Zugangsvoraussetzungen
Zulassung
Örtliche Zulassungsbeschränkung. Die Registrierung erfolgt im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) zunächst über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Dort erhalten Sie Ihre Bewerber-Identifikationsnummer (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Mit diesen Nummern bewerben Sie sich im Anschluss bitte online beim Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen.
Bewerbungsfrist: Bis 15. Juli jeden Jahres für das Wintersemester, 15. Januar jeden Jahres für das Sommersemester
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juni jeden Jahres und bis zum 15. Dezember des Vorjahres für das Sommersemester bei uni-assist ein.
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens. Eine (näherungsweise) Umrechnung der Punktwerte in die „NC-Note“ finden Sie hier.
Vorkurse
Zur Auffrischung mathematischer Vorkenntnisse wird der Vorkurs Mathematik empfohlen. Zur Erlangung erster Programmierkenntnisse wird der Vorkurs Informatik (Programmierung) empfohlen.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Ca. 1/5 der Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten, um die Absolvierenden auf ein international geprägtes berufliches Umfeld vorzubereiten. In diesem Rahmen ist eine Pflichtmodul "Englisch für Wirtschaftsinformatiker" zu belegen.
Studienbegleitende Praktika
Nicht verpflichtend, werden aber dringend empfohlen.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Auslandssemester sind im Bachelorstudium nicht vorgeschrieben, werden jedoch gefördert; im Masterstudium (Link: zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik) sind Auslandssemester vorgesehen. Studierende, die einen Teil des Studiums im Ausland absolvieren, erhalten dazu nicht nur eine umfangreiche Unterstützung, sondern auch spezielle Anreize. So unterstützt das vom Institut für Informatik und Wirtschaftsinformatik (Link: www.icb.uni-due.de) gegründete und verantwortlich betriebene internationale Netzwerk IS:Link (Link: www.is-link.org) Studierende durch eine Reihe innovativer Instrumente bei der Anbahnung, Durchführung und Anrechnung eines Studiums an einer ausländischen Partneruniversität. Auf diese Weise wird es möglich, dass ein Auslandsstudium ohne nennenswerten Zeitverlust absolviert werden kann.
Ein im Bachelor erbrachtes Auslandssemester kann auf das im Master-Studium vorgesehene Auslandssemester anerkannt werden.