Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der erfolgreiche Abschluss
des Bachelorstudiengangs Mathematik, Technomathematik oder Wirtschaftsmathematik an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Mathematik.
Die Gesamtnote muss in der Regel mindestens 3,0 oder besser sein. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss über Ausnahmen. Der Prüfungsausschuss stellt auch die Gleichwertigkeit eines vergleichbaren Studiengangs fest.
Zulassung
Bei Vorlage der o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt im Rahmen der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen am Campus Essen.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Bewerbungsfrist: bis 15. Januar zum Sommersemester und
bis 15. Juli zum Wintersemester jeden Jahres
Prüfungsausschuss
Prof. Dr. rer. nat. Gerhard Starke
Universität Duisburg-Essen
Fakultät für Mathematik
Thea-Leymann-Straße 9
D-45127 Essen
Germany
Raum: WSC-S-4.01
Telefon: (0201) - 1832339
E-Mail: gerhard.starke@uni-due.de
Sprechstunde nach Vereinbarung
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Nicht vorgeschrieben. Können dennoch sinnvoll sein und sollten in Absprache mit einem Lehrenden geplant werden.