Zugangsvoraussetzungen
Zugang zum Studienfach „Kommunikationswissenschaft“ im Zwei-Fach-Master-Studiengang haben:
- Absolvent*innen des Studienfaches „Kommunikationswissenschaft“ im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Universität Duisburg-Essen
- Absolvent*innen des Bachelor-Studiengangs „Germanistik: Sprache, Literatur, Kultur und Kommunikation“ mit dem Schwerpunkt „Kommunikationswissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen
- Absolvent*innen kommunikationswissenschaftlicher Bachelor-Studiengänge des In- und Auslands
- Magister-Absolvent*innen, die im Nebenfach „Kommunikationswissenschaft“ studiert haben
- Absolvent*innen anderer Fächer, die mindestens 26 ECTS im Bereich „Kommunikationswissenschaft“ nachweisen können.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,0 oder besser sein.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er legt für Absolvent*innen einschlägiger Studiengänge fest, welche zusätzlichen Prüfungsleistungen bis zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen. In begründeten Einzelfällen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Ausnahme von der geforderten Mindestnote. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Höhe der Abweichung von der Mindestnote, die Benotung der Abschlussarbeit mit der Note „gut“ oder besser, die Studiendauer sowie herausragende Einzelleistungen im Studienschwerpunkt maßgebend.
Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, vor der Einschreibung die Gleichwertigkeitsprüfung vornehmen zu lassen.
Informationen zum Zugang zum 2-Fach-Master-Studienfach „Kommunikationswissenschaft“ und zur Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie hier.
Ihre Unterlagen zur Gleichwertigkeitsprüfung schicken Sie bitte per Mail z.H. an Frau Dr. Karin Kolb-Albers:
gleichwertigkeitspruefung.kowi@uni-due.de.
Weitere Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Master-Einschreibung.
Zulassung
Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Einschreibungswesen am Campus Essen. Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich.
[Formular]
Bei Kombination mit einem Studienfach der Universitätsallianz Ruhr (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund) erfolgt die Bewerbung bzw. Einschreibung an der zweiten Uni mit dem "Großen Zweithörerstatus". Kein zusätzlicher Studienbeitrag!
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 15.09. jeden Jahres beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Prüfungsausschuss
BA-/MA-Prüfungsausschuss
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Übliche Schulfremdsprachen. Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher Sprache statt.