Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss in einem elektrotechnischen Hochschulstudium mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit, z.B. Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH) oder Dipl.-Ing. (BA),
- Gesamtnote 3,0 oder besser (über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss).
- Keine Zugangsbeschränkung (NC), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Info: Wer seinen Studienabschluss in einem Studium mit weniger als 7 Semestern Regelstudiendauer (210 Credits) erworben hat, muss zusätzliche Auflagenfächer absolvieren, bei 6-semestriger Regelstudiendauer (180 Credits) in der Regel im Umfang von 30 Credits. Auch bei fehlenden fachlichen Grundlagen können Auflagen erteilt werden.
Zulassung
Der Studiengang ist bei Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen zulassungsfrei (kein NC).
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Es gelten die allgemeinen Einschreibungsfristen der Universität Duisburg-Essen.
Eignungsfeststellungsverfahren
Ablauf der Einschreibung
1. Antrag auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung
Interessenten reichen einen formlosen Antrag auf Überprüfung ihrer fachlichen Vorbildung mit den erforderlichen Nachweisen beim Prüfungsausschuss ein, postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse:
Universität Duisburg-Essen
Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Abt. EIT
Prüfungsausschuss für den Online-Master EIT
Bismarckstr. 81
47057 Duisburg
E-Mail: online-master-eit@uni-due.de
Benötigte Unterlagen (hierfür genügen zunächst unbeglaubigte Kopien bzw. Scans der Originale):
- Kurzer tabellarischer Lebenslauf, der mindestens folgende Angaben enthält:
- vollständiger Name,
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- postalische Adresse sowie E-Mail-Adresse,
- erworbener höchster Schulabschluss,
- alle bisherigen (abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen) Studiengänge,
- gegebenenfalls die bisherigen oder derzeitigen Berufstätigkeiten als Ingenieur.
- Abschlusszeugnis des für den Master qualifizierenden elektrotechnischen Studiums (Bachelor, Diplom FH, BA). Falls darin nicht die Noten und Credits aller einzelnen Fachprüfungen ersichtlich sind, sind entsprechende Unterlagen beizufügen (z.B. Notenspiegel). Außerdem ist die Regelstudiendauer und ggf. die Anzahl enthaltener Praxissemester anzugeben.
- Im Fall von weiteren (abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen) ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen: Offizielle Notenspiegel mit den Noten aller bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen.
- Gewünschte Vertiefungsrichtung
2. Bescheid des Prüfungsausschusses
Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag. Eventuell kann der Prüfungsausschuss weitere Information über die früheren Studienzeiten und deren fachliche Inhalte anfordern. In jedem Fall erfolgt eine Mitteilung über die Entscheidung und gegebenenfalls über die erteilten Auflagen (d. h. zusätzliche Prüfungsfächer).
3. Antrag auf Einschreibung
Nach einem positiven Bescheid des Prüfungsausschusses können Sie sich innerhalb der geltenden Fristen einschreiben. Die Einschreibung erfolgt entweder persönlich im Einschreibungsbereich des Campus Duisburg oder postalisch an folgende Adresse:
Universität Duisburg-Essen
Einschreibungs- und Prüfungswesen
Bereich Einschreibung, Campus Duisburg
Geibelstr. 41
47057 Duisburg
Beizufügen sind:
- Der vollständig ausgefüllte Vordruck „Antrag auf Einschreibung". Diesem Antrag können Sie auch alle wichtigen Informationen wie Einschreibungsfristen, erforderliche Unterlagen usw. entnehmen.
- Bescheinigung des Prüfungsausschusses über die Erfüllung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und über eventuelle Auflagen oder Anrechnungen (auch „Gleichwertigkeitsbescheinigung“ genannt).
- Beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des schulischen Abschlusszeugnisses (Abiturzeugnis bzw. Zeugnis der FH-Reife).
- Beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des Abschlusszeugnisses des für das Master-Studium qualifizierenden vorhergehenden Studiums.
- Sofern Sie bereits an einer bundesdeutschen Hochschule Prüfungen nicht bestanden bzw. Maluspunkte erworben haben, ist ein offizieller Notenspiegel (inklusive der negativen Prüfungsleistungen) vorzulegen.
- Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Aus dieser Bescheinigung muss der Immatrikulationszeitraum hervorgehen. Die Bescheinigung wird auch dann benötigt, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und/oder die Exmatrikulation längere Zeit zurückliegt
- Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die studentische Krankenversicherung: Wegen der Vorlage der entsprechenden Bescheinigung wenden Sie sich bitte in jedem Fall an Ihre Krankenkasse. Privatversicherten stellt die AOK (sofern Sie noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren), bzw. die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren eine Bescheinigung aus, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Wir benötigen keine Bescheinigung Ihrer privaten Krankenkasse, sondern nur die Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherungskarte kann ebenfalls nicht akzeptiert werden! (Entfällt für Zweithörer.)
- Beglaubigte Kopie von Personalausweis oder Reisepass (Ausländische Studienbewerber benötigen in jedem Fall ihren Reisepass).
- Passfoto (bitte in das entsprechende Feld auf der ersten Seite einkleben)
- einen adressierten kleinen Rückumschlag für die Zusendung des Studierendenausweises
Zusätzlich in bestimmten Sonderfällen:
- Sofern Sie für einen elektrotechnischen Master-Studiengang bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbescheinigung des letzten Semesters.
- Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben: Nachweis einer DSH-Sprachprüfung.
- Sofern Sie gleichzeitig an einer anderen Hochschule studieren und sich an der UDE als Zweithörer einschreiben wollen: Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs der Ersthochschule.
4. Bestätigung der Einschreibung
Der Bereich Einschreibung der Universität vollzieht die Einschreibung und informiert über die Daten zur Zahlung des Semesterbeitrages, der dann zu überweisen ist.
Gleichzeitig erhalten die neuen Studierenden eine Uni-Kennung, die ihnen den Zugang zum Internet und zu den elektronischen Diensten der Hochschule ermöglicht. Die Benutzerkennung können sie dann über das Web-Portal frei schalten, wodurch auch automatisch zwei persönliche Hochschul-E-Mail-Adressen eingerichtet werden.
5. Registierung für die Online-Kurse
Nach der Einschreibung im ersten Semester oder nach der Rückmeldung in höheren Semestern erfolgt die Registrierung für die gewünschten Online-Kurse. Registrierung und Bezahlung sind Voraussetzung für den Zugang zu den Online-Kursen.
Unter www.online-master-eit.de ist u.a. der „Kurs-Shop" erreichbar. Nach dem Einloggen mit der Uni-Kennung kann die Registrierung für die im laufenden Semester gewünschten Online-Kurse erfolgen. Es erfolgt unmittelbar eine Rückmeldung über den zu zahlenden Betrag und die Zahlungsmodalitäten. Nach Eingang der Zahlung wird der Zugang zu den Kursen über das Moodle-Lernsystem freigeschaltet.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache ist Deutsch. Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Im internationalen Umfeld der Elektrotechnik und Informationstechnik spielt Englisch eine zunehmende Rolle als internationale Fachsprache. Ziel des Studiums ist es daher auch, durch Verwendung der englischen Sprache in ausgewählten Lehrveranstaltungen eine Vertrautheit mit der englischen Fachsprache zu vermitteln. Entsprechende Sprachkenntnisse werden daher ab dem zweiten Semester erwartet.
Kosten
Die Kosten werden nach der Anzahl der Credits ermittelt, d.h. Sie zahlen pro Credit für die Masterkurse 12 Euro. Pro Semester fällt zusätzlich ein Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag an.
Absolvieren Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit, fallen folgende Kosten an:
- 720 Euro für sämtliche Kurse (60 CP)
- 360 Euro für Auflagenfächer, falls diese belegt werden müssen (30 CP)
- Zzgl. aktuell gültigem Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag (siehe oben)
In der Regelstudienzeit von 6 Semestern (ohne Auflagenfächer) sind für das komplette Studium weniger als 2.500 Euro zu entrichten.