Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Master of Education)

Studienort

Campus Essen

Studienbeginn

Wintersemester / Sommersemester

Regelstudienzeit

4 Semester

Beschreibung

Im Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen erwerben Sie insgesamt 120 Credits (European Credit Transfer System), auf jedes Semester entfallen dabei durchschnittlich 30 Credits. Die Credits verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Studienelemente:

Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
a) Fachwissenschaft einschließlich Fachdidaktik im ersten Fach und 3 Cr Anteil am Begleitmodul 20 Credits
b) Fachwissenschaft einschließlich Fachdidaktik im zweiten Fach und 3 Cr Anteil am Begleitmodul 20 Credits
c) Bildungswissenschaften und 3 Cr Anteil am Begleitmodul 29 Credits

d) Praxissemester, davon

  • 13 Cr Aufenthalt in Schule und ZfsL
  • 5 Cr Teilstudiengang 1 mit Studienprojekt
  • 5 Cr Teilstudiengang 2 mit Studienprojekt
  • 2 Cr Teilstudiengang 3 ohne Studienprojekt
25 Credits
e) Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6 Credits

f) Master-Arbeit

g) Begleitmodul zur Masterarbeit (integriert in a), b), c) enthalten)

20 Credits

Die Lehrinhalte der Fächer sind in Module gegliedert. Das Modulhandbuch enthält ausführliche Informationen zu den fachlichen Inhalten, Qualifikationszielen und den zugehörigen Lehrveranstaltungen. Die Fachprüfungsordnungen, in denen auch die Studienverlaufspläne abgebildet sind, regeln den formalen Ablauf des Studiums, z.B. die Regelstudienzeit, den Studienumfang, Umfang und Art der Prüfungen und Bewertung der Prüfungsleistungen. Soweit veröffentlicht, erhalten Sie die Dokumente in einer Liste am Ende dieser Seite sowie auf den Internetseiten der Fakultäten/Fächer, in den Sekretariaten der Unterrichtsfächer bzw. in der Fakultät für Bildungswissenschaften.

Studienverlauf (+)

Dies ist eine Schematische Darstellung des Studienverlaufes. Die Inhalte können Sie auch dem Punkt Studienverlauf und Modul-Inhalte entnehmen

Fächerkombinationen

Im Master-Studiengang setzen Sie die Fächer des Bachelor-Studiengangs fort.

Das Studium der Bereiche Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaften ist ebenfalls verpflichtend.

Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Studiengangsseiten des Bachelor-Studiengangs über die Fächerkombinationsmöglichkeiten und Anforderungen.

Prüfungen/ECTS-Credits

Die Masterprüfung besteht aus den Modul- und/oder Modulteilprüfungen in den Unterrichtsfächern, den Bildungswissenschaften, dem Modul DaZ, dem Praxissemester und der Master-Arbeit, für die jeweils ECTS-Credits vergeben werden.
Die Fachprüfungsordnungen der Unterrichtsfächer regeln die Form und den zeitlichen Umfang der Modul- oder der Modulteilprüfungen.

Infomaterial

Gesetze und Prüfungsordnungen

Informationsmatierial

Fachprüfungsordnungen und Modulhandbücher

Fach

FPO*

MHB**

Biologie

FPO

MHB

Chemie

FPO;ÄO

MHB

Deutsch

FPO

MHB

Englisch

FPO

MHB

Geschichte

FPO; ÄO

MHB

Kunst

FPO

MHB

Mathematik

FPO

MHB

Musik

FPO

MHB

Philosophie

FPO

MHB

Physik

FPO

MHB

ev. Religionslehre

FPO

MHB

kath. Religionslehre

FPO

MHB

Sport

FPO

MHB

Technik

FPO

MHB

Türkisch

FPO

MHB

Wirtschaft-Politik 

FPO

MHB

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ)

FPO

MHB

Bildungswissenschaften

FPO

MHB

 * Fachprüfungsordnung (soweit veröffentlicht), ** Modulhandbuch

Zugang zum Studium (+)

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ist der erfolgreiche Abschluss

  • eines Bachelor-Studiengangs mit den Lehramtsoptionen Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule bzw. unter Auflage nach Satz 4 eines aus zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern bestehenden Bachelor-Studiengangs mit der Lehramtsoption Gymnasien/Gesamtschule oder Bachelor-Studiengangs an der Universität Duisburg-Essen, oder
  • eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat, oder
  • eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses sowie ein Niveau des Abschlusses festgestellt hat, das dem eines Abschlusses an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes entspricht.

Die Zugangsvoraussetzungen können Sie in der Gemeinsamen Prüfungsordnung des Master-Studiengangs mit der Lehramtsoption Haupt-, Real und Gesamtschulen nachlesen.

Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Master-Studiengang noch kein Abschlusszeugnis nach Abs. 2 GPO vor, kann die Bewerberin oder der Bewerber vorläufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass die Erbringung sämtlicher Prüfungsleistungen nachgewiesen wird, aufgrund der bereits bewerteten Prüfungsleistungen die Voraussetzungen des Abs. 3 GPO vorliegen und das Zeugnis nach Abs. 2 GPO bis zum 15. Dezember bzw. 15. Juni nachgereicht wird.

Die Fachprüfungsordnungen können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.

Zulassung

Die Zulassung ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen zurzeit zulassungsfrei.

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss im Bereich Einschreibungswesen.

Die Einschreibung kann während der Einschreibphase im Bereich Einschreibungswesen online vorgenommen werden (bei zulassungsfreien Masterstudiengänge bis Ende der Vorlesungszeit).
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die  ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.

  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.

Informationen zum Deutschen Sprachtest für den Hochschulzugang (DSH)

Weitere Sprachkenntnisse

Studierende eines Lehramtsstudiums müssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Studierenden ohne Allgemeine Hochschulreife fehlt i.d.R. dieser Nachweis (z. B. Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife am Berufskolleg mit nur einer Fremdsprache). Dieser muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erbracht werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen. Der Nachweis von zwei Fremdsprachen ist daher keine Zugangsvoraussetzung für das Studium (Ausnahme: Sie kombinieren die Fächer Englisch und Türkisch). Für einzelne Teilstudiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung für das Bachelor- bzw. Masterstudium verlangt und  müssen entweder zur Einschreibung (Bachelor/Master) oder im Studienverlauf nachgewiesen werden.

Die Sprachanforderungen in den Fächern Englisch und Türkisch müssen bereits zur Einschreibung bzw. im Verlauf des Bachelor-Studiums nachgewiesen werden. Studiengangs-/ Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Seiten des Bachelor-Studiengangs. Der Nachweis von türkischen Sprachkenntnissen ist zum WiSe 2020/21 nicht zu erbringen. Siehe auch unter "Aktuelles" aus dem Institut für Turkistik, Beitrag vom 06.07.2020.

Studienbegleitende Auslandsaufenthalte

Der verpflichtende Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten in den Fächern Englisch und Türkisch ist bereits im Bachelorstudium abzuleisten (Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen des Bachelor-Studiengangs).

Berufspraktische Tätigkeiten (+)

Beschreibung

Praxissemester

Pflichtpraktika

Pflicht

Praktikumsdauer

5 Monate

Nachweisfrist

Alle Praxisphasen werden schriftlich in dem Portfolio Praxiselemente (ein selbst angelegter Ordner, in dem Sie Dokumente und Ergebnisse der Selbstreflexion sammeln) festgehalten, um somit die Entwicklungsschritte im Kompetenzaufbau systematisch zu dokumentieren. Die Pflicht zur Führung des Portfolios beginnt mit Aufnahme des ersten Praxiselements (i.d.R. Eignungs- und Orientierungspraktikum) und endet mit dem Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat). Weitere Informationen zu dem Portfolioanteil des Praxissemesters erhalten Sie hier.

Inhalte

Das Praxissemester findet im 2. Semester (spätestens im dritten Semester) des Masters statt und wird am Lernort Schule bzw. am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und in universitären Begleitveranstaltungen absolviert. Ausführliche Informationen zum Kompetenzerwerb, Zeitraum und zu den Leistungsanforderungen bietet die Gemeinsame Prüfungsordnung des Master-Studiengangs mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. Weitere Informationen zum Ablauf und zur Organisation des Praxissemesters bieten der Leitfaden Praxissemester, die Informationsseite zum Praxissemester des ZLBs und das Lehramtswiki.

Weiterführende Informationen

Flyer Praxissemester

ECTS-Credits

25 ECTS

Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt (+)

Allgemeine Studienberatung für Studieninteressierte und Studierende (+)

Beratung am Campus Duisburg

Dienstags von 10:00 - 12:00 Uhr.

Adresse der Beratung
Geibelstraße 41
SG 066/067
47057 Duisburg

abz.studienberatung@uni-due.de

Beratung am Campus Essen

Mittwochs von 13:00 - 15:00 Uhr.

Adresse der Beratung
Universitätsstraße 2
T02 S00 L-Gang
45141 Essen

abz.studienberatung@uni-due.de

Wegbeschreibung zum ABZ:
Eingang über das Mensa-Foyer, vor den Treppen links in den nächsten Flurbereich, hinter dem Großschachspiel zum Wartebereich des ABZ.

Studieninformation in unseren Innenstadtbüros in Duisburg und Essen

Möchten Sie sich lediglich über einen oder mehrere Studiengänge informieren und benötigen kein Beratung, so können Sie auch eines unserer Innestadtbüros in Duisburg oder Essen besuchen. Die Öffnungszeiten und die genaue Adresse finden Sie auf unserer Kontaktseite.


Persönliche Beratung ohne Anmeldung - online

Wir bieten Ihnen montags (13 – 15 Uhr) und donnerstags (10 – 12 Uhr) eine Offene Sprechstunde über ZOOM an und laden Sie dazu ein, unser Beratungsteam im genannten Zeitraum zu kontaktieren. Sie erreichen uns im genannten Zeitfenster unter folgendem Link.

Bei erhöhtem Beratungsbedarf kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dafür um Verständnis und um ein wenig Geduld im digitalen Warteraum.

Bitte beachten Sie, dass die Beratung an Feiertagen leider ausfallen muss. 

Über Ihren Browser (Chrome, Firefox und Safari) können Sie ohne weitere Softwareinstallationen teilnehmen. Bitte beachten Sie für die ZOOM-Beratung die Datenschutzhinweise der Universität Duisburg-Essen.

Allgemeine Hinweise zur Zoom-Beratung:

Bitte bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor und formulieren die wichtigsten Fragen schon im Vorfeld.

Bitte tragen Sie sich unbedingt mit Ihrem Klarnamen als Gesprächsteilnehmer*in ein.

Bitte aktivieren Sie Ihre Kamera und Ihr Mikrofon, im besten Fall nutzen Sie bitte ein Headset.

Wenn Sie über keine Kamera verfügen, können Sie auch unsere Mailberatung nutzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei ausgeschalteter Kamera auch unsere Kamerafunktionen deaktivieren.

Kontakt zur Fakultät und Fachberatung (+)

Fakultät

Fakultät für Bildungswissenschaften am Campus Essen, sowie 
die Fakuläten, in denen die Unterrichtsfächer angesiedelt sind.

Kontakt zu den Fächern:

Biologie

Chemie

Deutsch

Englisch

Geschichte

Kunst

Mathematik

Musik

Philosophie

Physik

ev. Religionslehre

kath. Religionslehre

Sport

Technik

Türkisch

Wirthschaftslehre-Politik

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ)

Bildungswissenschaft

Das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) hat eine Seite eingerichtet, auf der Sie Dokumente und Links zur künftigen Bachelor-Master-Struktur des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen finden. Zudem organisiert das ZLB ein LehramtsWiki rund um die Lehrerbildung an der Universität Duisburg-Essen und darüber hinausgehende Belange. Auch auf der Seite des Schulministeriums NRW werden häufig gestellte Fragen zur neuen Lehrerausbildung beantwortet.

Das Akademische Beratungs-Zentrum Studium und Beruf (ABZ) bietet darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung zu Studienmöglichkeiten, - inhalten, Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsbedingungen und zu Studienwahlprozessen an. Die Beratungszeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.

Sollten Sie Mitarbeitende*r der Universität Duisburg-Essen sein und Anmerkungen zum Inhalt der Website haben, wenden Sie sich bitte direkt an abz.lehramt@uni-due.de

Fachberatung des Studiengangs (Lehrende)

Beratungsverzeichnis

Weitere Studiengänge in vergleichbaren Bereichen (+)


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Weitere allgemeine Informationen

NC-Werte

Die aktuellen NC-Verfahrensergebnisse sowie die Ergebnisse der vergangenen Jahre finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens.

Zum Einschreibungswesen

Sprach-Assessment SkaLa

Dieser Online-Self-Assessment ist für ALLE Lehramts-Studienanfänger*innen verpflichtend. Die Teilnahme erfolgt nach der Bewerbung, aber vor dem Einschreibungstermin. Bei der Einschreibung ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen. Die Registrierung und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB).

Mehr zu SkaLa

Häufig gestellte Fragen

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