Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang „Automotive Engineering & Mobility Management“ ist der erfolgreiche Abschluss
Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mind. 2,7 oder besser sein.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel
- ein mindestens dreieinhalbjähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 210 Credits im Bereich der Fachrichtung Wirtschaftsingenieurwesen an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes. oder
- ein einschlägiger Abschluss an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann.
- einen Bachelor-Abschluss im Bereich Ingenieurwesen oder Betriebswirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen oder an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes ggf. unter Auflagen.
Falls die Qualifikation (inkl. Fachpraktikum) nicht gegeben ist, insbesondere wenn ein erster berufsqualifizierender Abschluss mit weniger als 210 Credits vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung mit der Auflage verbinden, bestimmte Kompetenzen bis zur Anmeldung der Master-Arbeit nachzuweisen. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschlusses absolvierten Studieninhalte festgelegt. Der Umfang der Auflagen beträgt bis zu 30 ECTS-Credits.
Zulassung
Bitte schicken Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studiengang und zur Eignungsfeststellung an die Fakultät Ingenieurwissenschaften.
Bei Erfüllung der oben genannten Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei.
Zulassungsanfragen richten Sie bitte an arne.jeppe@uni-due.de
Siehe auch unter "Kontakt und Beratung"
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Nachweis von insgesamt 20 Wochen Praktikum, z.B. während des Bachelor-Studiengangs.
Sprachkenntnisse
Gem PO § 1, Abs 5 und 6
StudienbewerberInnen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.
Weitere Sprachkenntnisse
Gem. PO § 1 Abs. 6:
Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können.
Studienbegleitende Praktika
Während des Master-Studiengangs sind keine studienbegleitenden Praktika vorgesehen, beachten Sie jedoch den Hinweis unter „Besondere Einschreibungsvoraussetzung“.