Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel“ ist der erfolgreiche Abschluss
- des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen oder
- eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Politikwissenschaft bzw. Sozialwissenschaft, der eine Mindestausbildung von 12 Creditpoints im Bereich Methoden und Statistik sowie jeweils 6 Creditpoints in den Bereichen politische oder soziologische Theorie sowie Vergleichende Politikwissenschaft oder Vergleichende Soziologie beinhaltet.
Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft. Als gleichwertig gilt weiterhin der berufsqualifizierende Abschluss eines sozialwissenschaftlichen Studiums bzw. eines Studiums mit einschlägigen sozialwissenschaftlichen Bezügen, wenn in den entsprechenden Studiengängen die für den Masterstudiengang wesentlichen politikwissenschaftlichen Kompetenzen vermittelt werden.
Der Studiengang muss mindestens mit der Note 2,59 abgeschlossen worden sein.
Zulassung
Achtung: Prüfung der studiengangbezogenen Eignung durch das Institut für Politikwissenschaft; Bewerbungsfristen, Unterlagen und Informationen unter www.uni-due.de//politik/ma-tuv_bewerbungen.php
Bei Vorliegen der o.a. Zugangsvoraussetzungen und entsprechender Bescheinigungen ist der Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/einschreibung.shtml
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können.
Studierende, die das erste berufsqualifizierende Studium nicht an einer englischsprachigen Hochschule absolviert haben, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Dies ist möglich durch den Nachweis von Englisch als Abiturfach (7 Punkte GK oder LK) oder mindestens vier Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen englischen Sprachtest.