Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang „Cyber Physical Systems“ ist ein erfolgreicher Bachelor-Abschluss in Angewandter Informatik oder alternativ in einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin bzw. ein dazu gleichwertiger Studiengang.
Absolventinnen und Absolventen der Bachelor-Studiengänge „Angewandte Informatik“, „Elektrotechnik und Informationstechnik“ und „Maschinenbau“ mit einer Gesamtnote von 2,9 oder besser werden ohne vorherige Prüfung eingeschrieben. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Immatrikulation ihre Unterlagen beim Prüfungsausschuss einreichen. Hier erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit vorhandener Bachelor-Abschlüsse zu den oben genannten. Dabei wird die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber in der Regel dann festgestellt, wenn die Gesamtnote 2,9 oder besser ist. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Insbesondere sind Absolventinnen und Absolventen interdisziplinärer oder auf besondere Anwendungen ausgerichteter Studiengänge mit signifikanten Anteilen der Informatik oder den Ingenieurwissenschaften aufgerufen, sich zu bewerben. Beispiele für solche Studiengänge sind Medizintechnik, Fahrzeugtechnik, Angewandte Kognitions- und Medienwissenschaften (mit Schwerpunkt Informatik), Data Science, Wirtschaftsinformatik und viele andere.
Zulassung
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der o.g. Zugangsvoraussetzungen zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen.
Sprachkenntnisse
Es handelt sich um einen deutschsprachigen Studiengang. Englische Sprachkenntnisse sind insofern notwendig, als dass Veranstaltungen auch in englischer Sprache stattfinden können und Studierende in der Lage sein müssen, diesen zu folgen. Prüfungen und Abschlussarbeiten können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache stattfinden bzw. verfasst werden.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)