Zugangsvoraussetzungen
Zulassung
Die Zulassung zum ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Eine örtliche Zulassungsbeschränkung besteht derzeit für folgende Fächer: Biologie (nur für das 1. Fachsemester), Deutsch (nur für das 1. Fachsemester), Englisch (nur für das 1. Fachsemester), Mathematik (nur für das 1. Fachsemester) und Wirtschaftswissenschaft (als große sowie gleichgewichtete berufliche Fachrichtung). Alle weiteren Fächer sind nach aktuellem Stand zulassungsfrei (jedoch ggf. mit Eignungsprüfung). Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Bewerbung ist online an den Bereich Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen zu richten: www.uni-due.de/studierendensekretariat/startseite.shtml.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich i. d. R. bis zum 15. Juni jeden Jahres bei uni-assist. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs. Bitte rechtzeitig die Fristen zur Eignungsprüfung bei Wahl der Fächer Kunst und Sport beachten (siehe Besondere Einschreibungsvoraussetzungen).
Für die verpflichtenden Bereiche Bildungswissenschaften und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte müssen Sie sich nicht extra bewerben.
Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie auf dem Merkblatt des Studierendensekretariats.
Bewerbungsfristen: Studieninteressierte bewerben sich online i. d. R. bis zum 15. Juli jeden Jahres.
Die Einschreibung erfolgt nach Erhalt des Zulassungsbescheids bzw. für zulassungsfreie Fächer (mit bestandener Eignungsprüfung für die Fächer Sport und Kunst) während der Einschreibungsfrist online im Bereich Einschreibungswesen.
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens. Eine (näherungsweise) Umrechnung der Punktwerte in die „NC-Note“ finden Sie hier.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Für alle Lehramtsstudiengänge ist die Teilnahme am Online-Self-Assessment (Skala®) des Zentrums für Lehrkräftebildung Einschreibungsvoraussetzung. Ausführliche Informationen zu den Assessments (SkaLa®) erhalten Sie hier.
Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Sport und Kunst ist abhängig vom Nachweis der besonderen Eignung für diese Fächer.
Aktuelle Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Sport und zur Anerkennung externer Prüfungen finden Sie hier.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Kunst erhalten Sie hier.
Vorkurse
Der Besuch von Vorkursen in Mathematik, Chemie und Physik wird bei der Wahl von natur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern empfohlen, Informationen hier.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
sowie:
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. (i.d.R. durch Hochschulberechtigung)
- Keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, Nachweis ist erst bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen; wird i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
- Wer mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kann, muss während des Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und nachweisen.
- Wer Deutsch nicht als Erstsprache erlernt hat, aber seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
- Ausnahme für das Studium Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung: Hier sind nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachzuweisen
Für die Unterrichtsfächer Englisch, Französisch und Spanisch sind zudem folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen:
Fach
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Anforderungen
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Nachweis
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Englisch
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Englischkenntnisse auf B2-Niveau des GER,
z.B.: Englisch bis zum Abitur
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Zugangsvoraussetzung zur
Einschreibung in den Bachelor
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Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf
A2-Niveau des GER
Ausnahme: Die Erstsprache ist nicht Deutsch und die Hochschulzugangsberechtigung wurde in deutscher Sprache erworben.
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Nachweis bis Ende des
4. Fachsemesters im Bachelor
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Assessment Test zu Studienbeginn (Feststellung des Sprachniveaus)
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nur diagnostische Funktion
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Französisch
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Französischkenntnisse auf B1-Niveau des GER
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keine Zugangsvoraussetzung
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Spracheinstufungstest zu Studienbeginn (Feststellung des Sprachniveaus)
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keine Zugangsvoraussetzung,
allerdings wird ein bestandener Sprachtest für bestimmte Module vorausgesetzt (siehe FPO)
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Spanisch
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Spanischkenntnisse auf B1-Niveau des GER
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keine Zugangsvoraussetzung
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Spracheinstufungstest zu Studienbeginn (Feststellung des Sprachniveaus)
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keine Zugangsvoraussetzung,
allerdings wird ein bestandener Sprachtest für bestimmte Module vorausgesetzt (siehe FPO)
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Zudem sind für Studierende des Faches katholische Religionslehre Kenntnisse in Latein, Hebräisch und Griechisch bis zur Einschreibung in den Master nachzuweisen.
Informationen zum Nachholen der Sprachkenntnisse an der Universität Duisburg-Essen finden Sie beim Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenz (IwiS). Informationen unter
https://www.uni-due.de/ios/faq.php#SPRACHFAQ
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Für das Studium einer modernen Fremdsprache (Englisch, Französisch und Spanisch) ist ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem die studierte Sprach als Landessprache gesprochen wird, verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009, Fassung 2016). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert, ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen der jeweiligen Fächer.