Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist der erfolgreiche Abschluss
- eines Bachelor-Studiengangs mit den Lehramtsoptionen Gymnasien/Gesamtschulen oder Berufskolleg mit 2 Unterrichtsfächern an der Universität Duisburg-Essen bzw. unter Auflage nach Satz 4 eines aus zwei nach § 4 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern bestehenden Bachelor-Studiengangs an der Universität Duisburg-Essen, oder
- eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 4 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat, oder
- eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 4 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses sowie ein Niveau des Abschlusses festgestellt hat, das dem eines Abschlusses an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes entspricht.
Die Zugangsvoraussetzungen können Sie in der Gemeinsamen Prüfungsordnung des Master-Studiengangs mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen nachlesen.
Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Master-Studiengang noch kein Abschlusszeugnis nach Abs. 2 GPO vor, kann die Bewerberin oder der Bewerber vor-läufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass die Erbringung sämtlicher Prüfungsleistungen nachgewiesen wird, aufgrund der bereits bewerteten Prüfungsleistungen die Voraussetzungen des Abs. 3 GPO vorliegen und das Zeugnis nach Abs. 2 GPO bis zum 15. Dezember bzw. 15. Juni nachgereicht wird.
Die Fachprüfungsordnungen des Master-Studiengangs können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.
Zulassung
Die Zulassung ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen zurzeit zulassungsfrei.
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss im Bereich Einschreibungswesen.
Die Einschreibung kann während der Einschreibphase im Bereich Einschreibungswesen online vorgenommen werden (bei zulassungsfreien Masterstudiengänge bis Ende der Vorlesungszeit).
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Informationen zum Deutschen Sprachtest für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. (i.d.R. durch Hochschulberechtiung)
- Keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, Nachweis ist erst bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen; wird i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
- Wer mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kann, muss während des Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und nachweisen.
- Wer Deutsch nicht als Erstsprache erlernt hat, aber seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Die Sprachanforderungen in den Fächern Englisch, Türkisch, Französisch und Spanisch müssen bereits zur Einschreibung bzw. im Verlauf des Bachelor-Studiums nachgewiesen werden. Studiengangs-/ Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Seiten des Bachelor-Studiengangs. Der Nachweis von türkischen Sprachkenntnissen ist zum WiSe 2020/21 nicht zu erbringen. Siehe auch unter "Aktuelles" aus dem Institut für Turkistik, Beitrag vom 06.07.2020.
Für die Unterrichtsfächer Geschichte, Philosophie, Katholische Religionslehre und Evangelische Religionslehr sind zur Umschreibung in den Master of Education bestimmte klassische Philologien nachzuweisen.
Fach
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Anforderungen
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Nachweis
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Geschichte
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Kleines Latinum
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Zugangsvoraussetzung zur Einschreibung in den Master
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Philosophie/
Prakt. Philos.
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Kleines Latinum od. Kenntnisse in Altgriechisch (Graecum)
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Evangelische
Religionslehre
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Altgriechisch (Graecum) sowie Latein (Latinum) oder
Hebräisch (Hebraicum)
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Katholische
Religionslehre
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Latein (Latinum) sowie Grundkenntnisse in Hebräisch und Griechisch
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Informationen zum Nachholen der Sprachkenntnisse an der Universität Duisburg-Essen finden Sie beim Institut für Optionale Studien (IOS). Informationen unter
http://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1_faq.php
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Der verpflichtende Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten in den Fächern Englisch, Französisch, Spanisch und Türkisch ist bereits im Bachelorstudium abzuleisten (Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen des Bachelor-Studiengangs).