des Studierfähigkeitstests für ausländische Studierende (TestAS). Für das Bewerbungsverfahren für Nicht-EU-BewerberInnen der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen ist die Teilnahme am TestAS verpflichtend erforderlich.
1. Papierbasierter TestAS: Kerntest und Fachmodul Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften; das Ergebnis im Kerntest sowie im Fachmodultest muss jeweils mindestens den Standardwert 110 vorweisen.
2. Digitaler TestAS: Kernmodul und Fachmodul Medizin; das Ergebnis im Kernmodul sowie im Fachmodul muss jeweils mindestens den Scorewert 150 vorweisen.
Vorkurse
Es werden Vorkurse für Medizinstudierende angeboten. Die Kursteilnahme ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) bestehen.
Lt. § 3 der Studienordnung wird erwartet, dass Studierende zu Beginn ihres Studiums Kenntnisse der deutschen Sprache insoweit erwerben und gut beherrschen, dass sie wissenschaftliche Erkenntnisse in mündlichen wie schriftlichen Prüfungen darstellen können und mit Patienten kommunizieren können. Ansonsten werden bei Studienbewerberinnen und –bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurden, Sprachkenntnisse vom Niveau DSH-3 erwartet. Anerkannte Nachweise über Ihre Deutschkenntnisse sind: DSH-3, TestDaF mindestens 18 Pkt. (keine Teilprüfung unter 4), TELC C1 HS „sehr gut“ oder Deutschnote in Feststellungsprüfung 1,3 / 13 Punkte oder besser.