Zugangsvoraussetzungen
- Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Wirtschaftswissenschaften mit einschlägiger Vertiefung in der Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik oder eines Studienganges im Bereich Informatik mit einschlägiger Vertiefung in der Betriebswirtschaftslehre.
- Unter diesen Voraussetzungen wird die Qualifikation zum Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Duisburg-Essen mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Neben fachlichen Vorkenntnissen werden auch weitere Qualifikationen (wie etwa ein Praktikum oder ein Auslandssemester) berücksichtigt. Die Gewichtung ist dem Kriterienkatalog zur Feststellung des Zugangs zum Masterstudium Wirtschaftsinformatik zu entnehmen. Sie finden den Kriterienkatalog am Ende (Anlage 1) der Zugangsordnung.
- Kann anhand dieser Kriterien die eindeutige Eignung zum Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik festgestellt werden, so wird unmittelbar ein Bescheid über die Zulassung ausgestellt. Führt die Anwendung der Kriterien zu dem Ergebnis, dass die studiengangsbezogene Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Duisburg-Essen eindeutig nicht festgestellt werden kann, so erfolgt eine Absage. Bewerberinnen und Bewerber, deren Eignung nicht eindeutig anhand der Kriterien festzustellen ist, werden zu einem Gespräch eingeladen, in welchem Ihre Eignung überprüft wird. Dabei hat die/der Studierende zunächst einen Vortrag über ein zuvor festgelegtes Thema aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik zu halten, bevor ein persönliches Gespräch mit der Prüfungskommission stattfindet. In welchen Fällen eine Bewerberin oder ein Bewerber „eindeutig geeignet“ oder „eindeutig nicht geeignet“ ist oder zu einer Eignungsprüfung eingeladen wird, kann Anlage 1 der Zugangsordnung entnommen werden.
Zulassung
Bewerbung bis 15. Juli für das Wintersemester bzw. bis 15. Januar (Beginn zum Sommersemester).
Es können nur Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht eingegangen sind. Es zählt der Posteingangsstempel. Bitte planen Sie auch die Brieflaufzeiten ein.
Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt notwendig.
Spätestens bis zur Einschreibung benötigen Bewerberinnen und Bewerber eine Bestätigung über das erfolgreiche Bestehen des vorherigen Studiengangs. Das Abschlusszeugnis ist in diesen Fällen bis spätestens zum Ende des Semesters nachzureichen. Je nach Studienort, beachten Sie bitte einen der folgenden Punkte:
- Bewerberinnen und Bewerber die ihr Bachelorstudium an der Universität Duisburg-Essen absolvieren, beantragen hierzu eine Bestätigung des Bereichs Prüfungswesen über das erfolgreiche Bestehen des vorherigen Studiengangs. Diese Bescheinigung wird im Bereich Prüfungswesen nur dann ausgestellt, sofern die Abschlussarbeit bereits eingereicht wurde und beide Gutachter die Arbeit im Vorfeld mit mindestens einer 4,0 bewertet haben. Da die „Vorabbewertungen“ der Bachelorarbeit von den Prüfern nur auf besondere Anfrage des Bereichs Prüfungswesen vorgenommen werden, kann eine entsprechende Betätigung anschließend auch nur von dort erfolgen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben haben, legen bitte zusätzlich zu den für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen eine Bestätigung der zuständigen Stelle (Prüfungsausschuss oder Fakultät Ihrer bisherigen Hochschule) über den erfolgreichen Abschluss des vorherigen Studiengangs vor.
Für die Erfüllung anderer Auflagen gilt die im Bescheid festgeschriebene Frist.
Bewerbung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit:
Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z.B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Bewerbung über dieses Formular. Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
Bewerbung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR:
Das Bewerbungsverfahren für Bewerber mit ausländischem Schul- und Studienabschluss (Nicht-EU/EWR) wird vom Bereich Zulassung International des Einschreibungswesens der Universität Duisburg-Essen abgewickelt.
Um Ihre fachliche Vorbildung zu prüfen, müssen Sie einige Dokumente einreichen. Welche Dokumente dies sind und wie und wo Sie diese einreichen sollen, erfahren Sie auf den Informationsseiten der Fakultät zum Studiengang. Nach Überprüfung ihrer fachlichen Vorbildung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid. Ist zur Überprüfung Ihrer fachlichen Eignung ein Gespräch notwendig (siehe Abschnitt Zugangsvoraussetzungen), wird spätestens zwei Wochen vor dem Gespräch eine Einladung zu diesem Termin versendet. Sie enthält auch Angaben zu dem von Ihnen auszuarbeitenden und zu präsentierenden Thema. Ggf. ist ein Zugang zum Masterstudium mit Auflage möglich. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, können Sie sich einschreiben.
Sprachkenntnisse
Nachweis über hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache auf mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Der Nachweis ist möglich durch
• Muttersprache
• IELTS: Mindestens eine Gesamtbewertung von 5,5 (dabei muss in den Bereichen Reading und Writing mindestens eine Bewertung von 5,5 vorliegen)
• Cambridge-Zertifikate ESOL: Mindestens eine Gesamtbewertung von 160
• Englischzertifikat einer Universität, auf dem explizit B2 steht (werden individuell geprüft - nicht alle werden anerkannt!)
• Bachelorstudium, falls dieses komplett in Englisch absolviert wurde
Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung:
Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Dieser Nachweis muss bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen vorliegen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Akademischen Auslandsamtes und hier.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Zudem ist im Masterstudium ein Auslandssemester vorgesehen. Studierende, die einen Teil des Studiums im Ausland absolvieren, erhalten dazu nicht nur eine umfangreiche Unterstützung, sondern auch spezielle Anreize. So unterstützt das internationale Austausch-Netzwerk IS Studierende durch eine Reihe innovativer Instrumente bei der Anbahnung, Durchführung und Anrechnung eines Studiums an einer ausländischen Partneruniversität. Auf diese Weise wird es möglich, dass ein Auslandsstudium ohne nennenswerten Zeitverlust absolviert werden kann.
Ein im Erststudium erbrachtes Auslandssemester, ggf. auch ein anspruchsvoller Auslandsaufenthalt (z.B. im vorherigen Beruf) kann auf das im Master-Studium vorgesehene Auslandssemester anerkannt werden, ebenso wie persönliche Besonderheiten (z.B. familiäre Aspekte) bei der Regelung berücksichtigt werden.