Zugangsvoraussetzungen
Ein Hinweis vorab: Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen.
Voraussetzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses mit einem Umfang von mindestens 210 ECTS-Credits im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen der Universität Duisburg-Essen oder eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen Abschlusses einer anderen in- oder ausländischen Hochschule.
Eine weitere Voraussetzung ist eine Abschlussnote von 3,0 oder besser im ersten berufsqualifizierenden Studiengang.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung wird durch den Prüfungsausschuss ausgestellt.
Beantragung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung:
Studienbewerber, die ihren Bachelorabschluss nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, benötigen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Ausführliche Information, was Sie bei der Beantragung einreichen sollten, finden Sie hier.
Reichen Sie die VOLLSTÄNDIGEN Unterlagen mit einem formlosen Schreiben über die untenstehende Mailadresse ein. Bitte berücksichtigen Sie bei aller Formlosigkeit den E-Mail-Knigge!
GleichWeBe-BauWi@uni-due.de
Falls die erforderliche Qualifikation nicht gegeben ist, insbesondere wenn ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit weniger als 210 Credits vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung mit der Auflage verbinden, bestimmte Kompetenzen bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Der Umfang der Auflagen beträgt bis zu 30 ECTS-Credits.
Nachfragen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit vergleichbarer Studiengänge im Bereich Bauwesen, zu einschlägigen Fachrichtungen sowie zur Erbringung zusätzlicher Studien- und Prüfungsleistungen sind grundsätzlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Bitte nutzen Sie dafür die folgende Mailadresse: GleichWeBe-BauWi@uni-due.de
Anfragen an den Prüfungsausschuss zu anderen Anliegen:
Bitte richten Sie diese an:
PA-Vorsitz-BauWi@uni-due.de
Zulassung
Die Master-Studiengänge Bauingenieurwesen sind zulassungsfrei.
Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Essen.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Jörg Schröder
Gebäude: R12 S02 H02, Tel.: 0201/183-2682, -2708
PA-Vorsitz-BauWi@uni-due.de
Stellv. Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Gebäude: WST-A.09.13, Weststadttürme; Tel.: 0201/183-2799
dirk.wittowsky@uni-due.de
Universität Duisburg-Essen
Fakultät für Ingenieurwissenschaften
Abt. Bauwissenschaften
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen.
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Ordnung) nachweisen.