Zugangsvoraussetzungen
- Bachelor Volkswirtschaftslehre (B.Sc.) an der Universität Duisburg-Essen
- oder ein gleichwertiger oder vergleichbar er Studiengang im Bereich Wirtschaftswissenschaften (z. B. Betriebswirtschaftslehre, Medi-zinmanagement, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik) mit einem Umfang von 60 Credits in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen,
- oder ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Bereich der Volkswirtschaftslehre oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich Wirtschaftswissenschaften (z. B. Betriebswirtschaftslehre, Medizinmanagement, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik) mit einem Umfang von 60 Credits in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre oder aber 42 Credits in den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Statistik und Ökonometrie und einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes
- oder ein einschlägiger Abschluss an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann
- Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 3,0 oder besser sein.
- Darüber hinaus ist erforderlich, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber 42 Credits in den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Statistik und Ökonometrie erbracht hat.
- Die weiteren Zugangsvoraussetzungen (Praktikum, Auslandssemester sowie sonstige Qualifikationen) sowie deren Gewichtung sind der Anlage 2 der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre zu entnehmen.
Zulassung
Bewerbungen bis 15. Juli für das Wintersemester bzw. bis 15. Januar (Beginn zum Sommersemester). Die Frist ist keine gesetzliche Ausschlussfrist. Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, liegt es in der Entscheidung der Fakultät, ob sie Ihren Antrag auch später noch bearbeitet.
Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt notwendig.
Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
Wegen der Prüfungsanmeldung sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen dringend empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte hier.
Bewerbung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit:
Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z.B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Bewerbung über https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/master-formular/. Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
www.uni-due.de/studierendensekretariat/startseite.shtml
Bewerbung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR:
Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten be-rufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über den Bereich Zulassung International des Einschreibungswesens der Universität Duisburg-Essen.
Notwendig für die Bewerbung sind folgende Unterlagen, die über das Antragsformular der Fakultät einzureichen sind:
• Kopie des ersten Studienabschlusses (Bachelorzeugnis)
• Transcript of Records (Notenspiegel)
• ggf. Nachweis der Englischkenntnisse (z.B. TOEFL, IELTS) sowie
Sprachzertifikate (Deutsch)
• ggf. Nachweis eines Auslandssemesters
• optional Praktikums- und Arbeitszeugnisse
Nach Überprüfung ihrer fachlichen Vorbildung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, können Sie sich einschreiben. Eine Einschreibung ist jederzeit innerhalb der allgemeinen Einschreibefrist bis zum Ende der Vorlesungszeit möglich. Ggf. ist ein Zugang zum Masterstudium mit Auflage möglich. Für die Erfüllung der Auflagen gilt die im Bescheid festgeschriebene Frist.
Sprachkenntnisse
Fachsprachliche Kenntnisse im Englischen sind für das Studium notwendig. Einzelne Veranstaltungen werden ausschließlich in englischer Sprache angeboten. Außerdem ist die gesamte wissenschaftliche Literatur in englischer Sprache verfasst. Für die Zulassung wird kein Englischnachweis benötigt.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Die Studierenden haben die Möglichkeit, Leistungsnachweise an ausländischen Universitäten zu erwerben. Hierzu ist vorab mit den entsprechenden Dozenten in Essen die Anrechenbarkeit der jeweiligen Kurse zu prüfen, um eine nahtlose Eingliederung in den Studienablauf am Campus Essen zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten und Partneruniversitäten finden Sie auf den Seiten Studieren im Ausland.