Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Zwei-Fach-Masterstudiengang ist der erfolgreiche Abschluss
- eines Bachelorstudiengangs (Fach-BA oder Lehramt) der Germanistik in Deutschland
- eines Bachelorstudiengangs (Fach-BA oder Lehramt) einer anderen Philologie in Deutschland
- eines germanistischen Bachelorstudiengangs oder eines Studiengangs mit germanistischen Anteilen im Ausland
In jedem Fall sollten Sie im Rahmen des Bachelorstudiums mindestens 30 CP in linguistischen oder linguistischen und sprachdidaktischen Veranstaltungen erworben haben.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss.
Der Zulassung zum Studium geht eine fakultätsinterne Bewerbung voraus (siehe "Besondere Einschreibungsvoraussetzungen").
Zulassung
Bei Vorlage der Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei (siehe auch "Besondere Einschreibungsvoraussetzungen").
Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen. Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 15.09. jeden Jahres beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Sie erhalten vom Akademischen Auslandsamt eine Vorgangs-Nummer. Danach senden Sie die unter „Besondere Einschreibungsvoraussetzungen“ aufgeführten Bewerbungsunterlagen zusammen mit der Vorgangs-Nummer per E-Mail an ina.lammers@uni-due.de.
Bei positiv beschiedener Aufnahme erfolgt die reguläre Einschreibung über den Bereich Einschreibungswesen der UDE.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Sie müssen sich zunächst um einen Studienplatz bewerben. Dies geschieht per E-Mail: ina.lammers@uni-due.de
Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Motivationsschreiben auf Deutsch (2-3 Seiten)
- Lebenslauf mit Angabe Ihres Studienschwerpunktes und dem Thema Ihrer Bachelorarbeit
- Bachelorzeugnis
- Nachweis über mindestens 30 CP in linguistischen oder linguistischen und sprachdidaktischen Veranstaltungen einer Philologie (beispielsweise durch ein Transcript of Records des Bachelorstudiums)
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen ausschließlich per E-Mail. Eine postalische Bewerbung ist nicht erforderlich.
Bewerbungsfrist: 30. September jeden Jahres
Prüfungsausschuss
BA-/MA-Prüfungsausschuss
Sprachkenntnisse
Studierende aus dem Ausland sollten über Deutschkenntnisse auf Niveau C1.2 sowie Kenntnisse in Englisch auf Niveau B1 verfügen. Die Deutschkenntnisse weisen Sie bitte über DSH-3 oder TestDaF-5 (min. 2*5, 2*4) oder vergleichbare Leistungen gemäß der DSH-Ordnung der Universität Duisburg-Essen nach. Informationen dazu finden Sie hier.
Den Nachweis über Ihre Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse legen Sie bevorzugt mit Ihrer Bewerbung vor, spätestens aber zum Zeitpunkt der Studienaufnahme.
Siehe auch Prüfungsordnung §2, Abs.2 und 3
Weitere Sprachkenntnisse
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Sprachkenntnissen in mindestens einer Fremdsprache auf dem Niveau B2 (erste Fremdsprache) und in mindestens einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1 (zweite Fremdsprache). Es sind für den Master an der UDE Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache erforderlich.
Häufig können diese Kenntnisse bereits über das Abiturzeugnis nachgewiesen werden. Informationen hierzu finden sich auch auf dem Merkblatt zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife des Schulministeriums.
Studienbegleitende Praktika
Es wird ein Pflichtpraktikum an einer Sprachschule im In- oder Ausland absolviert.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Es ist möglich, das Pflichtpraktikum an einer Sprachschule im Ausland zu absolvieren.