Zugangsvoraussetzungen
• Bachelor Software Engineering (B.Sc.) oder Angewandte Informatik – Systems Engineering (B.Sc.) an der Universität Duisburg-Essen oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Informatik (z.B. Wirtschaftsinformatik).
• Nachweis fundierter grundlegender Kenntnisse im Umfang von mindestens 90 Credits in den Bereichen Informatik und Wirtschaftsinformatik, wobei mindestens 45 Credits auf den Bereich Informatik entfallen.
• Bachelorabschlussnote muss in der Regel 3,0 oder besser sein.
• Bachelorarbeit muss mindestens 2,5 oder besser sein.
• Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt und im Bereich Ordnungen/Dokumente auf den Webseiten der Fakultät.
Zulassung
- Bewerbungen sind jederzeit möglich.
- Eine Einschreibung ist immer bis zum letzten Vorlesungstag möglich.
- Interessent*innen, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben und die Bachelor-Arbeit vorliegt. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt notwendig (aktuelles Transcript of Records).
- Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum Zeitpunkt der Einschreibung noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
- Wegen der Prüfungsanmeldung sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen dringend empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte hier.
• Bewerbung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit:
Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z.B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Bewerbung über dieses Formular. Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
• Bewerbung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR:
Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über den Bereich Zulassung International des Einschreibungswesens der Universität Duisburg-Essen.
Notwendig für die Bewerbung sind folgende Unterlagen, die online über das Antragsformular der Fakultät einzureichen sind:
- Schulzeugnis zur allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife
- Nachweis erster Studienabschluss (Bachelorzeugnis) oder Nachweis über den Erwerb von 150 Credits in deutscher oder englischer Sprache
- Leistungsnachweis mit den Noten der einzelnen Module (Transcript of Records)
- Modulhandbuch zum ersten Studienabschluss
- ggf. Nachweis Deutschkenntnisse
Nach Überprüfung ihrer fachlichen Vorbildung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, können Sie sich einschreiben. Der Bescheid beinhaltet die Feststellung der Gleichwertigkeit der fachlichen Vorbildung.
Eine Einschreibung ist jederzeit innerhalb der allgemeinen Einschreibefrist möglich.
Prüfungsausschuss
Prof. Dr. Volker Gruhn
Schützenbahn 70, Raum SA 028
Tel.: 0201 / 183-7051
volker.gruhn@paluno.uni-due.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Voranfragen zum Prüfungsausschuss sind zu stellen an:
Sheila Clément
SA 219, Tel. 0201 / 183-3915
pa-se@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Um auch Veranstaltungen in englischer Sprache oder mit englischsprachigen Lehrbüchern und Begleitmaterialien folgen zu können, sind hinreichende englische Sprachkenntnisse erforderlich.