Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienfach "Geschichtspraxis interkulturell" im Zwei-Fach-Master-Studiengang ist der erfolgreiche Abschluss
- des Studienfaches Geschichte in einem Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang oder
- des Unterrichtsfaches Geschichte in einem Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen oder Gymnasien und Gesamtschulen oder
- eines gleichwertigen Studiengangs.
Als gleichwertig angesehen wird in der Regel ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits, wobei mindestens 59 Credits im Fach Geschichte nachzuweisen sind. Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,0 sein.
Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einer/einem der betreffenden Fachvertreter*innen in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner zur Master-Einschreibung
Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat
Zulassung
Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen. Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Bei Kombination mit einem Studienfach der Universitätsallianz Ruhr (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund) erfolgt die Bewerbung bzw. Einschreibung an der zweiten Uni mit dem "Großen Zweithörerstatus". Kein zusätzlicher Studienbeitrag!
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen.
Prüfungsausschuss
BA-/MA-Prüfungsausschuss
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Studienbegleitende Praktika
- Modul Geschichtspraxis mit 2 Praxisprojekten
- Praxisphase: Außeruniversitäres Praxisprojekt (Praktikum)